Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz für selbständig Erwerbstätige passiert Sozialausschuss

Weiters Debatten über Geringfügigkeitsgrenze, Maßnahmen für Pflege, für Menschen mit Behinderungen und über Ausgleichszulagen

Wien (PK) Rechtssicherheit für selbständig Erwerbstätige in der Versicherungszuordnung soll ein von der Regierung vorgelegtes „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ bringen, das heute mehrheitlich vom Sozialausschuss beschlossen wurde. Ein dazu eingebrachter Abänderungsantrag der NEOS, die zwar grundsätzlich die Intention unterstützen, aber etwa das Recht zur Zuordnungsentscheidung von den Gebietskrankenkassen auf die Finanzämter übertragen wollen, wurde abgelehnt.

Abgelehnt wurden Anträge der Opposition zur Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze, für einen neuen Lehrberuf „Berater für Menschen mit Behinderungen“ und zur Abschaffung von Luxuspensionen. Mit Vertagungen in die Warteschleife geschickt wurden Forderungen nach Mindeststandards in Heimen, zur Wertanpassung des Pflegegeldes, für mehr Klagerechte für den Behindertenanwalt und bessere Unterstützung für Menschen mit Behinderung sowie zu Änderungen bei der Ausgleichszulage.

Geprüfte Versicherungszuordnung für selbständig Erwerbstätige mehrheitlich befürwortet

Künftig soll bei neuen Selbständigen, bestimmten BetreiberInnen freier Gewerbe und Ausübenden bäuerlicher Nebentätigkeiten bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw. dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) vorliegt. Das entsprechende, von der Regierung vorgelegte „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ soll Rechtssicherheit in der Frage der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit bringen (1613 d.B.) und wurde vom Sozialausschuss heute mehrheitlich befürwortet. Bereits Erwerbstätige können auch ihre Versicherungszuordnung überprüfen lassen. An das Feststellungsergebnis ist sowohl der Versicherungsträger, als auch das Finanzamt gebunden. Das gilt auch für Entscheidungen in Folge lohnrechtlicher bzw. versicherungsrechtlicher Prüfungen, deren Prozedere mit dem Gesetz ebenfalls neu geregelt wird. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2017.

Gerald Loacker brachte seitens der NEOS dazu einen Abänderungsantrag ein, der allerdings im Ausschuss keine Mehrheit fand. Man begrüße zwar grundsätzlich die Intention für mehr Rechtssicherheit, so Loacker. Grundlegende Probleme würden aber nicht gelöst und der Kampf der Sozialversicherungsträger um Versicherte und ihre Beiträge würde weiterhin fortgeführt werden. Zum einen geht es den NEOS um mehr Rechtssicherheit in der Differenzierung zwischen selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten, da in einer wissensbasierten Gesellschaft die Grenzen immer mehr verwischen. Beispielsweise solle bei der Feststellung, ob eigene Betriebsmittel vorhanden sind, bei wissensbasierten Tätigkeiten das Know-How als Betriebsmittel anerkannt werden. Zum anderen kritisiert Gerald Loacker das Entscheidungsvorrecht der Gebietskrankenkassen bei der Zuordnung. Die Sozialversicherungen hätten auch ein finanzielles Interesse, ihre Versicherten bei sich zu halten. Daher sollte das alleinige Entscheidungsrecht den Finanzämtern übertragen werden, die aus Sicht von Loacker neutral und von keinem finanziellen Interesse geleitet würden.

Werner Groiß (V) sieht in der Gesetzesmaßnahme einen guten Schritt Richtung Rechtssicherheit. Die NEOS-Forderung mit den Finanzämtern als Schiedsgericht ist für ihn keine Alternative. Für Johann Hechtl (S) bringt das Gesetz insgesamt Vereinfachungen für Betroffene.

Peter Wurm (F) kann der neuen gesetzlichen Regelung zwar zustimmen, das Problem sei aber nicht endgültig gelöst. Das betreffe sowohl EPUs als auch andere Unternehmen. Vor allem verwies er auf die Thematik einer Standortwahl außerhalb Österreichs, wenn man den Auflagen ausweichen wolle.

