Umweltausschuss verabschiedet Umweltverträglichkeitsprüfung Neu | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 04.10.2018

Weitere Beschlüsse: Aarhus-Beteiligungsgesetz, Emissionsgesetz-Luft 2018, Novelle zum Umwelthaftungsgesetz

Wien (PK) Im Zeichen der Verfahrensbeschleunigung steht eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, die heute vom Umweltausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde. „Unter voller Beibehaltung der ökologischen Standards können die UVP-Verfahren nun effizienter gestaltet werden“, unterstrich Bundesministerin Elisabeth Köstinger, während die Oppositionsparteien eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von Umweltorganisationen befürchteten und von Schikane sprachen.

Auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten auch ein sogenanntes Aarhus-Beteiligungsgesetz, das die Teilnahme von NGOs in Umweltverfahren sicherstellt, Änderungen im Umwelthaftungsgesetz mit EU-Anpassungen betreffend den zur Umweltbeschwerde berechtigten Personenkreis sowie ein Emissionsgesetz-Luft 2018, in dem Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Einklang mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs festgelegt werden. Beschlossen wurde auch die Ausnahme vom „Luft-100er“ für E-Autos.

Auf der Tagesordnung standen zudem eine Reihe von Entschließungsanträgen von NEOS und SPÖ – die Themenpalette reichte von der Umsetzung der Agenda 2030 der UNO bis zu Klima- und Gewässerschutz -, die bei der Abstimmung allerdings vertagt wurden.

UVP-Novelle soll Verfahrensbeschleunigung bringen

Mit der Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) (275 d.B.) wollen die Regierungsparteien nicht nur EU-Vorgaben umsetzen, dies etwa durch die Aufnahme neuer Prüfbereiche wie Klimawandel oder Flächenversiegelung, sondern vor allem auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten. Rückenwind erhielten ÖVP und FPÖ dabei durch einen Ressortbericht über die Vollziehung der UVP (III-194 d.B.) , in dem sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger mit Nachdruck zum Vorsorgeprinzip beim Umweltschutz bekennt, gleichzeitig aber für mehr Verfahrenseffizienz plädiert.

Konkret wird durch die Novelle nun die Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre befristet. Bei Einzelfallprüfungen wiederum soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt sein. Zur Wahrung öffentlicher Interessen ist überdies die Beiziehung eines Standortanwalts – zusätzlich zum Umweltanwalt – vorgesehen. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist jedenfalls die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei die Projektwerbenden auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen haben.

Für heftige Kritik seitens der Opposition sorgte in der Debatte ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, demzufolge ein Verein als Voraussetzung für die Parteistellung in einem UVP-Verfahren mindestens 100 Mitglieder und ein Verband mindestens fünf Vereine umfassen muss. Darüber hinaus wird eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Namen und Anschrift verlangt.  

„Es geht um eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von Umweltschutzorganisationen an UVP-Verfahren“, stellte Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) in Richtung Regierungsparteien fest und meldete zudem massive Bedenken hinsichtlich Gleichheitsgrundsatz und Datenschutz an. In einem Entschließungsantrag, der allerdings in der Minderheit blieb, forderte er namens seiner Fraktion im Sinne der Effizienzsteigerung Maßnahmen wie eine Reform des Vorverfahrens, eine verbindliche Planungskoordination zwischen Bund und Ländern sowie eine ausreichende Personalausstattung der UVP-Behörden.

„Hier werden rote Linien überschritten“, zeigte sich Bruno Rossmann (PILZ) alarmiert und warf der Regierung vor, Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen. Von „Schikanen“ für NGOs sprach Karin Doppelbauer (NEOS).

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) und Walter Rauch (FPÖ) sahen in dem Abänderungsantrag hingegen eine Qualifizierung der Parteistellung im Sinne der Transparenz und erinnerten, man orientiere sich dabei am Modell des Umweltvorzeigelands Schweden.

Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, der Bericht fand einhellige Zustimmung.

