Stöger: Finanzierung des VKI ist langfristig sichergestellt

Aktuelle Aussprache im Konsumentenschutzausschuss zu vielfältigen Verbraucherthemen

Wien (PK) - Auf der Tagesordnung im Konsumentenschutzausschuss stand heute eine Aktuelle Aussprache mit Sozial- und Konsumentenschutzminister Alois Stöger. Debattiert wurden zahlreiche Themen wie etwa die langfristige Finanzierung des VKI, die kostenlose Papierrechnung, Pläne bezüglich One-Stop-Shop für Heilbehelfe, mobile TAN-Verfahren und die Situation beim Online-Kauf der digitalen Vignette. Die EU-Position Österreichs betreffend Verbraucherrechte wurde von den Abgeordneten ebenso thematisiert wie der Status der Regelungen bei Privatkonkurs und für Sammelklagen. Zu Konsumentenschutzfragen soll es eine Informationsveranstaltung im Parlament und in weiterer Folge im Herbst eine Enquete geben.

Angesprochen wurden gegenüber dem für Konsumentenschutz zuständigen Sozialminister auch Sozialbelange wie die Situation in Pflegeheimen zwischen Land- und Bundeskompetenz und der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft dazu. Fragen zu Inkassogebühren, Verzugszinsen und Energiekosten verwies Stöger an die jeweils zuständigen Amtskollegen in Wirtschafts- und Justizministerium.

Langfristige Finanzierung des VKI, Regeln für Privatkonkurs, Möglichkeit der Sammelklage

An Verbesserungen für KonsumentInnen sei neben der Einführung des Basiskontos nun auch die langfristige Sicherstellung der Finanzierung des VKI zu nennen, hielt Minister Stöger fest. Damit entgegnete er einerseits der Kritik von Peter Wurm (F), der insgesamt keinerlei Entwicklungen im Verbraucherschutz sieht, sondern nur viele enttäuschende Verschlechterungen. Nikolaus Scherak (N) hinterfragte, ob die Aufstellung und Zuständigkeiten mit den drei Playern Ministerium, Arbeiterkammer (AK) und VKI im Verbraucherschutz nunmehr optimal sei. Der VKI sei eine wichtige Einrichtung, so Alois Stöger, der immer auch alle Sozialpartner einbinden wollte. Die AK sei nun alleiniges Mitglied des VKI, zusammen mit dem Sozialministerium als außerordentlichem Mitglied. Hinsichtlich des Rückzugs der Wirtschaftskammer betonte Stöger, er hätte viel davon gehalten, wenn Wirtschaftsfragen als gesamtpolitische Fragen betrachtet würden. Auch der Wirtschaftskammer hätte es gut getan, hier eine klare Rolle einzunehmen. Es sei aber die Entscheidung des jeweiligen Sozialpartners, mitzumachen oder nicht. Peter Wurm ergänzte dazu, dass neben der Wirtschaftskammer auch die Gewerkschaft ausgestiegen und nicht mehr beim VKI dabei sei.

Zum Stand der Umsetzung inklusive Beratungsmöglichkeiten bei den Regelungen zum Privatkonkurs erkundigte sich Markus Vogl (S). Es sei ihm wichtig, dass Menschen eine zweite Chance bekommen und aus der Schuldenfalle herauskommen können, so der Sozial- und Konsumentenschutzminister. Derzeit liege als guter und vernünftiger Schritt zur Privatkonkursregelung ein Regierungsvorschlag vor, der im Juni im Justizausschuss behandelt werden soll. Auch die Sammelklage hält Stöger für ein wichtiges Instrument, unterstrich er auf diesbezügliche Frage von Nikolaus Scherak, er unterstütze diese Entwicklung jedenfalls.