Grüne für Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze

Jede Art von Erwerbseinkommen soll künftig der vollen Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen, befürchtet Birgit Schatz seitens der Grünen ein Wachsen der Prekarisierung und tritt für die Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze ein (2163/A(E)). Mittlerweile seien im Jahresdurchschnitt bereits rund 350.000 Menschen geringfügig beschäftigt, das seien rund 10% der DienstnehmerInnen. Während sich Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge ersparten, würden die Beschäftigten um einen guten Teil ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche umfallen. Das zugrundeliegende Problem war die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze Anfang 2017, so Schatz. Eintägig Beschäftigte müssten so deutliche Verluste hinnehmen, zumindest dies sei dringend zu reparieren. Im Gegenzug schlägt Schatz die Aufnahme von Zuverdienstregelungen in alle betroffenen Gesetzesmaterien in Form von jährlich zu valorisierenden Fixbeträgen vor. Betroffen wären etwa der Bezug von Arbeitslosengeld und das Pensionsrecht. Der Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt.

Sozialminister Alois Stöger unterstrich, dass beim Zuverdienst ein möglichst genaues System wichtig sei. Auch eine Selbstversicherung sei bei geringfügigem Verdienst möglich, trotzdem sei es wichtig, sozialpolitisch auf das Thema hinzuschauen. Josef Muchitsch (S) ergänzte, dass es zwar Gespräche für diesen Bereich gebe, aber ein neues Modell bis dato noch nicht gefunden sei. Für Werner Groiß (V) war die Einführung der Geringfügigkeitsgrenze ein großer Schritt sowohl für Arbeitnehmer-, als auch Arbeitgeberseite. Gerald Loacker (N) teilt zwar die Auffassung, dass die Geringfügigkeit abgeschafft werden müsse. Seine Begründung ist allerdings, dass eine solche Alles-oder-nichts-Grenze Menschen eher davon abhält, mehr zu verdienen. Sachdienlicher wäre es seiner Meinung nach, in dem Bereich zu einer Einschleifregelung zu kommen.

Initiativen von FPÖ und Grünen im Bereich Pflege und für Menschen mit Behinderungen

Im Bereich Pflege fordern die Freiheitlichen von Sozialminister Alois Stöger Mindeststandards in Alten- und Pflegeheimen, vor allem aber sollte mehr Personal eingesetzt und der Pflegeregress abgeschafft werden (2245/A(E)). Außerdem geht es der FPÖ um eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes sowie um die Rücknahme des zuletzt 2014 verabschiedeten erschwerten Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2 (2252/A(E)). Beide Anträge wurden in der heutigen Sitzung vertagt.

Mit insgesamt vier Anträgen wollen FPÖ und Grüne jeweils Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreichen. Die Freiheitlichen plädieren dafür, einen neuen Lehrberuf „Berater für Menschen mit Behinderungen“ zu schaffen (2062/A(E)). Im Anschluss an eine dreijährige Lehre sollen Zusatz- und Spezialausbildungen angeboten sowie den AbsolventInnen ein Zugang zu Universitäten bzw. Fachhochschulen eröffnet werden. Begründet wird der Antrag von Dagmar Belakowitsch-Jenewein damit, dass es in Österreich mehr als 350.000 Menschen mit einem Behindertenpass gibt und ein entsprechendes Beratungsangebot für die Betroffenen, etwa in Bezug auf den Umgang mit Behörden, mögliche Förderungen oder passende Reha-Einrichtungen, fehlt. Der Vorstoß fand im Ausschuss keine Mehrheit und wurde abgelehnt, wobei ÖVP-Mandatar Franz-Joseph Huainigg zu bedenken gab, ein Lehrberuf sei zu wenig, hier bedürfe es einer spezielleren Ausbildung.