Beteiligung von NGOs an Umweltverfahren: Österreich setzt Aarhus-Konvention um

Umweltorganisationen sollen in Zukunft ebenso wie unmittelbar betroffene Personen die Möglichkeit der Beteiligung bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten haben. Dieses Ziel verfolgt ein so genanntes Aarhus-Beteiligungsgesetz (270 d.B.) , mit dem Österreich nun die Aarhus-Konvention umsetzt. De facto erhalten NGOs damit das Recht, gegen negative UVP-Feststellungsbescheide zu klagen. Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag greift das Thema Luftreinhaltung auf und bringt Ausnahmen von der Tempobeschränkung auf Autobahnen – Stichwort „Luft-100er“ – für E-Autos.

Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten und wirke dem Vertragsverletzungsverfahren der EU entgegen, betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Eine maßvolle Umsetzung der Aarhus-Konvention sei dies, pflichtete ihr ÖVP-Abgeordneter Franz Hörl bei, der insbesondere auch den Abänderungsantrag begrüßte und sich davon ebenso wie Gerhard Deimek (FPÖ) einen Anreiz zum Kauf von Elektroautos erwartet.

Das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung, meinte auch Karin Doppelbauer (NEOS) und kündigte die Unterstützung ihrer Fraktion an, wobei sie anfügte, dem Abänderungsantrag stimme sie nur „zähneknirschend“ zu.

Ablehnung signalisierte hingegen die SPÖ. So bemängelte Doris Margreiter die Umsetzung als bloß lückenhaft, zumal der Rechtsschutz nur auf Materiengesetze, nicht aber auf Verordnungen abziele. Ihr Fraktionskollege Erwin Preiner wandte sich mit Nachdruck gegen die Ausweitung der Bewilligungsdauer für Wasserentnahmerechte der Landwirtschaft von 12 auf 25 Jahre und warnte in diesem Zusammenhang vor negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Bundesministerin Elisabeth Köstinger erwiderte, bei Gefahren für den Grundwasserspiegel könne die Bewilligung sofort entzogen werden.

Nicht weit genug geht die Umsetzung auch nach Einschätzung Bruno Rossmanns (PILZ). Er kritisierte vor allem, dass nicht sämtliche Materien Eingang ins Gesetz gefunden hätten. Der Abänderungsantrag wiederum würde seiner Meinung nach zu mehr Feinstaub durch höhere Geschwindigkeiten führen.

EU-Anpassungen im Umwelthaftungsgesetz

Eine vom Ausschuss beschlossene Änderung des Umwelthaftungsgesetzes (272 d.B.) passt zunächst den Kreis der zu einer Umweltbeschwerde berechtigten Personen an das EU-Recht an und bringt darüber hinaus Klarstellungen beim Begriff des Gewässerschadens. Demnach kann ein Gewässerschaden nicht mehr allein aufgrund einer nationalen Bewilligung (wie z.B. für ein Wasserkraftwerk) ausgeschlossen werden.

Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der NEOS angenommen, wobei Karin Doppelbauer zu bedenken gab, die Haftungsausnahmen würden zu kurz greifen.

Emissionsgesetz-Luft 2018 legt Maßnahmen zur Luftreinhaltung fest

Durch das Emissionsgesetz-Luft 2018 (271 d.B.), das mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS verabschiedet wurde,kommt Österreich unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung nach. So sollen nun für die Jahre 2020 und 2030 sowie zur Erreichung der Zwischenziele im Jahr 2025 Maßnahmen in allen Bereichen – von der Industrie über die Landwirtschaft bis zum Verkehr – gesetzt und in Luftreinhalteprogrammen dokumentiert werden. Die Ressortleiterin kündigte in diesem Zusammenhang ein nationales Luftreinhalteprogramm bis spätestens 1.4.2019 an.

Das Gesetz komme mit Verspätung und berücksichtige nicht alle Schadstoffe, bemängelte Erwin Preiner (SPÖ). Bruno Rossmann (PILZ) mahnte ebenso wie Karin Doppelbauer (NEOS) die Einbindung sämtlicher Stakeholder in das nationale Programm ein.