Stöger will kostenlose Papierrechnung und insgesamt starke Verbraucherrechte

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger thematisierte das Recht auf kostenlose Papierrechnung in der Zahlungsdienste-Richtlinie auf EU-Ebene. Dieses Recht festzumachen sei ihm ein wichtiges Anliegen, hielt Stöger fest. Zwar sehe er zugleich als Widerspruch, dass die Republik digitale Abrechnungen vorschreibe, trotzdem sei etwa aus der Sicht von Personen ohne Internetzugang das Recht auf Papierrechnung ohne Mehrkosten zentral. Aygül Berivan Aslan (G) sprach bezüglich EU-Jahresvorschau die Position Österreichs zum Thema Verbraucherrechte und deren Verschärfung an. Österreich will starke Konsumentenschutzrechte, betonte dazu der Minister. Er sehe in den aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene im Rahmen des REFIT-Programms -etwa mit den Plänen zur Verbrauchsgüter- bzw. Kaufrichtlinie bis voraussichtlich Herbst 2017 - die Chance, die Rolle der VerbraucherInnen zu stärken.

One-Stop-Shop für Heilbehelfe, mobile TAN-Verfahren und die Situation beim Online-Kauf der digitalen Vignette

Von Franz-Joseph Huainigg (V) darauf angesprochen, bestätigte Stöger, dass zwischen Bund und Ländern der Wille für One-Stop-Shops für Heilbehelfe jedenfalls erkennbar sei, um die Verfügbarkeit der benötigten Materialien zu verbessern. Er gehe sogar davon aus, dass es bereits in dieser Jahreshälfte zu einem Ergebnis komme.

Von Georg Willi (G) wurden kolportierte Hackerangriffe in Deutschland bei mobilen TAN-Verfahren via SMS für Online-Bankgeschäfte mit der Frage aufgeworfen, ob auch Österreich betroffen sei. Er kenne diesbezüglich keinerlei Meldungen oder Beschwerden, so Stöger, dafür aber die Vorsicht der Banken mit allen Sicherheitshinweisen, was auch wichtig sei. Weiters ging es Willi um den Online-Kauf der digitalen Vignette, der für kurzfristige Pläne wenig praktikabel sei. Weil es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht beim Kauf gebe, müsse man die Vignette schon 18 Tage vor Bedarf kaufen. Der Minister entgegnete, dass aus seiner Sicht eine Gebühr wohl nicht mit einem Kauf in diesem Sinne gleichzusetzen sei. Die Regelung mit 14 Tagen gelte eben für Online-Kauf von Konsumgütern, je nach rechtlicher Lösungsmöglichkeit, seines Erachtens aber nicht für eine Gebühr. Er trete hier jedenfalls für eine praktikable Lösung ein.

Leopold Steinbichler (T) bat den Konsumentenschutzminister in Sachen Lebensmittelkennzeichnung um Unterstützung. Zum konsumentenschutzpolitischen Forum, zu dem schließlich Peter Wurm wissen wollte, ob es schon fixiert sei, verwies der Minister auf einen bereits bestehenden Termin im Herbst.

Pflegediskussion mit Kernthema Kompetenzverteilung Bund und Länder

Auf Anfragen zur Pflegediskussion und dem aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft seitens Gertrude Aubauer (V), Maria Fekter (V) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) verwies Alois Stöger darauf, dass Pflegeangelegenheiten Ländersache seien. Dies sei eine verfassungsrechtliche Bestimmung. Wenn der Nationalrat dies ändern möchte, sei er der Erste der dafür eintrete, dass die Kompetenzen in diesem Bereich innerhalb der nationalen Ebene gleichgestellt werden. Derzeit laute die Regelung dahingehend, dass die Volksanwaltschaft die Sicherung der Menschrechte über deren Berichte in den Vordergrund stellt. Diese Berichte seien zentral und wichtig und differenziert zu sehen. Sie zeigen einerseits auf, wo Pflege exzellent geführt wird. Andererseits sei aber auch die Riesenherausforderung zu sehen, wo Menschenrechte nicht eingehalten werden. Es gehe nicht an, dass diese verletzt werden. Er lege großen Wert darauf, alle Instrumente zu nutzen, dass die Menschenrechte selbstredend und gerade in der Pflege eingehalten werden. Fekter und Belakowitsch-Jenewein verwiesen zur Bund-Länderkompetenzfrage auf das Heimaufenthaltsgesetz und Kontrollen durch Sachwalterschaft, dies sei eindeutige Bundeskompetenz. Die Sachwalterschaft sei Angelegenheit des Justizministeriums, so der Sozialminister, der nochmals betonte, dass Menschenrechtsverletzungen mit allen Mitteln entgegenzuwirken sei. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) mbu

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