Steinhauser kritisiert ÖVP/SPÖ-Anlassgesetzgebung zur Einschränkung der Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen

Grüne wollen Nachschärfung bei Unvereinbarkeit und Transparenz

Wien (OTS) - „Der Versuch von SPÖ und ÖVP, die Rücktrittsrechte der Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensversicherungen zu beschneiden, wird hoffentlich scheitern“, sagt Albert Steinhauser Klubobmann der Grünen. „Besonders geschickt haben sich die Noch-Koalitionspartner bislang nicht angestellt. Zu offensichtlich sind die Absichten, die Versicherungsbranche hier auf Kosten der KonsumentInnen zu bevorzugen. Zu hastig soll das Gesetz noch rasch vor der Wahl den Nationalrat passieren. Warum die SPÖ, die ja sonst immer betont, auf Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten zu stehen, hier unbedingt meint, sich noch schnell vor der Wahl selbst ins Knie schießen zu müssen, ist mir schleierhaft“, rätselt Steinhauser über die konkreten Motive der Initiative.

Diese hochproblematische Anlassgesetzgebung zeigt eines jedenfalls ganz deutlich auf: Österreich braucht klare gesetzliche Bestimmungen, die den Umgang mit Interessenskonflikten bei Abgeordneten klar regeln. Wie bereits öffentlich bekannt, wurde der entsprechende Antrag ausgerechnet von jenem SPÖ-Abgeordneten gestellt, der gleichzeitig als Anwalt eine namhafte Versicherung vertritt. Am 21. Oktober 2016 hat die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats eine Empfehlung an Österreich gerichtet, die genau für solche Fälle gesetzliche Regelungen einmahnt. So gebe es im österreichischen Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz keinen klaren Standpunkt hinsichtlich der Frage, ob es für einen Abgeordneten, der persönlich Verbindung zu bestimmten wirtschaftlichen Interessen hat, problematisch wäre, wenn Gesetze oder Novellen zu dem Thema vorgelegt würden. Die GRECO-Kommission im Wortlaut: „Dieses muss ergänzt werden, insbesondere mit weiteren Regeln zu den Folgen eines Konflikts zwischen den Interessen des Abgeordneten (oder einer ihm nahestehenden Person) und einem Verhandlungsgegenstand […] Derartige Regeln würden einen Hinweis darauf geben, wann man von einer Entscheidung oder Initiative Abstand nehmen bzw. das Vorhandensein eines Konflikts melden sollte.“

„Wir hoffen dass vom Versuch, die KonsumentInnenrechte auszuhebeln am Ende nichts anderes übrig bleibt, als die Einsicht, dass wir unsere Unvereinbarkeits- und Transparenzbestimmungen endlich nachschärfen müssen. Dann können wir der Bundesregierung für diesen Denkanstoß doch noch dankbar sein“, sagt Steinhauser.

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