Tamandl: Strengere Finanzvorschriften sollen Vertrauen für Finanzgeschäfte zurückgewinnen

ÖVP-Budgetsprecherin: Bundesfinanzrahmen wird gemeinsam mit Budget im Herbst diskutiert

Wien (OTS) Bereits bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich im Vorjahr hatte man sich auf ein einheitliches Spekulationsverbot für Bund, Länder und Gemeinden geeinigt, das bis spätestens Ende 2017 auch auf Landesebene umzusetzen sei. Nachdem sieben von neun Ländern diese Maßnahme bereits umgesetzt haben, liegt nun auch die entsprechende legistische Umsetzung für den Bund im heutigen Budgetausschuss vor. Es sei notwendig, das Thema endlich zu erledigen. Ziel ist, vor allem nach mehreren Finanzskandalen auf Landesebene, das Vertrauen in die Finanzpolitik zurückzugewinnen, begrüßte heute, Mittwoch, ÖVP-Budgetsprecherin Abg. Gaby Tamandl die schärferen Vorschriften für Finanzgeschäfte. Weiterhin zulässig soll die Aufnahme von Fremdwährungskrediten sein, sofern gleichzeitig das Wechselkursrisiko abgesichert wird. Die maximale Laufzeit für Staatskredite wird auf 100 Jahre verlängert.

Konkret handelt es sich beim Spekulationsverbot um die Verankerung des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das Finanzmanagement des Bundes sowie um die Möglichkeit zur Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA). Das Spekulationsverbot soll zur Einhaltung der maximalen Defizitquoten laut Stabilitätspakt beitragen und Risiken auf ein Mindestmaß beschränken. Risiken in der Finanzgebarung, die mit vertretbaren Kosten vollkommen vermieden werden können, sollen zur Gänze ausgeschaltet werden. Die Grundsätze einer risikoaversen Finanzgebarung sind auch im Bereich der Sozialversicherung sinngemäß anzuwenden, heißt es im Gesetzentwurf.

„Mit dem vorliegenden Entwurf eines Sammelgesetzes wird nicht nur das Spekulationsverbot in das Bundeshaushaltsgesetz 2013 integriert, auch das Bundesfinanzierungsgesetz soll novelliert werden. Länder, Rechtsträger des Bundes und nun auch Sozialversicherungen können Services der ÖBFA nutzen“, erläuterte Tamandl und ergänzt: „Wir brauchen wieder mehr Vertrauen am Finanzmarkt. Ich bin überzeugt, dass diese strengeren Vorschriften wesentlich dazu beitragen werden.“

Im Ausschuss wurde auch der Beschluss gefasst, dass in den Jahren 2017 und 2018 der Bundesfinanzrahmen – d.h. die vierjährige Mittelfristplanung – gemeinsam mit dem Budget im Herbst diskutiert und beschlossen wird. Diese Bestimmung gilt bis 31. Dezember 2018. „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, das Stabilitätsprogramm, welches Ende April an die EU-Kommission zu übermitteln ist, zukünftig auch vor Übermittlung ausführlich im Budgetausschuss in einem öffentlichen Expertenhearing zu diskutieren. Auf Basis der Ergebnisse einer Evaluierung soll auch eine Reform des Budgetprozesses erfolgen“, so Tamandl.
(Schluss)

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