Umweltausschuss berät über Volksbegehren zum EURATOM-Ausstieg

ExpertInnen-Hearing bestärkt Argumente gegen das Anliegen – Gewessler lehnt indirekte EU-Austrittsdebatte ab

Wien (PK) Mit einem ExpertInnen-Hearing begann der Umweltausschuss heute seine Beratungen über das Volksbegehren zum Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag (347 d.B.). Mit 100.482 Unterschriften hat dieses Volksbegehren die 100.000er-Hürde zur Behandlung im Nationalrat knapp übersprungen.

Mit seiner Mitgliedschaft finanziere Österreich die Europäische Atomgemeinschaft aus Steuergeldern mit, kritisieren die InitiatorInnen. Atomenergie sei aber nicht sicher und daher abzulehnen. Konkret wird etwa auf drohende katastrophale Auswirkungen von Atomunfällen auf Umwelt und Gesundheit sowie das Problem der Atommülllagerung hingewiesen. Eine Mitgliedschaft bei EURATOM mache für Österreich als Land ohne Atomkraftwerk zudem keinen Sinn, machen die UnterzeichnerInnen geltend. Sinnvoller wäre es ihrer Meinung nach, die aktuell zu leistenden Zahlungen für Forschung in alternative Energiegewinnung oder die Förderung von E-Autos, E-Bikes und Gebäudedämmung zu verwenden. Ein Anti-EURATOM-Volksbegehren lag bereits 2011 zur Unterzeichnung auf. Damals scheiterte es mit 98.698 Unterschriften knapp, wie in der Begründung der nunmehrigen Initiative festgehalten wird.

Nach einleitenden Worten des Bevollmächtigten des Volksbegehrens stellten fünf ExpertInnen ihre Positionen zum Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag dar und beantworteten Fragen der Abgeordneten.

Umweltministerin Leonore Gewessler hielt fest, dass Atomkraft für Österreich und für den Klimaschutz keine Lösung sei. Aus diesem Grund sei die Stimme Österreichs „im Europäischen Konzert“ unverzichtbar. Österreich habe sich mit seinen europäischen Verbündeten dafür stark gemacht, dass in der Schlussforderung des Klimagesetzes der Kernkraft keine Rolle zukomme. Eine Grundsatzdebatte gelte es in der EU-Taxonomie über die Rolle der Atomenergie zu führen. Initiativen gebe es mit Portugal im Rahmen der Ratspräsidentschaft, ebenso wie Bemühungen auf bilateraler Ebene. „Atompolitik ist das Bohren dicker Bretter“, so Gewessler. Zum Anlass des Volksbegehrens unterstrich Gewessler, dass sie nicht für eine indirekte Diskussion über einen EU-Austritt zur Verfügung stehe. Die Stimme Österreichs sei unverzichtbar in der Europäischen Union, daher verfolge man die Linie der Reform. Dafür sei auch eine starke Zivilgesellschaft nötig.

Der Ministerin schloss sich Staatsekretär Magnus Brunner an. Österreich setze sich auf allen Ebenen ein, etwa mit der Klage gegen Hinkley Point oder bei der Taxonomieverordnung. Neben der sehr klaren rechtlichen Situation sei es notwendig bei Euratom zu bleiben, um Reformen vorantreiben zu können.

Initiator des Volksbegehrens fordert Volksabstimmung zu EURATOM-Ausstieg

Der Initiator und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Robert Marschall, wies in seiner Wortmeldung auf die nicht abschätzbaren und beherrschbaren Gefahren einer Atomkatastrophe hin. Zahlreiche Atomunfälle hätten dies seit den 1950er-Jahren belegt. Durch den Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag solle Österreich nicht weiter den Fortschritt der Kernenergie fördern, so Marschall. Zudem betonte er, dass es im Gegensatz zum EU-Beitritt keine Volksabstimmung zum Beitritt zu EURATOM gegeben habe. Österreich solle sich Großbritannien als Vorbild nehmen, denn dort sei ein Austritt aus EURATOM auch möglich gewesen. Marschall verwies auf andere Sonderregelungen von EU-Staaten etwa beim Schengen-Vertag oder der Dublin-III-Verordnung. Der Initiator des Volksbegehrens forderte die Parlamentsparteien auf, sich für die Durchführung einer baldigen Volksabstimmung zum EURATOM-Ausstieg Österreichs einzusetzen.