Vertagt wurde ein Antrag der Grünen für mehr Klagerechte für den Behindertenanwalt. Derzeit kann der Behindertenanwalt sowie der Klagsverband im Fall von Diskriminierungen eine Klage nur in Versicherungsangelegenheiten einbringen, kritisiert Helene Jarmer (2212/A). Dies sei eine zu große Hürde für die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung.

Ebenfalls in die Warteschleife verwiesen wurden die Forderungen der Grünen für bessere Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Mit einer 15a-Vereinbarung sollte eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen, unabhängig von der Art und der Pflegestufe, geschaffen werden, so Jarmer (2148/A(E)), die sich auch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Verhandlungen wünscht. Die Abgeordnete fordert außerdem die rasche Neuaufnahme von Gesprächen zwischen dem Finanzminister und den Landeshauptleuten zur Schaffung eines Inklusionsfonds im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen (2153/A(E)). Aus diesem Fonds könnten Programme und Unterstützungsleistungen wie die Persönliche Assistenz, Gebärdensprachendolmetscher oder Persönliches Budget finanziert werden.

Gertrude Aubauer (V) erklärte zu den Vertagungsbeschlüssen, es brauche ein Gesamtkonzept, das leistbare Pflege auf Jahrzehnte hin sichert. Da sei es wenig sinnvoll, einzelne Maßnahmen herauszugreifen. Die Themen würden weiter verfolgt, versicherte Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Bei den Gesprächen über die Valorisierung des Pflegegeldes bedürfe es aber der Einbindung des Finanzministers.

Von einem Gesamtkonzept sei nun schon seit zehn Jahren die Rede, für die Betroffenen bedeute dies bloß „Bitte warten“, reagierte Dagmar Belakowitsch-Jenewein mit Ungeduld auf die Argumentation der Regierungsparteien. Selbst Minister Stöger habe sich jüngst in einer Presseaussendung für die Abschaffung des Eigenregresses stark gemacht. Der Ressortchef bestätigte dies, meinte aber, für die Umsetzung dieses Anliegens brauche es eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Grüne für Änderungen bei der Ausgleichszulage, Team Stronach für Abschaffung von Luxuspensionen

Vertagt wurden weiters zwei Anträge der Grünen für Änderungen bei der Ausgleichszulage. BezieherInnen der Ausgleichszulage, also PensionistInnen mit den niedrigsten Haushaltseinkommen, hätten so gut wie keine Möglichkeit, von der Negativsteuer zu profitieren, bemängelt Judith Schwentner seitens der Grünen. Das sei volkswirtschaftlich unsinnig, unsachlich und diskriminierend, vor allem würde es mit großer Mehrheit Frauen betreffen. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit vor Beginn ihrer faktischen Wirksamkeit zu reparieren. Die jährlichen Kosten für diesen Schritt werden mit rund 23 Mio. € angesetzt (2190/A).

Außerdem will Judith Schwentner den Bezieherkreis der erhöhten Ausgleichszulage erweitern (2161/A). Seit Anfang dieses Jahres gilt für PensionsbezieherInnen der erhöhte Ausgleichszulagenrichtwert von 1.000 €, wenn sie zumindest 30 Jahre erwerbstätig waren. Für diese 30 Arbeitsjahre sollten auch Zeiten der Kindererziehung, des Präsenzdienstes, des Zivildienstes, der Sterbebegleitung sowie der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. behinderten Menschen angerechnet werden, so die Forderung der Grünen. Für beide Initiativen stellte Markus Vogl (S) den Antrag auf Vertagung.

Abgelehnt wurde schließlich die Forderung des Team Stronach nach Abschaffung von „Luxuspensionen“, wonach für alle mit Steuergeldern und öffentlichen Beiträgen finanzierte Pensionen die ASVG-Obergrenze gelten soll (2037/A(E)). Es sei notwendig, die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im österreichischen Pensionssystem zu beenden, so die Antragstellerin Waltraud Dietrich, die dabei nicht nur staatliche und halbstaatliche Bereiche, sondern auch ausgegliederte Rechtsträger und beitragsfinanzierte Interessensverbände im Visier hat. (Schluss Sozialausschuss) mbu/hof

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply