Spekulationsverbot passiert Bundesrat | Parlamentsdirektion, 06.04.2017

Länderkammer befürwortet auch Halbierung der Flugabgabe

Wien (PK) Fixiert wurde vom Bundesrat heute das gesetzliche Spekulationsverbot sowie die Senkung der Flugabgabe ab 2018. Mehrheitlich befürwortet wurden von der Länderkammer auch die Verlängerung der Ausfuhrförderung und Investitionen in das Wiener Konferenzzentrum. Einstimmig beendeten die Bundesrätinnen und Bundesräte drei bisherige Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man.

Spekulationsverbot für alle richtig, die Meinungen über das wie gehen auseinander

Grundsätzlich waren sich alle darüber einig, dass das Spekulationsverbot einen wichtigen und notwendigen Schritt darstellt. Die Grünen sehen in der gefundenen Regelung jedoch verpasste Chancen und stimmten daher dagegen. Auch die FPÖ ortet noch Verbesserungsbedarf, gab der Vorlage aber dennoch ihre Zustimmung.

Das gesetzliche Spekulationsverbot wird ab 2018 für den Bund, seine Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger gelten. Das Finanzmanagement des Bundes folgt künftig dem Grundsatz der risikoaversen Finanzgebarung. Die Aufgaben der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) als Finanzdienstleister werden ausgeweitet.

Für Heidelinde Reiter (G/S) wäre in Bezug auf das Spekulationsverbot mehr drinnen gewesen, vor allem forderte sie mehr Transparenz ein. Sie bedauerte, dass das Spekulationsverbot nur einfach gesetzlich geregelt wird und nicht im Verfassungsrang steht. Ein richtiger Weg wäre für sie beispielsweise die Finanzverfassung gewesen, um ein einheitliches Spekulationsverbot zu verankern. Mit der nun gefundenen Lösung wird es ihrer Ansicht nach nicht viel einfacher werden, ein einheitliches Vorgehen aller Gebietskörperschaften zu erreichen. Außerdem sei die Definition von Spekulationen schwierig.

Ganz zufrieden mit der Regelung sind auch die Freiheitlichen nicht, wie Bernhard Rösch (F/W) ausführte. Den Kompromiss könne seine Fraktion dennoch mitteilen, weil der Schritt gut und wichtig sei. Rösch verband die Hoffnung vor allem damit, dass die Wohnbaugelder in Zukunft nicht mehr so leicht verzockt werden können und zweckgewidmet eingesetzt werden müssen. Dadurch werde Wohnen hoffentlich wieder leistbar werden, sagte er.

Nicht nachvollziehen konnten die Kritik die Bundesräte von ÖVP und SPÖ. Edgar Mayer (V/V) sprach in Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot von einem Meilenstein. Damit werde unterstrichen, wie ernst der Bund das Spekulationsverbot nimmt, merkte er an. Die Finanzierung der Länder und Rechtsträger über die Bundesfinanzierungsagentur sei längst „part of the game“. Lediglich Kärnten und Burgenland haben das Spekulationsverbot nicht umgesetzt.

Es sei wichtig, dass die Finanzierung der Länder über die Bundesfinanzierungsagentur läuft, denn dadurch würden diese die Regeln einhalten, schloss sich auch Ewald Lindinger (S/O) den Befürwortern der verschärften Regelungen an. Der erste wichtige Schritt sei 2013 mit den 15a-Verträgen gesetzt worden, nunmehr wisse man, wo man ansetzen müsse, und dazu gehörten auch einige Sozialversicherungsträger. Mit kritischen Worten erinnerte Lindinger daran, dass vor der Finanzkrise den Gemeinden empfohlen wurde, Fremdwährungskredite aufzunehmen. Gerald Zelina (G/N) trat seinerseits für ein generelles Verbot von Fremdwährungskrediten ein und regte an, ein Cash-Management einzurichten.

