TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: „Beim Wohnen fehlt eine Prise Mut“, von Peter Nindler

Ausgabe vom 3. April 2019

Innsbruck (OTS) Mit der Bodennovelle sollte eigentlich der Unterbau für leistbares Wohnen in Tirol gelegt werden. Doch Schwarz-Grün agiert mit zu wenig Schneid und scheitert deshalb an der Mobilisierung von 3000 Hektar gehortetem Bauland.

Ein bisschen mehr hätte es schon sein können: Wenn die Bodenpolitik der Schlüssel für leistbares Wohnen in Tirol ist, dann gibt sich die schwarz-grüne Landesregierung mit einem viel zu kleinen zufrieden. Wie rund 3000 Hektar brachliegendes Bauland mobilisiert werden sollen, darüber gibt der Entwurf für die neue Bodennovelle keine Auskunft. Dass bei Neuwidmungen innerhalb von zehn Jahren die Verbauung erfolgen muss, leitet sich hingegen aus einer seit Jahren praktizierten Praxis ab. Wer Bauland erwirbt, musste in Tirol sogar schon eine Fünf-Jahres-Frist einhalten. 2016 wurde sie aufgeweicht und auf zehn Jahre verlängert.
Gehortetes Bauland wird kaum abgebaut, sondern dient in Zeiten niedriger Zinsen als beste Kapitalanlage und Spekulationsobjekt. Außerdem scheut das Land Tirol davor zurück, den Überhang mit einer Bebauungspflicht zu mobilisieren und notfalls in Freiland zurückzuwidmen. Bei den Vorrangflächen für den geförderten Wohnbau kann das Land zumindest die Raumordnungskonzepte zurückweisen, sollte zu wenig für den Wohnbau getan werden. Viel wird allerdings von der politischen Interpretation abhängen. Generell vertraut die Landesregierung weiter auf die Freiwilligkeit in den Gemeindestuben und übersieht dabei, dass gerade in der Mutter aller Wohnungsprobleme, in der Landeshauptstadt Innsbruck, dies bewusst blockiert wird; eben von jener Tiroler Volkspartei, die seit Monaten in der Landesregierung ein mutiges Wohnbaupaket verspricht. Politische Absichtserklärungen und die bittere Wirklichkeit klaffen deshalb weit auseinander. Was wäre also zu tun? Der Baulandüberhang könnte zur Hälfte als Vorrangfläche für den sozialen Wohnbau gewidmet werden. Kommt es zu keiner Verwertung, sollte – wie bereits jetzt im Raumordnungsgesetz vorgesehen – die Rückwidmung in Freiland erfolgen. Um die Gemeinden von dieser Last zu befreien, müsste das Land die Widmungspolitik auch für die Gemeinden steuern und übernehmen. Dann wäre ein Fall Innsbruck mit der bürgerlichen Blockadepolitik von ÖVP, Für Innsbruck und FPÖ nicht möglich. Die eine oder andere Stellschraube wurde hingegen gedreht, um wenigstens den Flächenverbrauch einzudämmen oder bei Chaletdörfern und Freizeitwohnsitzen Umgehungen zu verhindern. Doch die Bodennovelle ist sicher nicht der große Wurf, mit dem leistbares Wohnen in Tirol umgesetzt werden kann. Aber ein Entwurf ist noch kein Gesetz, vielleicht würzt ihn Schwarz-Grün noch mit etwas Tiroler „Schneid“.

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