Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 16. Jänner 2019. Von WOLFGANG SABLATNIG. „Ein Verbot für Ausnahmefälle“.

Innsbruck (OTS) Wo Waffen sind, werden diese auch zum Einsatz kommen. Wo lokal die Sicherheit gefährdet ist, mögen Waffenverbote daher die richtige Antwort sein. Eine Ausweitung auf ganze Städte wirft aber Probleme auf.

Die von Innenminister Herbert Kickl angeordnete Bedarfserhebung zu lokalen Waffenverboten hat ein erfreuliches Ergebnis gebracht:
Abgesehen vom Sonderfall Wien gibt es über die bestehenden Verbote in Innsbruck und Linz hinaus kaum Bedarf. Dieses Ergebnis bestätigt zum einen den hohen Sicherheitsstandard im Land. Zum anderen beweist es, dass viele Verantwortliche in den Städten mit einer gehörigen Portion Pragmatismus ans Werk gehen und sich bewusst sind, dass ein Waffenverbot allein keine Probleme löst.
Natürlich gilt, dass Waffen auch eingesetzt werden, wenn sie vorhanden sind. Jeder Amoklauf in den USA heizt die Debatte über ein Verbot von Schusswaffen immer wieder aufs Neue an.
Von diesen Verhältnissen sind wir in Österreich aber zum Glück weit entfernt. Schusswaffen sind – auf legalem Weg – ohnehin nur schwer zugänglich. Darüber hinaus gibt es Abstufungen: Manche Gegenstände dienen nur dem Zweck, anderen Menschen Gewalt anzutun und sie zu verletzen, Schlagringe etwa, oder Schlagstöcke. Sie sind meist ohnehin verboten – und das ist gut so.
Und manche Gegenstände werden erst in den Händen ihres Benutzers zur Waffe. Dies gilt für Küchenmesser genauso wie für eine Bierflasche, der schnell einmal der Boden abgeschlagen wurde.
An dieser Stelle beginnt auch das Problem der flächendeckenden Verbote, wie sie der Innsbrucker und der Wiener Bürgermeister überlegen. Im Sicherheitspolizeigesetz ist die Rede von „Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“.
Auf die „Umstände“ soll es also ankommen. Im Wanderrucksack wäre ein Taschenmesser in Ordnung? In der Hosentasche eines Mannes, der ohnehin schon verdächtig aussieht, aber nicht? Was im Klischee leicht zu unterscheiden ist, droht in der Praxis der Polizei zu Missverständnissen und im schlechtesten Fall zu Fehlentscheidungen und Grenzüberschreitungen zu führen.
Lassen wir die Verbote also dort, wo sie hingehören: an den Hotspots der Kleinkriminalität und dort, wo die Lage aller Erfahrung nach immer wieder zu eskalieren droht. Natürlich besteht die Gefahr, dass eine Szene dann einfach weiterzieht und einen neuen Schauplatz unsicher macht. Dieses Problem besteht aber bei allen Verboten und Schwerpunktaktionen, die lokal begrenzt sind.

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