Standortanwalt unterstützt Interessen der Gesamtbevölkerung

Faktencheck Standortanwalt im UVP-Gesetz – die wichtigsten Fragen und Antwor-ten rund um die neu geschaffene Funktion

Wien (OTS) Im UVP-Genehmigungsverfahren für Großprojekte treffen vielfältige Interessen aufeinander. Der Kreis der Einwenderparteien, die gegen das Projekt auftreten, umfasst Nachbarn, Gemeinden, Bürgerinitiativen, Umweltanwälte und Umwelt-NGOs. Hingegen war bisher das öffentliche Interesse an der Realisierung des Projekts durch keine Verfahrenspartei abgebildet. Der Gesetzgeber korrigiert die Schieflage nun durch Einbeziehung des Standortanwalts. Seine Aufgabe besteht darin, die für das Projekt sprechenden öffentlichen Interessen fachkundig darzulegen. Der Investor vertritt sein wirtschaftliches Interesse. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Standortanwalt zusammengefasst.

 Warum braucht es einen Standortanwalt, wenn doch schon die Behörde die Wirtschafts- und Standortinteressen berücksichtigt?

 Die Rolle der Behörde ist von Objektivität sowie Äquidistanz zu den Parteien geprägt. Es ist nicht die Aufgabe der Behörde, Standortinteressen einzubringen.

 Auch die Umweltinteressen werden von Parteien vorgebracht. Wäre man der Meinung, die Standortinteressen werden von der Behörde abgedeckt, müsste man logischerweise auch die Umweltinteressen von der Behörde abdecken lassen und auf die zahlreichen Parteistellungen von Einwenderparteien, insbesondere auf Umweltanwälte, verzichten.

 Warum wird gerade die Wirtschaftskammerorganisation mit der Rolle des Standortanwalts betraut?

 Die Wirtschaftskammer verfügt über die erforderlichen Kompetenzen. Der Gesetzgeber greift auf sie zurück, um die Schaffung eines eigenen Apparats zu vermeiden. Die Betrauung der Wirtschaftskammer mit der Funktion des Standortanwalts ist die schlankeste mögliche Lösung. Für die Behörde, den Projektwerber und den Steuerzahler fallen keine Kosten an. Die Übertragung der Funktion an die Wirtschaftskammer vermeidet somit Kosten.

 Kann es passieren, dass die Standortanwaltschaft Verfahren verzögert?

 Diese Gefahr ist auszuschließen, denn die Wirtschaftskammer tritt für eine Beschleunigung ein. Der Standortanwalt bringt seine Expertise ein, damit die Behörde die für das Projekt sprechenden Interessen richtig bewertet und gewichtet. Zu den öffentlichen Interessen zählen etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Versorgungssicherheit oder die regionale Wertschöpfung.

 Welche Interessen wird die Wirtschaftskammer als Standortanwalt vertreten?

 Laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vertritt der Standortanwalt immer die für das Projekt sprechenden öffentlichen Interessen. Zahlreiche andere Parteien (Nachbarn, Bürgerinitiativen, NGOs) üben schon jetzt in aller Regel Kritik bzw. vertreten Kontra-Interessen. Doppelgleisigkeiten werden somit vermieden.

 Warum wird die Rolle des Standortanwalts der Wirtschaftskammer dem „übertragenen Wirkungsbereich“ zugeordnet?

 Die Wirtschaftskammer hat gemäß Wirtschaftskammergesetz (WKG) zwei Wirkungsbereiche, den eigenen und den übertragenen. Im eigenen Wirkungsbereich agiert die Wirtschaftskammer, wenn sie die Mitgliederinteressen insgesamt vertritt. Im übertragenen Wirkungsbereich nimmt die Wirtschaftskammer spezifische Aufgaben wahr, die ihr per Gesetz zugewiesen sind. Dazu zählen beispielsweise auch die Lehrlingsausbildung und die Einlagensicherung. (PWK883/DFS)

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