Steinacker: Kritik der Grünen an Sicherheitspaket ist substanzlos

ÖVP-Justizsprecherin fordert von Grünen Rückkehr zur Sachlichkeit

Wien (OTS) - "Die Angriffe auf Justizminister Wolfgang Brandstetter im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket und insbesondere den Vorwurf der Täuschung der Öffentlichkeit weisen wir entschieden zurück", erklärt ÖVP-Justizsprecherin Abg. Mag. Michaela Steinacker zu entsprechenden heute, Freitag, getätigten Aussagen der Grünen.

"Eine solche Anschuldigung entbehrt jeder sachlichen Grundlage, zumal die inhaltlichen Kritikpunkte in den Erläuterungen unmissverständlich angesprochen werden. Es können im Rahmen der noch laufenden Begutachtung ohnehin alle offenen Fragen geklärt werden, bis zu technischen Details. Dafür ist eine Begutachtung schließlich auch da", so Steinacker. Im Gegensatz zu Deutschland sei auch keine Online-Überwachung geplant. Das gehe aus dem Gesetzesentwurf klar hervor.

"Der Vorwurf, das Justizministerium würde die Reichweite der geplanten Überwachungsmaßnahmen verschleiern oder etwas 'verstecken' wollen, geht ins Leere, wird in Medienartikeln doch mehrfach aus dem Gesetzestext und den mit 16 Seiten sehr ausführlichen Erläuterungen des Entwurfs, der zur Begutachtung versandt wurde, zitiert", so die ÖVP-Justizsprecherin weiter.

"Übergangen wird der Aspekt, dass – wie in den Erläuterungen ausdrücklich mehrfach dargelegt – die Überwachung verschlüsselter Nachrichten aufgrund der geltenden Rechtslage grundsätzlich nach den Bestimmungen der Überwachung von Nachrichten bereits zulässig ist, allerdings aufgrund der Verschlüsselung ins Leere läuft", erläutert Steinacker.

Den Strafverfolgungsbehörden müsse daher ein dringend notwendiges, effektives Instrument zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zur Verfügung gestellt werden, um eine Lücke in der Strafverfolgung zu schließen, sodass es Beschuldigten künftig nicht mehr möglich ist, durch die Wahl verschlüsselter Telekommunikation, z.B. Skype und WhatsApp, jegliche Überwachung zu verhindern.

"Die wesentliche Neuerung der vorgeschlagenen Maßnahme liegt darin, dass dadurch eine Verschlüsselung beim Senden, Übermitteln oder Empfangen einer Nachricht oder Information überwunden werden soll", so Steinacker abschließend.
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