Schelling: Spekulationsverbot lässt praktizierte Risiken nicht mehr zu

Das Spekulationsverbot dürfe nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse auch in Zusammenhang mit den im Finanzausgleich verankerten Haftungsobergrenzen gesehen werden, betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling. Damit würden die Risiken der Finanzgebarung minimiert, praktizierte Risiken würden nicht mehr zugelassen. Der jetzige Zeitpunkt für das Spekulationsverbot sei deshalb auch richtig, weil die Länder keine neuen Haftungen für Landesbanken mehr eingehen dürfen.

Auch ihm wäre ein verfassungsrechtliches Spekulationsverbot lieber, räumte Schelling gegenüber Heidelinde Reiter ein. Den Versuch habe es bereits gegeben, es sei damals jedoch nicht gelungen, eine verfassungsrechtliche Mehrheit zu erlangen. Daher halte er den nun vorgenommenen Weg für richtig.

In Anlehnung an die Ausführungen von Bundesrat Lindinger unterstrich der Finanzminister, dass jene Länder, die mit dem Bund finanzieren wollen, nun auch die Regeln des Bundes einhalten müssen. Sie könnten derzeit auch von den günstigen Konditionen des Bundes auf den Finanzmärkten profitieren. Schelling nannte in diesem Zusammenhang ebenfalls Burgenland und Kärnten als Problem.

Der Bundesrat hatte mehrheitlich auch keinen Einwand gegen die Zusammenlegung der Debatte über die mittelfristige Budgetplanung (Bundesfinanzrahmen), die bisher im Frühjahr erfolgte, mit dem Bundesfinanzgesetz im Herbst – das betrifft den zweiten Teil des zur Diskussion stehenden Gesetzespakets. Dieser zweiphasige Budgetprozess war ein wesentlicher Punkt der Haushaltsreform 2009. Er wird nun vorerst ausgesetzt, womit aber noch nicht das endgültige Wort gesprochen ist. Denn auf Basis der Ergebnisse der laufenden Evaluierung soll im Frühjahr 2018 darüber entschieden werden, ob die Zusammenlegung nur vorübergehend oder dauerhaft gelten soll.

Flugabgabensenkung hat hohe standortpolitische Bedeutung

In der Halbierung der Flugabgabe ab 2018 sehen Christian Poglitsch (V/K) und Peter Heger (S/B) klar eine Stärkung des Standorts, der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen in Österreich. Die AUA habe die Ankündigung zur Senkung positiv aufgenommen, so Poglitsch, was sich auch auf Arbeitsplätze auswirke. Auch die Flughäfen der Länder seien betroffen, die Senkung bedeute jedenfalls eine Entlastung und sei wichtig für den Tourismus. Ein Ausweichen auf andere Flughäfen befürchtet Heger, dies sei durch Anreise mit dem Auto auch für die Emissionswerte ein Problem. Man müsse den veränderten Rahmenbedingungen im europäischen Flugverkehr Rechnung tragen, begrüßte er ebenso wie Poglitsch die Halbierung der Tarife als Stärkung des Drehkreuzes Wien, der Regionalflughäfen und damit der Arbeitsplätze und des Tourismus. Die 60 Mio. € seien gut investiert, sie würden den KonsumentInnen zugutekommen.

Grüne gegen Senkung der Flugabgabe, FPÖ für Abschaffung

Christoph Längle (F/V) und Nicole Schreyer (G/T) kritisierten die Halbierung, allerdings aus verschiedenen Gründen. Zwar sei der Flugverkehr umweltschädigend, so FPÖ-Bundesrat Längle, aber es brauche eine gut funktionierende Verkehrslandschaft inklusive Flugverkehr, weshalb er sich für die Abschaffung der Flugabgabe aussprach. Wichtig sind ihm Investitionen in saubere Zukunftstechnologien. Er stimmte mit seinen Vorrednern aus SPÖ und ÖVP zwar darin überein, dass die österreichischen Flughäfen und damit die Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden müssen -genau deshalb brauche es aber eine komplette Abschaffung der Flugabgabe, hier sei ein Schritt weiter zu gehen.