ExpertInnen sehen EURATOM-Ausstieg kritisch

Die Volksabstimmung 1994 zum EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 habe auch den Beitritt zu EURATOM umfasst, entgegnete Walter Obwexer (Professor für Europa- und Völkerrecht, Universität Innsbruck). Laut dem Europarechtsexperten ist ein Austritt aus EURATOM alleine unionsrechtlich derzeit nicht möglich. Ein Mitgliedstaat könne nur beiden Organisationen beitreten bzw. aus beiden austreten. Großbritannien habe sogar daran Interesse gehabt, bei EURATOM zu bleiben, dies sei aber nicht mit dem EU-Austritt vereinbar gewesen. Für einen sofortigen Ausstieg müsste sich Österreich für die Abhaltung einer Regierungskonferenz einsetzen, die Änderungen im Regelwerk herbeiführen müsste. Hierzu bedürfe es aber der Zustimmung aller anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten sowie derer nationaler Parlamente, so Obwexer.

Im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sei für die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) kein „Ablaufdatum“ vorgesehen, hielt David Reinberger (Wiener Umweltanwaltschaft) fest. Seit der Gründung der EAG seien die wesentlichen Aufgaben Großteils unverändert geblieben. Diese würden die Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung der Kernenergie, die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch sowie die gemeinschaftliche Verwaltung der Kernbrennstoffressource beinhalten. Außerdem gibt es laut Reinberger keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Errichtung von Atomkraftwerken. Österreich habe das beim Beitritt 1995 auch noch einmal klargestellt. Durch die verschiedenen Interessenslagen in Europa seien Änderungen im EURATOM-Vertragswerk sehr schwierig zu erreichen, hielt der Experte der Wiener Umweltanwaltschaft fest. Österreich habe aber im Rahmen seiner Mitgliedschaft schon Positives bewirkt. So seien die Stresstests für Kernkraftwerke nach dem Atomunfall in Fukushima auf die Initiative Österreichs zurückzuführen.

Obwohl jeder Vertrag grundsätzlich veränderbar sei, wäre ein EURATOM-Ausstieg in den Verträgen nicht vorgesehen, sagte Johann Precht (Technische Universität Graz). Da Österreich stark in das Vertragswerk eingebunden sei, greife ein solcher auch zu kurz. Neue Chancen auf Veränderung sah Precht im Rahmen des Europäischen Green Deals. Dieser Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa im Rahmen von einer Billion Euro dürfe nicht zum „Selbstbedienungsladen der Atomenergieländer“ werden. Anstatt eines Ausstiegs ortet Precht die Chance, eine Allianz der 14 europäischen Atomgegner innerhalb von EURATOM zu bilden.

Anstelle eines Austritts Österreichs sei die Auflösung von EURATOM anzustreben, unterstrich Patricia Lorenz (Global 2000). Was es nun brauche sei kein stiller Abgang einzelner Mitgliedsländer sondern eine europaweite Diskussion, die schlussendlich zur Auflösung des Regelwerks beitragen solle. In diese Diskussion sollten sich auch die nationalen Parlamente und deren Abgeordnete verstärkt einmischen, so Lorenz. Bei einem einseitigen Ausstieg Österreichs befürchtet die Vertreterin von Global 2000 die Bildung eines „ungestörten Kerneuropas“. Dieses könne dann erst recht eine atomförderliche Politik vorantreiben. Zudem habe man dann kein Mitspracherecht mehr, wenn es etwa um die Lagerung und Entsorgung von Atommüll, die Stresstests für Kernkraftwerke oder die generelle Verhinderung des Atomenergieausbaues gehe.

Markus Beham (Universität Passau) schloss sich den Ausführungen Walter Obwexers an und zweifelte an der praktischen Umsetzung eines Austritts Österreichs. Zwar sei die EAG eine völkerrechtlich eigenständige internationale Organisation, sie teile sich aber ihre Organe mit der EU. Daraus resultiere eine enge Verflechtung der beiden Institutionen. Beham verwies auf die möglichen Konsequenzen, wie etwa die Lähmung der europäischen Politik in gemischten Kompetenzbereichen zischen der Union und der EAG. Zudem bestehe die Gefahr einer Desintegration innerhalb Europas sowie die Gefährdung von Autonomie und Kohärenz der Unionsrechtsordnung, so der Experte weiter.

Für ÖVP ist Mitwirkung bei EURATOM eine Verpflichtung

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) unterstrich die Mitbetroffenheit Österreichs bei der Atomenergie. Deren Auswirkungen würden auch an nationalen Grenzen nicht haltmachen. Um mitgestalten zu können, sei es eine Verpflichtung, an EURATOM mitzuwirken. Für ihn würde ein Ausstieg die österreichischen Antiatom-Intentionen in Europa schwächen. Von den ExpertInnen wollte Schmuckenschlager wissen, inwieweit die Einflussnahme Österreichs durch einen EURATOM-Austritt gefährdet sei.

