Umsetzung des beschlossenen Erwachsenenschutzgesetzes unsicher

Blockiert das Finanzministerium die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes?

Wien (OTS) Das neue Erwachsenenschutzgesetz hat den Zweck, Menschen mit Behinderungen raus aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben zu führen.

Vor wenigen Wochen wurde das Erwachsenenschutzgesetz erfreulicherweise einstimmig im Parlament beschlossen – nun könnte jedoch die Umsetzung an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern, befürchtet der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und bezieht sich damit auf einen Bericht im Standard vom 31. Mai 2017.

„Wir haben bereits im März unserer Sorge Ausdruck verliehen“, erinnert Christina Wurzinger, Vorsitzende des Monitoringausschusses, „dass dieses menschenrechtlich höchst gebotene Gesetzesvorhaben nur dann umgesetzt werden kann, wenn auch die dafür notwendigen Maßnahmen und Vorbereitungsarbeiten finanziert werden.“

 Zur Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, so Wurzinger weiter, bedürfe es dringend einer Sachwalterschaftsreform, die ja auch vom Parlament beschlossen worden sei. „Die Gewährung grundlegender Menschenrechte darf nicht an der Verweigerung von Finanzmitteln oder an einem politischen Hick-Hack zwischen obersten Beamten scheitern“, so die Vorsitzende abschließend.

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Tel: +43 664 2898602
E-Mail: vorsitz@monitoringausschuss.at
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