Steinhauser: VfGH-Besetzungen ausschließlich nach Qualifikation, nicht nach Parteigefälligkeit

Grüne kritisieren FPÖ-Forderung nach Nominierungsrechten für HöchstrichterInnen

Wien (OTS) „Die Antwort auf parteinahe Besetzungen im Bereich der Höchstgerichte kann nicht lauten, dass die FPÖ für sich Nominierungsrechte fordert. Schon unter den beiden Regierungskoalitionen mit der ÖVP ist die Freiheitliche Partei damit aufgefallen, Posten rein parteipolitisch zu besetzen. Einmal mehr bestätigt sich, dass die FPÖ die Partei des Postenschachers und der Parteibuchwirtschaft ist“, sagt der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser anlässlich der Forderung des FPÖ-Verfassungssprechers Harald Stefan, für bevorstehende Koalitionsverhandlungen ein Nominierungsrecht für zwei der drei neu zu besetzenden VerfassungsrichterInnen zu bekommen. 

Statt Nominierungsrechte für Parteien braucht es eine weitere Objektivierung bei der Besetzung der HöchstrichterInnen. In diesem Zusammenhang plädieren die Grünen für Hearings im Parlament, auch wenn, so wie beim Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der Bundesregierung das Vorschlagsrecht zukommt. Darüber hinaus pochen die Grünen auf ein nachvollziehbares Auswahlverfahren unter Einbindung unabhängiger ExpertInnen. „Der Verfassungsgerichtshof verdient eine Besetzung ausschließlich nach Qualifikation und nicht nach Parteigefälligkeit. Mit Besetzungen durch Parteisekretariate übergeht man bestqualifizierte BewerberInnen für diese Funktion. Wir wollen, dass sich das endlich ändert“, sagt Steinhauser und ergänzt: „Mit ihrem Vorschlag geben die Freiheitlichen einen ersten Vorgeschmack, was unserer Republik bei einer Regierungsbeteiligung der FPÖ droht.“ 

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