Stellungnahme des BFI Österreich: Kopftuch-Verbot für Beschäftigte ist Alleingang des BFI Steiermark

Wien (OTS) Das BFI Österreich, der Dachverband der Berufsförderungsinstitute, distanziert sich von der heute publik gewordenen Entscheidung des BFI Steiermark, den MitarbeiterInnen das Tragen (vermeintlicher) religiöser Symbole zu untersagen. 

Zu dieser Entscheidung, die auf Grundlage des gestrigen EuGH-Urteils gefällt wurde, geben wir folgende Stellungnahme ab: 

Das BFI Steiermark ist eine eigenständige Einrichtung und für seine Geschäftspolitik selbst verantwortlich. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es weder für die KursteilnehmerInnen noch für die MitarbeiterInnen des BFI Bekleidungsvorschriften geben sollte (außer sicherheitstechnische). Unsere Bildungsangebote stehen allen offen und können unbeeinflusst von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, Vorbildung, sozialem Hintergrund, politischer Einstellung, Geschlecht und sexueller Orientierung besucht werden. Diese Grundhaltung sollte auch für unsere MitarbeiterInnen gelten. Für die Beschäftigung am BFI sind ausschließlich Qualifikationen und Kompetenzen ausschlaggebend. Diversität wird von uns grundsätzlich als Bereicherung gesehen. Religion sehen wir hingegen als reine Privatsache. Daher bietet das BFI seit jeher keine Kurse mit religiösen Inhalten an und untersagt jedwede Werbung für solche Zwecke. Wir sind davon überzeugt, dass eine freie Gesellschaft und die damit verbundenen Werte nicht mit Verboten zu verteidigen sind.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Michael Sturm
BFI Österreich
T: +43 1 586 37 03-11
M: +43 664 42 10 640
E: m.sturm@bfi.at
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