Städtebund-VÖWG: Scheitern des Vergabepakets könnte zu massiven Problemen bei Infrastrukturprojekten führen | PID Presse

Wien (OTS/RK) Als „bedauerlich und sehr problematisch“ bezeichnete heute Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes das Scheitern des Vergabepakets im Nationalrat. „Die Beschlussfassung wäre dringend notwendig gewesen, es entsteht eine Rechtsunsicherheit die zu massiven Problemen bei der Vergabe von wichtigen Infrastrukturprojekten führen könnte“, so Weninger.

Nach ursprünglich erfolgreichen Verhandlungen auf ExpertInnenebene war das sogenannte „Vergabepaket“ vor dem Sommer im Ministerrat gescheitert. Grund dafür war, dass die ÖVP ihre Zustimmung zum Paket mit einer verpflichtenden Direktvergabe im ÖPNV-Bereich verknüpft hat. Durch diese Junktimierung konnte schließlich keine Mehrheit für wichtige – bereits ausverhandelte – Gesetzesvorhaben gefunden werden.

„Es ist höchst bedauerlich, dass es dadurch nicht nur für die Städte und Gemeinden sowie öffentlichen Unternehmen, sondern auch für die Wirtschaft zu einer fortgesetzten Rechtsunsicherheit kommt – es ist völlig unklar, inwieweit das Bundes-Vergabegesetz 2006 noch anwenden ist beziehungsweise welche Bestimmungen der neuen EU-Vergaberichtlinien sind bereits anwendbar sind“, gab Weninger zu bedenken.

Auch Heidrun Maier-de Kruijff, Geschäftsführerin des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) kritisiert die Situation: „Die beiden Gesetzesmaterien müssen sachlich getrennt betrachtet werden auch in Hinblick darauf, dass Österreich den maximalen Gestaltungsspielraum erhält, um die EU-Vorgaben umzusetzen“.

Die Folgen der derzeitigen Rechtsunsicherheit könnten für Städte und Gemeinden dramatisch sein“, warnt Städtebund-Weninger. „Wichtige Bauvorhaben könnten aufgrund der Rechtsunsicherheit verzögert werden oder empfindlich teuer werden“. So habe Italien bereits angekündigt, mögliche Nachteile anzufechten, wenn es bei internationalen Ausschreibungen nicht zum Zuge kommt.

Das Vergabepaket

Gemeinsam mit dem neuen Bundesvergabegesetz sollte auch ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2017), ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2017) und ein Bundesgesetz über die Regelung des Rechtsschutzes für Vergaben des Bundes
im Öffentlichen Personenverkehr (Bundesvergaberechtsschutzgesetz Öffentlicher Personenverkehr) beschlossen werden. Das Gesamtpaket hätte noch vor dem Sommer beschlossen werden sollen, wurde aber am 26.6. wieder von der Tagesordnung des Verfassungsausschusses genommen.

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