Taschner: Studienbedingungen werden durch neues Studienrecht verbessert

ÖVP-Wissenschaftssprecher: Wissenschaftlicher Nachwuchs wird gefördert

Wien (OTS) Das Studienrecht wird modernisiert, die Studienbedingungen werden dadurch verbessert. Darüber hinaus wurden auch im Organisations- und Personalrecht Änderungen vorgenommen, die einerseits den betroffenen und handelnden Personen mehr Rechtssicherheit und bessere Planbarkeit gewähren, andererseits aber auch den notwendigen Gestaltungsspielraum gewährleisten sollen, den eine moderne, rasche und professionelle Hochschule benötigt. Das stellte heute, Dienstag, ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner zur heute präsentierten UG-Novelle fest. Die Novelle ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses nach einem intensiven Begutachtungsverfahren aller rund 600 Stellungnahmen und Eingaben.

Eine der wichtigsten Änderungen im Studienrecht umfasst die Mindeststudienleistung, die nun 16 ECTS-Punkte ausmacht. Diese sollen innerhalb von vier Semestern erbracht werden. Damit sind durchschnittlich vier ETCS-Punkte in einem Semester zu absolvieren, was weniger als einem Siebtel der eigentlichen Studienleistung (30 ECTS-Punkte) im Semester entspricht. Wer diese Mindestleistung nicht absolviert, kann dieses Studium in den folgenden zwei Jahre an derselben Universität oder Pädagogischen Hochschule nicht mehr belegen. Beurlaubungen können aber diese Frist von vier Semestern verlängern. Zudem ist eine Lernvereinbarung zwischen einer bzw. einem Studierenden und seiner Universität bzw. Pädagogischen Hochschule nach 120 ECTS-Punkten möglich. Erleichterungen gibt es zudem für behinderte Studierende.

Zudem gebe es nun schärfere Plagiatsregeln: Auf die „Verjährung“ nach 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Verleihung des akademischen Grades wird verzichtet. Und Ghostwriting ist für professionelle Ghostwriter und Ghostwriting-Agenturen strafbar, die ihre Dienste gegen Bezahlung anbieten. Auch jenen, die unentgeltlich für andere wissenschaftliche Arbeiten verfassen, droht eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.

Die studienrechtlichen Änderungen werden im Studienjahr 2022/23 wirksam: Ausnahme sind die Bestimmungen rund um Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Die wichtigsten Änderungen des Organisations- und Personalrechts betreffen die erste Wiederwahl der Rektorin bzw. des Rektors: Die Senate haben das gleiche Stimmrecht wie der Universitätsrat, wenn es um die erste Wiederwahl der Rektorin bzw. des Rektors einer Universität geht. Beide entscheiden darüber mit einfacher Mehrheit. Rektorate dürfen zudem nun Änderungen der Studienpläne anregen, über die die Curricularkommissionen binnen sechs Monaten entscheiden müssen. In der vorliegenden Fassung der Novelle ist nun aber auch vorgesehen, dass sowohl die Rektorate als auch die Senate fristgerecht über das Ergebnis zu informieren sind. Zudem ist eine Begrenzung der Funktionsperioden für Rektorinnen und Rektoren und auch für Senatsmitglieder vorgesehen. „Ziel ist es, die Universitätsleitung innerhalb eines gewissen Zeitraums zu erneuern“, so Taschner.

Der Mandatar hebt auch die durch die UG-Novelle verbesserten Perspektiven und bessere Rechtssicherheit für Jungwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, aber auch für Lektorinnen und Lektoren, hervor:Es ist enorm wichtig, dass Universitäten ihren wissenschaftlichen Nachwuchs entsprechend fördern.“

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