TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ vom 7. April 2019 von Mario Zenhäusern „Auf der Alm gibt’s bald Regeln“

Der „Aktionsplan sichere Almen“ zielt auf die Eigenverantwortung der Freizeitnutzer ab. Das täte auch in anderen Bereichen gut

Innsbruck (OTS) - Wenn die aktuelle österreichische Bundesregierung zusagt, sich eines Themas anzunehmen, dann geschieht in der Regel tatsächlich etwas. Knapp zwei Monate nach dem für Verunsicherung bei Landwirten und Touristikern sorgenden „Kuh-Urteil“ liegt jetzt eine Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Begutachtung auf. Der angekündigte „Aktionsplan sichere Almen“ regelt anhand bundesweiter Standards nicht nur die Haftung von Viehhaltern klarer als bisher. Künftig sollen auch Freizeitnutzer in die Pflicht genommen werden. Konkret geht es um die Eigenverantwortung:
Almbesucher sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes selber dafür verantwortlich sein, gewisse Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten.
Was auf den ersten Blick nur logisch erscheint, treibt in der Praxis wilde Blüten. Auswüchse wie die berühmte „Vollkasko-Mentalität“ oder die zunehmende Ver-Amerikanisierung im Bereich des Klagswesens haben nahezu überall, vor allem aber im Freizeitbereich, den Begriff „Eigenverantwortung“ in den Hintergrund rücken lassen. Statt das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen, werden in erster Linie Schuldige gesucht, um wenigs­tens einen finanziellen Vorteil aus dem erlittenen Schaden herauszuschinden.
Deshalb ist der Vorstoß der Bundesregierung, der darauf abzielt, klare Regeln für ein gedeihliches Miteinander zu schaffen, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die ABGB-Novelle lässt sich nämlich nicht nur auf Almen, sondern auch auf anderen Gebieten (etwa im alpinen Wintersport) anwenden. Denn klare Regeln für ein friedliches Miteinander braucht es überall dort, wo der Hausverstand entweder völlig fehlt oder nicht ausreicht, um zu verhindern, dass jemand sich selbst oder anderen Schaden zufügt.

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