NEOS drängen auf Umsetzung der Agenda 2030-Entwicklungsziele

Den Reigen an Oppositionsanträgen eröffneten die NEOS mit ihrer Initiative (364/A(E)) auf Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zu den in der Agenda 2030 festgehaltenen Entwicklungszielen der UNO. Karin Doppelbauer weist darin auf die Dringlichkeit des Themas hin und wirft der Regierung Säumigkeit vor. Konkret geht es den NEOS vor allem um die Erstellung einer gesamtwirtschaftlichen Nachhaltigkeitsstrategie.

Der Antrag wurde unter Hinweis auf die Arbeiten an der Klima- und Energiestrategie mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

NEOS fordern Reaktion auf „Asbest-Skandale“ in der Steiermark

In einem weiteren Antrag fordern die NEOS Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgemäßen Umgangs mit gefährlichem Abfall und einer effektiven Überwachung von Deponien ein (365/A(E)) . Auslöser der Initiative sind Vorfälle in der Steiermark, wo, wie Karin Doppelbauer berichtete, auf einer Deponie große Mengen von gesundheitsschädlichem Asbest jahrelang unsachgemäß gelagert wurden.

Auch hier lautete die Entscheidung auf Vertagung, zumal die Regierungsparteien zunächst den Bericht des Landes Steiermark abwarten wollen.

SPÖ ruft zum Schutz der Alpen auf

Die „Seele der Alpen“ will die SPÖ retten, wobei Erwin Preiner in seiner Initiative (394/A(E)) an Umweltministerin Elisabeth Köstiner in ihrer derzeitigen Funktion als Vorsitzende der Internationalen Alpenkonvention appelliert, die letzten alpinen Freiräume durch Einrichtung von Ruhegebieten vor großtechnischer Erschließung zu bewahren.

Die Regierungsparteien begründeten ihren Vertagungsbeschluss mit dem Hinweis auf den laufenden Prozess der Österreichischen Raumordnungskonferenz.

Kampf gegen Klimawandel: SPÖ legt 7-Punkte-Programm vor

Akuten Handlungsbedarf ortet die SPÖ im Kampf gegen den globalen Klimawandel. In einem 7-Punkte-Programm (395/A(E)) fordert Renate Gruber sofortige Schritte seitens der Bundesregierung, so etwa ein neues Ökostromgesetz, die Forcierung von Energieeinsparungen durch ein neues Energieeffizienzgesetz, mehr Investitionen in den öffentlichen Verkehr, die Förderung der Elektromobilität oder eine Sanierungsoffensive für mehrgeschossige Wohnhäuser.

Auch diese Initiative wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ in die Warteschleife verwiesen.

SPÖ will mehr Geld für Gewässerschutz

UVP-Novelle soll Verfahrensbeschleunigung bringen

Mit der Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) (275 d.B.) wollen die Regierungsparteien nicht nur EU-Vorgaben umsetzen, dies etwa durch die Aufnahme neuer Prüfbereiche wie Klimawandel oder Flächenversiegelung, sondern vor allem auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten. Rückenwind erhielten ÖVP und FPÖ dabei durch einen Ressortbericht über die Vollziehung der UVP (III-194 d.B.) , in dem sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger mit Nachdruck zum Vorsorgeprinzip beim Umweltschutz bekennt, gleichzeitig aber für mehr Verfahrenseffizienz plädiert.

Konkret wird durch die Novelle nun die Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre befristet. Bei Einzelfallprüfungen wiederum soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt sein. Zur Wahrung öffentlicher Interessen ist überdies die Beiziehung eines Standortanwalts – zusätzlich zum Umweltanwalt – vorgesehen. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist jedenfalls die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei die Projektwerbenden auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen haben.

Für heftige Kritik seitens der Opposition sorgte in der Debatte ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, demzufolge ein Verein als Voraussetzung für die Parteistellung in einem UVP-Verfahren mindestens 100 Mitglieder und ein Verband mindestens fünf Vereine umfassen muss. Darüber hinaus wird eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Namen und Anschrift verlangt.  