Schreyer kritisierte seitens der Grünen im Gegensatz dazu, dass man mit der Senkung den Klimawandel ignoriere. Sie hält diese daher für einen Rückschritt. Bei 80% der Flüge auf Kurzstrecke seien auch die Ersparnis von 3,50 € für diesen Sektor für KonsumentInnen kein Argument. Flugverkehr als größter Klimasünder habe einen bedeutenden Anteil an der Erderwärmung, und dann genieße er zudem Steuerprivilegien, zeigte sich Schreyer verständnislos. Es fehle bislang außerdem eine Kerosinsteuer. Insgesamt warnte sie vor einem „weg vom Verursacherprinzip“ – von einer ökosozialen Steuerreform sei man überhaupt weit entfernt. Man müsse statt einer Senkung der Abgabe dafür sorgen, die Bahn zu vergünstigen, forderte die Bundesrätin der Grünen. Mit einer entsprechenden Flugabgabe und Kerosinsteuer wäre ein wirklicher Lenkungseffekt gegeben, und man könnte auch für die Bahn einiges tun.

Schelling: Halbierung der Flugabgabe ist Signal für Wachstum und Beschäftigung

Ganz im Sinne der Wachstums- und Beschäftigungspolitik der Regierung sei die Halbierung der Flugabgabe eine Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling. Es gehe darum, das Drehkreuz Wien zu stabilisieren und ein Investitionsklima zu schaffen, so der Finanzminister, der auf den internationalen Wettbewerb der Flughäfen hinwies. Die internationale Forschungslandschaft in Österreich brauche diese Standortmaßnahme ebenso wie der Tourismus, was auch die Regionalflughäfen betreffe. Nicht etwaige LobbyistInnen würden von der Senkung profitieren, sondern die KonsumentInnen, entgegnete Schelling einem entsprechenden Vorwurf der Opposition. Im Rahmen der Klimastrategie gebe es andere Maßnahmen, wie etwa bei E-Mobilität und Infrastruktur. Mit der Flugabgabensenkung gehe es jedenfalls um den Wirtschaftsstandort.

Bisherige Abkommen mit Jersey, Guernsey und Isle of Man beendet

Einstimmig befürworteten die BundesrätInnen, dass aufgrund aktueller Rechtsentwicklungen drei Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man beendet werden. Sie erteilten auch einhellig die erforderliche verfassungsmäßige Zustimmung. Internationale und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarungen stellen mittlerweile den automatischen Austausch von Bankinformationen sicher, zudem wurde auf innerstaatlicher Ebene bereits das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz umgesetzt. Einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten festzulegen, war bereits bei Abschluss der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen im Jahr 2004 vorgesehen, die Quellenbesteuerung für Zinszahlungen sollte nur für eine Übergangsperiode bestehen.

Haftungen für Auslandsgeschäfte werden verlängert und reduziert

Gebilligt hat die Länderkammer außerdem den Beschluss des Nationalrats, den Haftungsrahmen für Auslandsgeschäfte von 50 auf 40 Mrd. € zu reduzieren und die Regelungen für Exporthaftungen und -förderungen des Bundes um fünf Jahre zu verlängern. Durch die Änderungen im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz sowie im Ausfuhrförderungsgesetz können künftig auch Beteiligungsfinanzierungen und beteiligungsähnliche Instrumente abgesichert werden. Mit der Reduzierung der Haftungen für Auslandsgeschäfte von 50 auf 40 Mrd. € reagiert man auf die tatsächliche Ausnützung des Haftungsrahmens im vergangenen Jahr. Diese hat bis Ende Dezember 2016 22,5 Mrd. € betragen

Ausdrücklich begrüßt wurden die neuen Regelungen von den Bundesräten Eduard Köck (V/N) und Peter Heger (S/B). Sie würden den heimischen ExporteurInnen Sicherheit bieten, jedes Prozent mehr des BIP, das aus Exporten kommt, bringe oder vernichte 10.000e Arbeitsplätze, unterstrich Köck die Bedeutung des Exports für die österreichische Wirtschaft. Ähnlich argumentierte auch Heger, der den Export als wichtigen Motor für die Wirtschaft bezeichnete. Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz sowie das Ausfuhrförderungsgesetz seien wesentliche Werkzeuge, die die heimischen Betriebe zu Top-Playern im Ausland gemacht hätten.

