Umweltdachverband zum Standortentwicklungsgesetz: Übertragungsmechanismus wird Verfahren verlängern statt verkürzen!

– Appell an BM Schramböck: Dialog zur Verfahrensbeschleunigung starten

Wien (OTS) Das Standortentwicklungsgesetz sorgt weiter für Unmut: Statt der ursprünglich geplanten europarechts- und verfassungsrechtswidrigen Genehmigungsautomatik wurde heute vom Ministerrat ein neuer Gesetzesmechanismus beschlossen. Dieser sieht vor, dass UVP-Verfahren, die länger als 12 Monate dauern, auf Antrag des Projektwerbers zur nächsten Instanz wandern können: „Statt einer Genehmigungsautomatik soll nun ein Übertragungsmechanismus (Devolution) kommen, der die Zuständigkeit für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Fristablauf an das Bundesverwaltungsgericht verschiebt. Der neue Mechanismus wird allerdings keine Verfahrensbeschleunigung bringen – im Gegenteil“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes in einer Stellungnahme zu den Gesetzesinhalten. Denn: „Geht ein Verfahren unabgeschlossen an die zweite Instanz, weil relevante Sachverhalte nicht erhoben wurden, wird dieses aufgrund fehlender eigener Sachverständiger in aller Regel wieder an die erste Instanz zurückverwiesen und damit dort erst recht zu Verfahrensstaus führen. Um Projekte inhaltlich prüfen zu können, müsste zudem im Bundesverwaltungsgericht ein fachlicher Parallelapparat zu den UVP-Behörden erster Instanz (mit Sachverständigen etc.) aufgebaut werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Wirtschaftsministerium eine neue Verwaltungseinheit und einen Standortbeirat einzurichten, welche über die „Standortrelevanz“ künftiger UVP-Projekte entscheiden sollen. „Dieses Konstrukt lehnen wir wie bereits in unserer Stellungnahme zum Erstentwurf dezidiert ab. Insgesamt sehen wir in dem heutigen Vorstoß eine Verwaltungsaufblähung par excellence. Wir können beim besten Willen nicht erkennen, wie der neue Gesetzesentwurf das eigentlich intendierte Ziel der Verfahrensbeschleunigung erreichen kann. Einen Devolutionsantrag zu stellen, ist derzeit bereits möglich – und zwar schon nach sechs Monaten“, so Maier.

Klares NEIN zu neuem Standortentwicklungsgesetz – sachlicher Dialog gefordert 
Positiv zu betrachten ist das Nichtantasten umwelt- und naturschutzfachlicher Verfahrensstandards sowie die Einführung verfahrensbeschleunigender Elemente wie eine allgemeine Verfahrensförderungspflicht für alle Beteiligten. Kritisch zu bewerten ist allerdings die geplante Kostenüberwälzung an UVP-Parteien bei „schuldhaft“ verspätet eingebrachten Einwendungen.

Fazit: Der Umweltdachverband begrüßt, dass der gesetzliche Genehmigungsautomatismus fallen gelassen wurde, welcher UVP-Großprojekte in Österreich per Gesetz automatisch genehmigt hätte. Allerdings wirft unter anderem der angekündigte Übertragungsmechanismus eine Reihe neuer Fragen auf. Das neue Standortentwicklungsgesetz wird daher abgelehnt. „Wir appellieren an BM Margarete Schramböck, einen sachlichen Dialog zu einer, auch von Umweltorganisationen angestrebten, Beschleunigung von Entscheidungsprozessen zu starten, ohne dass dabei umweltrechtliche Standards verletzt werden und neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden“, so Maier. Der Umweltdachverband behält sich eine endgültige Bewertung nach juristischer Detailprüfung des genauen Gesetzeswortlautes vor. 

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