Tiroler SPÖ-Abgeordnete für planmäßige Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes

Bundesregierung kippt Gesetz – „Was sagt ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg?“

Wien (OTS/SK) „Dass angeblich fehlende Budgetmittel der Grund sind, warum das erst 2017 beschlossene Erwachsenenschutzgesetz nicht wie geplant umgesetzt werden soll, ist völlig unverständlich. Mit dem neuen Gesetz würde den Betroffenen ein Stück Selbstbestimmtheit zurückgegeben werden und vor allem wäre damit der ‚Sachwalterschaft auf ewig‘ ein Ende gesetzt“, kritisieren die Tiroler Nationalratsabgeordneten Max Unterrainer, Selma Yildirim und Christian Kovacevic die von der Regierung angekündigte Verzögerung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes. ****

Nicht nachvollziehbar ist für die Abgeordneten die Ruhe der Neo-Abgeordneten und ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg, die diese Pläne allem Anschein nach mitträgt und hier offensichtlich anders agiert als Franz Joseph Huainigg, vormaliger ÖVP-Behindertensprecher im Nationalrat, der ins Erwachsenenschutzgesetz andere Hoffnung setzte und ebenfalls Würde und Selbstbestimmtheit als oberste Prinzipien des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sah.

Mit der unter Bundeskanzler Christian Kern beschlossenen Gesetzesnovelle wurden wesentliche Änderungen hinsichtlich Erwachsenenschutzgesetz zustande gebracht. So wäre eine wesentliche Korrektur, dass alle drei Jahre geprüft bzw. geklärt wird, ob die bestehende „Sachwalterschaft“, künftig Erwachsenenvertretung, noch gerechtfertigt ist oder nicht. „In erster Linie geht es um mehr Selbstbestimmung der Betroffenen. Viele Menschen haben sich im bisherigen System der Sachwalterschaft entmündigt gefühlt, und es war und ist tatsächlich ein schwieriges Unterfangen für die Betroffenen, aus der Besachwalterung wieder herauszukommen“, unterstreicht Unterrainer die Notwendigkeit der Umsetzung der Gesetzesnovelle für mehr Würde und Eigenständigkeit der Betroffenen.

„Mit der Vorsorgevollmacht, der gewählten Erwachsenenvertretung, der gesetzlichen Erwachsenenvertretung und der gerichtlichen Erwachsenenvertretung wären auch wichtige Schritte in Richtung Transparenz gesetzt worden. Schließlich müssten die ErwachsenenvertreterInnen regelmäßig dem Gericht über die Lebenssituation des oder der Betroffenen berichten und Rechnung legen“, betonen die Abgeordneten; sie appellieren an die Bundesregierung, diese gesellschaftlich notwendige Gesetzesnovelle wie bereits beschlossen auch umzusetzen. (Schluss) mr/rm/mp

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