Sprecher Mähnert: Konsequenzen wären für Betriebe wie Kunden schwer umsetzbar
Wien (OTS) - Zu dem in mehreren Medien besprochenen Urteil, das einen Einzelentscheid im Fall von Komplikationen bei einer Tätowierung darstellt, betont die zuständige Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig, dass es sich hierbei um einen „Einzelentscheid ohne derzeitige generelle österreichweite Gültigkeit“ handelt.
„Mit Nachdruck muss in dem nun medial angestoßenen Einzelfall, rund um eine allergische Reaktion im Rahmen einer Tätowierung, darauf hingewiesen werden, dass ein generelles Probestechen auch aus Kundensicht mit negativen Auswirkungen verbunden sein kann“, betonte heute, Freitag, Erich Mähnert, Fachexperte der Tätowierer.
Denn ein Tattoo besteht zumeist nicht nur aus einer Farbe, sondern aus mehreren. Müssen alle verwendeten Farben probegestochen werden um danach via einer Hautstanzung durch einen Dermatologen im Anlassfall wieder entfernt werden, ist dies auf jeden Fall mit optischen Beeinträchtigungen der Haut verbunden. Dies sollte man im gegenständlichen Fall immer vor Augen haben, bevor sehr weitreichende Forderungen erhoben werden, so Mähnert.
„Wir sind verpflichtet, unsere Kunden vor einer Tätowierung über die Risiken aufzuklären. Dies wird von den Kunden durch deren Unterschrift unter einem entsprechenden Beratungsbogen auch bestätigt“, unterstreicht der Branchensprecher, der gleichzeitig darauf hinweist, dass ein etwaiges Probestechen auch schwer administrierbar ist. Tattoo-Farben sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit Ablaufdaten und Chargennummern versehen. Wird nun eine Farbe für ein Probestechen verwendet, die bis zum eigentlichen Tattoo bereits aufgebraucht oder abgelaufen ist, wäre ein weiteres Probestechen nötig. Welche Konsequenzen dies für Betriebe wie Kunden hat, sei leicht nachvollziehbar, denn eine Tätowierung wäre kaum mehr durchzuführen, so Mähnert. (PWK24/us)
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KommR BIM Mag. Dagmar Zeibig
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