Wien (OTS/SK) - Das Gesetz zu den Primärversorgungseinrichtungen geht heute in Begutachtung. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit diese neuen Versorgungsmodelle für die Zukunft einen rechtlichen Rahmen bekommen. Damit schreitet - entgegen so manchen Unkenrufen - der Reformkurs im Gesundheitswesen zügig voran“, zeigt sich SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger erfreut über den Gesetzesentwurf, der heute in Begutachtung geht. ****
Bis 2020 werden 200 Millionen Euro aus Mitteln der Länder und der Sozialversicherung für die wohnortnahe und multiprofessionelle Primärversorgung zweckgewidmet. Insgesamt sollen nach den Einrichtungen in Wien, Enns und Mariazell weitere 75 Primärversorgungseinheiten als Gesundheitszentrum, als Gruppenpraxis oder Versorgungsnetzwerk realisiert werden.
Diese bringen für PatientInnen und Gesundheitsberufe viele Vorteile – längere Öffnungszeiten, umfassende multiprofessionelle Versorgung, mehr Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Gesundheitsberufen. Zur Vertragsausgestaltung von Primärversorgungszentren benötigen Ärztekammern und Sozialversicherungsträger ein eigenes Gesetz, das somit zur Stellungnahme vorliege, so Spindelberger. (Schluss) sc/sl/mp
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