„Es geht um eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von Umweltschutzorganisationen an UVP-Verfahren“, stellte Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) in Richtung Regierungsparteien fest und meldete zudem massive Bedenken hinsichtlich Gleichheitsgrundsatz und Datenschutz an. In einem Entschließungsantrag, der allerdings in der Minderheit blieb, forderte er namens seiner Fraktion im Sinne der Effizienzsteigerung Maßnahmen wie eine Reform des Vorverfahrens, eine verbindliche Planungskoordination zwischen Bund und Ländern sowie eine ausreichende Personalausstattung der UVP-Behörden.

„Hier werden rote Linien überschritten“, zeigte sich Bruno Rossmann (PILZ) alarmiert und warf der Regierung vor, Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen. Von „Schikanen“ für NGOs sprach Karin Doppelbauer (NEOS).

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) und Walter Rauch (FPÖ) sahen in dem Abänderungsantrag hingegen eine Qualifizierung der Parteistellung im Sinne der Transparenz und erinnerten, man orientiere sich dabei am Modell des Umweltvorzeigelands Schweden.

Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, der Bericht fand einhellige Zustimmung.

Beteiligung von NGOs an Umweltverfahren: Österreich setzt Aarhus-Konvention um

Umweltorganisationen sollen in Zukunft ebenso wie unmittelbar betroffene Personen die Möglichkeit der Beteiligung bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten haben. Dieses Ziel verfolgt ein so genanntes Aarhus-Beteiligungsgesetz (270 d.B.) , mit dem Österreich nun die Aarhus-Konvention umsetzt. De facto erhalten NGOs damit das Recht, gegen negative UVP-Feststellungsbescheide zu klagen. Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag greift das Thema Luftreinhaltung auf und bringt Ausnahmen von der Tempobeschränkung auf Autobahnen – Stichwort „Luft-100er“ – für E-Autos.

Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten und wirke dem Vertragsverletzungsverfahren der EU entgegen, betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Eine maßvolle Umsetzung der Aarhus-Konvention sei dies, pflichtete ihr ÖVP-Abgeordneter Franz Hörl bei, der insbesondere auch den Abänderungsantrag begrüßte und sich davon ebenso wie Gerhard Deimek (FPÖ) einen Anreiz zum Kauf von Elektroautos erwartet.

Das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung, meinte auch Karin Doppelbauer (NEOS) und kündigte die Unterstützung ihrer Fraktion an, wobei sie anfügte, dem Abänderungsantrag stimme sie nur „zähneknirschend“ zu.

Ablehnung signalisierte hingegen die SPÖ. So bemängelte Doris Margreiter die Umsetzung als bloß lückenhaft, zumal der Rechtsschutz nur auf Materiengesetze, nicht aber auf Verordnungen abziele. Ihr Fraktionskollege Erwin Preiner wandte sich mit Nachdruck gegen die Ausweitung der Bewilligungsdauer für Wasserentnahmerechte der Landwirtschaft von 12 auf 25 Jahre und warnte in diesem Zusammenhang vor negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Bundesministerin Elisabeth Köstinger erwiderte, bei Gefahren für den Grundwasserspiegel könne die Bewilligung sofort entzogen werden.

Nicht weit genug geht die Umsetzung auch nach Einschätzung Bruno Rossmanns (PILZ). Er kritisierte vor allem, dass nicht sämtliche Materien Eingang ins Gesetz gefunden hätten. Der Abänderungsantrag wiederum würde seiner Meinung nach zu mehr Feinstaub durch höhere Geschwindigkeiten führen.

EU-Anpassungen im Umwelthaftungsgesetz

Eine vom Ausschuss beschlossene Änderung des Umwelthaftungsgesetzes (272 d.B.) passt zunächst den Kreis der zu einer Umweltbeschwerde berechtigten Personen an das EU-Recht an und bringt darüber hinaus Klarstellungen beim Begriff des Gewässerschadens. Demnach kann ein Gewässerschaden nicht mehr allein aufgrund einer nationalen Bewilligung (wie z.B. für ein Wasserkraftwerk) ausgeschlossen werden.

Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der NEOS angenommen, wobei Karin Doppelbauer zu bedenken gab, die Haftungsausnahmen würden zu kurz greifen.

