TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ vom 11. April 2021 von Liane Pircher „Wo bleibt die große Empörung?“

Femizide sind in Österreich leider kein Ausnahmefall. Was aufrütteln müsste, wird mit einem laschen Gewaltschutzpaket, das Frauen nicht wirklich schützt, kaschiert.

Innsbruck (OTS) Und wieder wurden Frauen in Österreich ermordet. Gerade erst starb jene Wiener Trafikantin, die von ihrem Ex-Partner mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet wurde. In Graz stellte sich vor wenigen Tagen ein Mann der Polizei und gestand, dass er seine Frau erstochen habe. Die vier Kinder waren zum Zeitpunkt des Mordes in der Schule.
Die meisten ermordeten Frauen kennen ihre Mörder, sehr oft sind diese aus dem familiären Umfeld. Wenn Frauen in diesem Kontext getötet werden, ist oft von „Beziehungstat“, „Familientragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“ die Rede. Das sind Begriffe, mit denen indirekt impliziert wird, dass die Ermordete ihr Schicksal herausgefordert hat – etwa, weil sie sich vom Mann trennen wollte. Es findet natürlich jeder verwerflich, wenn ein Mann gewalttätig wird, irgendwie aber scheint es so zu sein, dass die Gesellschaft im Ernstfall bei Männern eher damit rechnet. In der Realität sieht das dann so aus, dass in der Kriminalstatistik 2020 31 ermordete Frauen aufscheinen – fast immer von (Ex-)Partnern. Heuer sind es bis April sieben. Es töten einheimische Männer genauso wie jene mit Migrationshintergrund. Höhere Strafen durch das (entgegen allen Warnungen von Experten) durchgedrückte neue Gewaltschutzpaket haben nichts gebracht. Warum? Weil man damit mehr auf (zu) späte Strafe als auf Schutz setzt. Dass es bei Zweiterem Defizite gibt, zeigt die Tatsache, dass fast alle der zuletzt Ermordeten bereits Kontakt mit der Polizei hatten. Es braucht mehr Geld für Täterarbeit. Es wird zu wenig an patriarchalem Denken geschraubt. Auf Kränkung mit Gewalt zu reagieren muss aus Männerköpfen. Der Begriff des Femizids zerrt Frauenmorde zwar aus dem Privaten ins Öffentliche, Schutzsuchenden rechtzeitig zu helfen aber wäre Sache des Staates.

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