Dem schloss sich sein Fraktionskollege Nikolaus Berlakovich an. Der Atomunfall in Fukushima vor zehn Jahren sei ein „Window of Opportunity“ gewesen, erstmals konnten damals auch unabhängige Experten Atomkraftwerke in Europa besichtigen. Die damalige Anti-Atomallianz sei jedoch leider nicht weiterverfolgt worden, bedauerte Berlakovich. Österreich müsse daher aktiv vorzeigen, wie man aus der Atomenergie aussteige.

Ebenso Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sie sei „stolz darauf, dass sich Österreich gegen Atomkraft entschieden hat.“ Ein Verbleib bei EURATOM garantiere Mitbestimmung und man müsse Seilschaften gründen, um europaweit aus der Atomenergie auszusteigen. Daran schloss Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP) an, der auf die Notabschaltung des AKWs Krsko zum Jahreswechsel verwies. Würde man aus EURATOM aussteigen, stelle sich die Frage nach dem Parteienrecht Österreichs bei grenznahen AKWs.

SPÖ verlangt Atom-Ausstiegsvertrag und EU-Nein zu Atomstrom

Abgeordnete Julia Herr (SPÖ) freute sich, dass „Atomkraft, nein danke“ das Motto des Hohen Hauses sei. Der EURATOM-Vertrag müsse zu einem Ausstiegsvertrag geändert werden, dafür werde sich ihre Fraktion einsetzen. An die RegierungsvertreterInnen richtete Herr die Frage, inwieweit dafür die deutsche Ratspräsidentschaft genutzt worden sei. Herr fragte die ExpertInnen, ob aus deren Sicht zu viel Zeit verstrichen sei und was die unmittelbar zu setzenden nächsten Schritte seien für ein EU-weites Nein zum Atomstrom. Ergänzend erkundigte sich Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) über Möglichkeiten, grenznahe Endlager abzuwehren.

Andreas Kollross (SPÖ) griff die innerösterreichische Endlagerfrage auf. Von der Bundesministerin wollte er erfahren, ob die von Ministerin Köstinger 2018 initiierte Arbeitsgruppe für die Endlagerung bereits existiere, was Leonore Gewessler verneinte – allerdings sei man in der Finalisierung bei der Besetzung dieser Kommission.

FPÖ vermisst österreichische Handschrift in europäischer Atompolitik

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ) gratulierte den Initiatoren des Volksbegehrens und verwies auf sowohl die rechtliche als auch politische Komponente des Themas. Rauch vermisste die Handschrift Österreichs in der europäischen Atompolitik der vergangenen 25 Jahre. Er frae sich, was seit den ersten Initiativen in den Jahren 2007-2009, den EAG-Vertrag zu ändern, gemacht worden sei und wie man in Zukunft mit der Kernkraft umgehe. Dazu nannte er das grenznahe AKW Krsko als Beispiel. Hier vermisse er ein energischeres Auftreten der österreichischen Bundesregierung, so Rauch.

Sein Fraktionskollege, Abgeordneter Gerhard Deimek, forderte „ein Statement, eine Willensbildung“. Diese gebe es noch nicht über die Finanzierung der friedlichen Atomkraft und bei der Endlagerung. Beim Green Deal der EU werde es zuerst nationalstaatliche Lösungen geben. Frankreich werde das Thema Kernkraft in diesem Zusammenhang „gesundrechnen“. Von den Experten wollte Deimek wissen, ob im Bereich der Finanzierung und Endlagerung auf Vertragsebene nationalstaatliche Alleingänge zu verhindern seien.

Grüne Abgeordnete gegen einseitigen Ausstieg aus EURATOM

Martin Litschauer (Grüne) stellte fest, dass die Möglichkeiten für den Neubau von Kernkraftwerken eingeschränkt werden müssten. Dazu bestehe Einigkeit im Parlament. Er sprach sich aber gegen einen Ausstieg aus EURATOM aus, da dies nichts verändern würde. Litschauer zufolge würde es, wenn überhaupt, einen Ausstiegsvertrag brauchen. Ihn interessierte die Frage, ob die Aufgaben von EURATOM gänzlich an die EU übertragen werden und der Vertrag aufgelöst werden könne. Wie Abgeordnete Ecker wollte auch er wissen, wie man die Mitsprache bei Standorten an der österreichischen Grenze voranbringen könne.

