Steuern: Handelsverband begrüßt Fristsetzung der Regierungsverhandler auf nationaler Ebene bei Einführung digitaler Betriebsstätten

Wettbewerbsverzerrungen durch legale Steuervorteile für globale Konzerne insbesondere aus EU-Drittstaaten unterbinden – parallele Vorbereitung auf nationaler Ebene sinnvoll

Grundsätzlich sind nationale Alleingänge in der Ertragsbesteuerung nicht unproblematisch, weshalb wir einen internationalen Schulterschluss – zumindest innerhalb der EU – natürlich bevorzugen. Da der Abschluss multilateraler Steuerabkommen oft Jahre dauert, freuen wir uns aber umso mehr über die von Sebastian Kurz angekündigte 6-monatige Frist, nach deren Verstreichen eine heimische Regelung forciert wird. Der Handelsverband steht als Ansprechpartner und Know-how Partner zur
Vorbereitung der nationalen Pläne der künftigen Regierung gerne zur Verfügung

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes

Legale Steuervorteile setzen den heimischen Handel extrem unter Druck. Auch die bis 2021 bestehende Umsatzsteuerbefreiung bei Paketen aus Drittstaaten bis 22 Euro sollte früher abgeschafft werden, um den europäischen Händler konkurrenzfähig zu machen und die Einfuhr von Billigware in die EU zu erschweren

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes

Wien (OTS) ÖVP und FPÖ wollen die Steuerflucht von international agierenden Online-Unternehmen eindämmen. Ca. 10 Prozent der Umsätze im österreichischen Einzelhandel werden derzeit im Web erwirtschaftet, das entspricht rund 6,8 Mrd. Euro. Der tatsächliche digitale Einfluss ist allerdings noch weit größer und auch die Kanäle verschwimmen zunehmend. Das Problem: Die Hälfte des Online-Umsatzes kommt nicht beim heimischen Handel an, sondern fließt ins Ausland.

Seit Jahren fordert der Handelsverband daher die Einführung sog. digitaler Betriebsstätten, um der bestehenden Steuervermeidung globaler Großkonzerne aus Drittstaaten effektiv entgegenzuwirken. Derzeit sind die heimischen Steuergesetze nicht darauf ausgerichtet, Gewinne eines Online-Händlers bei fehlender physischer Präsenz in Österreich einer fairen Gewinnbesteuerung zuzuführen. Dadurch kommt es eindeutig zu Wettbewerbsnachteilen für österreichische Handelsunternehmen, die regulär Körperschaftssteuer entrichten.

Der Handelsverband begrüßt daher den jüngsten Vorstoß der regierungsverhandelnden Parteien zur Umsetzung digitaler Betriebsstätten, um dieser Wettbewerbsungleichheit zu begegnen. Auch die Forderung von zehn europäischen Finanzministerien (darunter auch Österreich) nach Einführung einer „Equalization Tax“ und Abschaffung internationaler Steuerfluchtmodelle auf Ebene der G20 und OECD sowie die Initiative der EU-Kommission hinsichtlich einer fairen und effizienten Besteuerung der digitalen Wirtschaft gehen in die richtige Richtung. „Grundsätzlich sind nationale Alleingänge in der Ertragsbesteuerung nicht unproblematisch, weshalb wir einen internationalen Schulterschluss – zumindest innerhalb der EU – natürlich bevorzugen. Da der Abschluss multilateraler Steuerabkommen oft Jahre dauert, freuen wir uns aber umso mehr über die von Sebastian Kurz angekündigte 6-monatige Frist, nach deren Verstreichen eine heimische Regelung forciert wird. Der Handelsverband steht als Ansprechpartner und Know-how Partner zur Vorbereitung der nationalen Pläne der künftigen Regierung gerne zur Verfügung“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

„Legale Steuervorteile setzen den heimischen Handel extrem unter Druck. Auch die bis 2021 bestehende Umsatzsteuerbefreiung bei Paketen aus Drittstaaten bis 22 Euro sollte früher abgeschafft werden, um den europäischen Händler konkurrenzfähig zu machen und die Einfuhr von Billigware in die EU zu erschweren“, appelliert Will an die heimische Politik. Behörden als One-Stop-Shop für alle unternehmerischen Belange könnten künftig dabei helfen, den Bürokratiedschungel zu durchbrechen und eine faire Besteuerung aller Marktteilnehmer sicherzustellen.

Hinzu kommt: Beim Verkauf insbesondere asiatischer Produkte über europäische Plattformen und Online-Marktplätze wird häufig entweder die Einfuhrumsatzsteuer umgangen oder ein viel zu geringer Betrag entrichtet, da der Warenwert oft bedeutend niedriger angegeben wird, was zu einer niedrigeren Einfuhrumsatzsteuer oder deren Entfall führt. Daher sollten Plattformen die Umsatzsteuer aus B2C-Verkäufen für ihre Handelspartner aus Drittländern unmittelbar abführen, wie es in Großbritannien bereits seit einem Jahr der Fall ist. Die Behörden schätzen die Mehreinnahmen 2016 auf eine Milliarde britische Pfund.

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