Emissionsgesetz-Luft 2018 legt Maßnahmen zur Luftreinhaltung fest

Durch das Emissionsgesetz-Luft 2018 (271 d.B.), das mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS verabschiedet wurde,kommt Österreich unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung nach. So sollen nun für die Jahre 2020 und 2030 sowie zur Erreichung der Zwischenziele im Jahr 2025 Maßnahmen in allen Bereichen – von der Industrie über die Landwirtschaft bis zum Verkehr – gesetzt und in Luftreinhalteprogrammen dokumentiert werden. Die Ressortleiterin kündigte in diesem Zusammenhang ein nationales Luftreinhalteprogramm bis spätestens 1.4.2019 an.

Das Gesetz komme mit Verspätung und berücksichtige nicht alle Schadstoffe, bemängelte Erwin Preiner (SPÖ). Bruno Rossmann (PILZ) mahnte ebenso wie Karin Doppelbauer (NEOS) die Einbindung sämtlicher Stakeholder in das nationale Programm ein.

NEOS drängen auf Umsetzung der Agenda 2030-Entwicklungsziele

Den Reigen an Oppositionsanträgen eröffneten die NEOS mit ihrer Initiative (364/A(E)) auf Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zu den in der Agenda 2030 festgehaltenen Entwicklungszielen der UNO. Karin Doppelbauer weist darin auf die Dringlichkeit des Themas hin und wirft der Regierung Säumigkeit vor. Konkret geht es den NEOS vor allem um die Erstellung einer gesamtwirtschaftlichen Nachhaltigkeitsstrategie.

Der Antrag wurde unter Hinweis auf die Arbeiten an der Klima- und Energiestrategie mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

NEOS fordern Reaktion auf „Asbest-Skandale“ in der Steiermark

In einem weiteren Antrag fordern die NEOS Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgemäßen Umgangs mit gefährlichem Abfall und einer effektiven Überwachung von Deponien ein (365/A(E)) . Auslöser der Initiative sind Vorfälle in der Steiermark, wo, wie Karin Doppelbauer berichtete, auf einer Deponie große Mengen von gesundheitsschädlichem Asbest jahrelang unsachgemäß gelagert wurden.

Auch hier lautete die Entscheidung auf Vertagung, zumal die Regierungsparteien zunächst den Bericht des Landes Steiermark abwarten wollen.

SPÖ ruft zum Schutz der Alpen auf

Die „Seele der Alpen“ will die SPÖ retten, wobei Erwin Preiner in seiner Initiative (394/A(E)) an Umweltministerin Elisabeth Köstiner in ihrer derzeitigen Funktion als Vorsitzende der Internationalen Alpenkonvention appelliert, die letzten alpinen Freiräume durch Einrichtung von Ruhegebieten vor großtechnischer Erschließung zu bewahren.

Die Regierungsparteien begründeten ihren Vertagungsbeschluss mit dem Hinweis auf den laufenden Prozess der Österreichischen Raumordnungskonferenz.

Kampf gegen Klimawandel: SPÖ legt 7-Punkte-Programm vor

Akuten Handlungsbedarf ortet die SPÖ im Kampf gegen den globalen Klimawandel. In einem 7-Punkte-Programm (395/A(E)) fordert Renate Gruber sofortige Schritte seitens der Bundesregierung, so etwa ein neues Ökostromgesetz, die Forcierung von Energieeinsparungen durch ein neues Energieeffizienzgesetz, mehr Investitionen in den öffentlichen Verkehr, die Förderung der Elektromobilität oder eine Sanierungsoffensive für mehrgeschossige Wohnhäuser.

Auch diese Initiative wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ in die Warteschleife verwiesen.

SPÖ will mehr Geld für Gewässerschutz

Vertagt wurde schließlich auch ein SPÖ-Antrag auf mehr Mittel für den Gewässerschutz. SPÖ-Umweltsprecher Klaus Uwe Feichtinger erinnert an entsprechende EU-Vorgaben und mahnt in seinem Vorstoß (396/A(E)) für den Zeitraum 2018-2023 insgesamt 150 Mio. € aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds ein. Die Regierungsparteien sehen hingegen in der Frage noch entsprechenden Diskussionsbedarf. (Schluss Umweltausschuss) hof

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