Abgeordnete Astrid Rössler (Grüne) dankte den Initiatoren für eine „frische Diskussion“, betonte jedoch, dass sie keine EU-Ausstiegsdebatte über die Hintertür der Atomdebatte führen wolle. Österreich habe bei der Definition der Atomenergie als nachhaltiges Investitionsinstrument dagegen gestimmt. Für Rössler stand in erster Linie die Frage nach dem dringendsten nächsten Handlungsbedarf für Österreich im Raum.

NEOS lehnen EU-Austrittsanliegen ab und wollen Förderung von Sicherheit und Forschung im Rahmen von EURATOM

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) verwies auf die Initiatoren des Volksbegehrens, die aus der EU-Austrittspartei kämen. Das EU-Austrittsanliegen der Initiative würden NEOS grundsätzlich ablehnen, obwohl man gegen Atomkraft sei. EURATOM solle laut NEOS zu einer Sicherheits- und Forschungsinitiative weiterentwickelt werden. Drei Fragen richtete Bernhard an die ExpertInnen: Welche Schritte müsste Österreich setzen, um die rechtlichen Bedingungen für einen EURATOM-Austritt herzustellen? Was wären die ersten konkreten Schritte für einen sofortigen Ausstieg? Welche Auswirkungen würde ein EURATOM-Austritt auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit grenznaher AKWs haben?

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS) entgegnete dem Volksbegehren-Initiator Robert Marschall zur Frage des parlamentarischen Verständnisses. Der Souverän werde bereits durch das Parlament vertreten und entscheide auf diese Weise. Shetty verwies darauf, dass die Beiträge Österreichs für EURATOM nur ein Viertel der Summe für Regierungswerbung ausmachen würden und interessierte sich für die Möglichkeit einer Zweckwidmung dieser Beiträge, etwa für Reaktorsicherheit.

Expertenrunde präzisiert ihre Stellungnahmen zu den offenen Fragen der Abgeordneten

Walter Obwexer sah durch einen Austritt Österreichs Einflussnahme in der EAG massiv gefährdet, da Österreich dann als Drittstaat gelten würde, auch in Bezug auf Sicherheitsvorschriften. Bei grenznahen Atommüll-Endlagern seien die rechtlichen Möglichkeiten bereits jetzt sehr eingeschränkt. Sowohl der AEU-Vertrag als auch der EURATOM-Vertrag gäben jedem Mitgliedstaat Autonomie bei der Wahl seiner Energieträger, erläuterte der Experte. Modifizieren ließe sich jedoch das Beihilfenregime für AKWs auch ohne Vertragsänderung. Er erklärte zudem, dass für eine Reform der EAG zu einem EURATOM-Ausstiegsvertrag keine Zeit verloren worden sei, denn dazu bräuchte es erst einen Vorschlag an den europäischen Rat, den EURATOM-Vertrag zu ändern. Dieser müsste mit der einfachen Mehrheit von 14 Mitgliedstaaten eine Regierungskonferenz vorsehen, die dann einstimmig einen Reformprozess verabschiedet. Anschließend müssten alle Parlamente der 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Von diesen befürworte aber eine Mehrheit die Atomenergie. An Abgeordneten Rauch gewandt, teilte Obwexer diesem mit, dass es in der EAG die gleiche Transparenz wie in der EU gebe, hierzu genüge ein Blick in die Protokolle. Regelungen aus dem EAG-Vertrag habe man bewusst nicht in den Vertrag über die Arbeitsweise der EU übernommen, weil schon im Rahmen der Verträge von Lissabon kein Konsens möglich gewesen sei. Da der Europäische Gerichtshof einen einseitigen Austritt wohl nicht akzeptieren würde, wäre die Durchführung einer Volksabstimmung eine Irreführung der Bevölkerung, war Obwexer überzeugt.

David Reinberger brachte ein, dass sich in Europa fast alle AKWs am Ende ihrer Lebensdauer befänden. Was auf uns zukomme sei die Frage, wie wir mit dem Erbe des Atomzeitalters umgehen. Dazu brauche es ein Regelwerk und eine Verantwortungsaufteilung, so Reinberger. Der EURATOM-Vertrag müsse sich daher in diese Richtung entwickeln. Reinberger führte aus, dass der Standpunkt der Staaten zur Kernenergie zwar wirtschaftlich konnotiert sei, jedoch nicht mit der Unwirtschaftlichkeit von Kernenergie zusammenhänge. Man müsse diese Haltung im Lichte bereits getätigter Investitionen sehen. So gehe es im kommenden Jahr um große Finanzmittel im Rahmen des Green Deals und deren Verteilung im Zusammenhang mit der Taxonomierichtlinie. Hier sei die Achtsamkeit aller Akteure gefordert, so Reinberger. Österreich müsse im Rahmen der EAG und der EU darauf drängen, dass Fördermittel nicht für Zwecke der Kernenergie eingesetzt werden. Dies wäre ohne EURATOM-Mitgliedschaft nicht mehr zu beeinflussen und die Mehrheit würde sich zu den atomenergie-freundlichen Staaten verschieben.