Kritischer sah das Heidelinde Reiter (G/S) von den Grünen. Es sei zwar ein Fortschritt, dass die neuen Regelungen bei Projektprüfungen auch auf die Einhaltung von entwicklungspolitischen Standards abzielen, ihre Fraktion vermisse aber UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie UN-Leilinien u.a. zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten. Die nunmehrigen Leitlinien reichen für Reiter nicht aus, um etwa das Phänomen des Land Grabbing in den Griff zu bekommen. „Landraub mit österreichischen Steuergeldern darf nicht passieren“, so die Bundesrätin.

Keine Einwände gegen Investitionen in das Wiener Konferenzzentrum

Österreich wird 32 Mio. € in den Umbau des Wiener Konferenzzentrums, das sogenannte Austria Center, investieren. Gegen die entsprechende Novelle des IAKW-Gesetzes, die die Rechtsgrundlage für die Investitionen schafft, hatte der Bundesrat ebenfalls keine Einwände. Mit dem Geld für das Wiener Konferenzzentrum sind der Umbau des Eingangs und die Schaffung von zusätzlichen Ausstellungsflächen auf dem Vorplatz geplant. Außerdem sollen die Hallen von allen Ebenen aus zugänglich werden. Die Planungs- und Baukosten betragen 32 Mio. € und werden zu 65% vom Bund und zu 35% von der Stadt Wien getragen. Die Regierung rechnet mit einem positiven BIP-Effekt für 20 Jahre in der Höhe von 473 Mio. € und erwartet zudem insgesamt 6.000 neue Jobs als Folge der Investition.

Auf die Bedeutung des Austria Center für den Kongressstandort Wien verwiesen Anneliese Junker (V/T), Peter Heger (S/B) und Gerd Krusche (F/St). Kongressgäste seien ausgabenfreundlich, zusätzlich würden zirka 2000 Personen eine Vollbeschäftigung finden. Das alles aufs Spiel zu setzen, indem nicht weiter investiert wird, würde grob fahrlässig sein, sagte Junker. Damit Wien eine der bekanntesten und beliebtesten Kongressstädte der Welt bleibt, sei es notwendig, zu sanieren, argumentierte Heger. Das Zentrum sei schlichtweg in die Jahre gekommen. „Die Entwicklung schläft nicht“, sagte ebenfalls Krusche, wer nicht investiert oder modernisiert, werde überholt.

Seitens der Grünen hinterfragte Heidelinde Reiter (G/S) Verflechtungen zwischen dem österreichischen Konferenzzentrum sowie arabischen Investoren. Diesen Aktionären würde eine Vorzugsdividende in der Höhe von 6% bezahlt, was rund 6 Mio. € jährlich bedeuten würde. Es gehe nicht an, dass dieses Regime mit österreichischem Steuergeld unterstützt werde, kritisierte sie.

Finanzminister Hans Jörg Schelling machte Reiter darauf aufmerksam, dass entsprechende Verträge im Jahr 1984 mit Put-Option abgeschlossen wurden, mit den Investitionen an sich hätten sie außerdem nichts zu tun. Das Zentrum sei in die Jahre gekommen und entspreche nicht mehr den internationalen Standards, erklärte er. Außerdem sei das Zentrum ein großer Hebel für die Wertschöpfung. Dass jetzt die Planungsphase anlaufen muss, liegt u.a. am EU-Vorsitz 2018. Auch dafür soll das Konferenzzentrum genutzt werden. (Fortsetzung Bundesrat) jan/keg/mbu

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