TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ Samstag, 1. Dezember 2018, von Mario Zenhäusern: „Hochsicherheitszone“

Innsbruck (OTS) Waffenverbotszone und verschärftes Waffengesetz statten Polizei und Justiz mit dem nötigen Werkzeug aus, um gegen die Eskalation der Gewalt in Teilen Innsbrucks vorzugehen. Es liegt an ihnen, die neuen Möglichkeiten zu nützen.

Mit heutigem Tag wird die zuletzt zu trauriger Berühmtheit gelangte Innsbrucker Bogenmeile zur ersten Waffenverbotszone Österreichs. Die Behörden verneinen zwar einen direkten Zusammenhang mit der tödlichen Messer­attacke vom vergangenen Wochenende, ganz von der Hand zu weisen ist er aber nicht. Zumindest kommt die Möglichkeit, eine derartige Regelung einzuführen, den Verantwortlichen in der Landespolizeidirektion nicht ungelegen. Ab sofort ist es in der Bogenmeile und in den dort befindlichen Lokalen verboten, Waffen zu tragen. Betroffen sind Schusswaffen genauso wie Messer, Schlagstöcke und alle weiteren Gegenstände, die geeignet sind, anderen Personen Schaden zuzufügen.
Parallel zu dieser Verschärfung der rechtlichen Situation hat der Innenausschuss des Parlaments über eine Änderung des Waffengesetzes beraten, die noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden soll. Im Mittelpunkt der Novelle stehen so genannte Drittstaatsangehörige, das sind laut österreichischer Definition im Niederlassungs-, Aufenthalts- und Fremdenpolizeigesetz „Personen, die nicht EWR-Bürger oder Schweizer Bürger“ sind. Ihnen droht mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung bereits beim Mitführen eines Messers eine Strafe, im Falle der Nichteinbringung auch Haft.
Mit diesen Neuerungen reagieren Staat und Landespolizeidirektion auf die zuletzt steigende Zahl von Verbrechen mit Stichwaffen und auf die Tatsache, dass Messer bei Asylwerbern immer häufiger zur „Grundausstattung“ zu gehören scheinen. Die gesetzlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen und so einen Beitrag zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Stadt zu leisten, sind damit vorhanden. Jetzt liegt es an der Polizei, die Einhaltung der Vorschriften in der damit geschaffenen Hochsicherheitszone auch entsprechend zu kontrollieren. Bei Tag und vor allem in der Nacht. Und es liegt an der Justiz, Zuwiderhandlungen entsprechend zu ahnden. Denn genauso, wie jedes Gesetz nur so gut ist wie seine Kontrolle, erlahmt jede noch so engagierte Kontrolltätigkeit mit der Zeit, wenn die festgestellten Verstöße nicht die entsprechenden Sanktionen nach sich ziehen.
Detail am Rande: Touristen sind von den Änderungen im Waffengesetz natürlich nicht betroffen. Eine typisch österreichische Lösung. Probleme, die zahlende Gäste verursachen, wiegen in einem Land, das vom Tourismus lebt, nicht so schwer. Dabei stel­len die Deutschen laut Kriminalstatistik die zah­len­mäßig stärkste Gruppe unter den fremden Tatverdächtigen.

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