Geht es nach Johann Precht, kann eine Veränderung der Atompolitik nur erreicht werden, „wenn wir zur Kostenwahrheit gelangen, also Wirtschaftlichkeit und nicht Subventionitis“. Hier könnten EU und EURATOM zweifach einwirken, sowohl über die Europäische Investitionsbank als auch über eine Verpflichtung an AKW-Betreiber, Rücklagen für das Abwracken zu bilden. Durch Kostenwahrheit für Spätkosten würde sich die Kernkraft selbst aus der Wirtschaftlichkeit hinausrevidieren. Beim Investitionsplan des Green Deals bestehe auf nationaler Ebene die Gefahr, dass Atomenergie gefördert werde.

Patricia Lorenz sah im Bilden von Koalitionen eine der Möglichkeiten, den EURATOM-Vertrag im Sinne Österreichs zu ändern. Auch der Brexit sei eine gute Gelegenheit, im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas etwas am Vertrag zu Hinkley Point C zu ändern. Zur Subventionierung sei den Briten lediglich erlaubt worden, „sich selbst auszubluten“, im Green Deal selbst seien keine Förderungen für solche Projekte enthalten. Zur Verbesserung der Sicherheit sei zehn Jahre nach Fukushima nichts umgesetzt, dies könne Österreich bei den Mitgliedstaaten urgieren, ebenso wie eine Erhöhung der Anforderungen in der Sicherheitsrichtlinie. Mit einem EURATOM-Austritt würde sich dieser Einfluss verringern, so Lorenz. In der Frage der grenznahen Endlager widersprach Lorenz ihrem Vorredner Obwexer. Es gebe die Handlungskonvention, dass Bürger ihre Beteiligung einfordern könnten. Eine Zweckbindung der österreichischen EURATOM-Beiträge sah Lorenz als „gute Idee“. Das europäische Parlament habe aber auch die Möglichkeit, bei der Budgeterstellung mitzureden. Allerdings bedauerte sie, dass die Initiativen der Abgeordneten zuletzt nicht groß gewesen sei.

Markus Beham unterstrich, dass er in seiner Argumentierung bewusst nur im Raum stehende Pro- und Contra-Argumente dargestellt habe. Zu bedenken gab Beham, dass jeder Vertragsaustritt als diplomatisch unfreundlicher Akt wahrgenommen werde. Wie beim Brexit wäre in der Praxis ein Abkommen zu verhandeln. Die Fragestellung eines einseitigen Austritts sei eine politische, die Konsequenzen bezeichnete Beham als „nicht vorteilhaft“. Zur Frage der Endlagerung verwies Beham auf die Möglichkeit von Informations- und Konsulationspflichten von Nachbarstaaten sowie auf Umweltverträglichkeitsprüfungen bei derartigen Projekten.

Verstimmung bei Volksbegehren-Initiatoren – parlamentarische Initiative durch Abgeordnete als nächster Schritt

Unzufrieden äußerte sich abschließend Robert Marschall, der Initiator des Volksbegehrens. Dieses richte sich dezidiert nicht auf eine Abänderung des EURATOM-Vertrags. Marschall kritisierte die abweichenden Positionen der Juristen ebenso wie die seiner Auffassung nach widersprüchliche Einstellung von Politikern zur Atomfrage. Die Forderung nach einer Volksabstimmung zu EURATOM sei von allen übergangen worden. Kritik äußerte er vor allem in Richtung der Grünen, die entgegen ihre politischen Ursprünge nun gegen Volksabstimmungen und Demokratie eintreten würden. Marschall zweifelte an, dass Österreich bei EURATOM etwas mitentscheiden könne, und plädierte abermals für einen Volksentscheid.

Ausschussvorsitzender Lukas Hammer (Grüne) zog die Schlussfolgerung, dass eine Mehrheit für einen EURATOM-Ausstieg nicht bestehe, es jedoch Konsens bei der Atompolitik gebe. Hammer schlug eine parlamentarische Initiative über einen gemeinsamen Antrag vor, für den die erste Diskussion eine gute Grundlage darstelle. Die Behandlung des EURATOM-Volksbegehrens wurde einstimmig vertagt und soll im Umweltausschuss wieder aufgenommen werden. (Schluss Umweltausschuss) med/cke

HINWEIS: Die Sitzung des Umweltausschusses ist als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen