Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 23. Februar 2019. Von REINHARD FELLNER. „Almwiesen haben die Unschuld verloren“.

Innsbruck (OTS) Die tödliche Kuhattacke vom Pinnistal lässt den geklagten Landwirt bis ins Existenzielle haften und im Land die Köpfe rauchen. Schützt sich die Bauernschaft künftig vor Haftungen, ist die Alm als Gratis-Erlebnispark Geschichte.

Eine Mutterkuh-Attacke, die eigentlich einem Hund gegolten hatte, kostete eine Urlauberin 2014 im Pinnistal das Leben. Das tragische Ereignis lässt nun nach einem Urteil des Innsbrucker Landesgerichts den Bauern als Tierhalter haften. Das Gericht wertete es als Fahrlässigkeit, Mutterkühe ohne Zaun am stark frequentierten Weg nahe der Pinnisalm weiden zu lassen.
Damit ließ das Landesgericht in seiner Einschätzung zwar eine Bombe platzen, aber orientierte sich trotzdem nur an der bestehenden Judikatur des Obersten Gerichtshofes, wonach ein Tierhalter an stark frequentierten Wegen eben besondere Vorsicht walten lassen muss. So wurde das, was über Jahrhunderte gepflogen wurde, nun nicht gleich als grob fahrlässige Haltung eingestuft, könnte den beklagten Landwirt bei Rechtskraft jedoch trotzdem um Haus und Hof bringen.
So soll der Landwirt für die freie Weidehaltung den Hinterbliebenen nicht nur rund 180.000 Euro zahlen, sondern auch noch monatliche Renten in der Höhe von rund 1550 Euro. Angesichts der bergbäuerlichen Verdienstmöglichkeiten ruinös, zumal genau jener Bauer vom landwirtschaftlichen Sachverständigen im Verfahren als überdurchschnittlich bemüht und die Haltung der Tiere auf der Wiese als artgerecht eingestuft worden war.
Da laufen die Telefone in der Landwirtschaftskammer verständlicherweise und völlig zu Recht heiß. Denn auch wenn das Urteil rein auf stärker frequentierte Wanderwege abzielt, stellen sich für den juristischen Laien hier unlösbare Fragen. Denn wer bestimmt denn nun, ab wann ein Weg zu den stärker frequentierten gehört? Kann man – die nun bekanntlich gefährlichen – Mutterkühe überhaupt noch ohne Einzäunung weiden lassen? Und wäre es nicht überhaupt besser, private Wege für Wanderer zu sperren, um unabwegbaren Haftungsrisiken oder aufwändigen Investitionen aus dem Weg zu gehen?
Letztlich könnte einem auch die beste Versicherung dazu ein allfälliges Strafverfahren nicht ersparen. Für den Wanderer ruiniert oder ins Gefängnis? Da scheint das Alpen-Disney-Land mit freiem Eintritt für jedermann massiv in Gefahr zu sein. Land und Tourismusverbände müssen da nun schnellstens einen Weg finden, um Bauern für Absicherungen schadlos zu halten. Sonst bleiben künftig die Gatter ver- und die Almwirtschaften geschlossen. Die Zeit drängt gewaltig. Findet doch schon im Mai das vielfach touristisch aufbereitete Viehauftriebs-Spektakel statt.

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