Sozialhilfegesetz widerspricht fundamental den Kinderrechten | Kinder

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an die Nationalratsabgeordneten, dem Sozialhilfegesetz in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

Salzburg (OTS) Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich haben sich in ihrer Stellungnahme vom Jänner 2019 klar und deutlich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen: Die geplanten Änderungen widersprechen fundamentalen Prinzipen der UN-Kinderrechtskonvention, dem Prinzip der Kindeswohlvorrangigkeit, sowie u.a. durch die gestaffelten und stark reduzierten Beträge ab dem zweiten Kind dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Viele andere Organisationen aus dem Kinder(rechts)bereich (Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit u.a.), NGOs, aber auch VertreterInnen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft haben mit stichhaltigen Argumenten und Berechnungen vor den Auswirkungen gewarnt:

Mit dem neuen Gesetz wird Armut nicht bekämpft, sondern Kinderarmut erzeugt und bewusst in Kauf genommen:

  • In den nächsten fünf Jahren wird die Zahl von armutsgefährdeten Kindern auf eine halbe Million junger Menschen anwachsen.
  • Die Möglichkeiten, der Armut zu entkommen, verschlechtern sich. Eine Armutsverfestigung tritt ein.
  • Die Folgen für die einzelnen Kinder werden gravierend sein, aber auch für die Gesellschaft durch ein weiteres Auseinandergehen der Armutsschere.
  • Letztlich werden die Kosten steigen. Der Staatshaushalt wird durch Mehrausgaben in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsmarkt, Justiz etc. stark belastet werden.

Wir appellieren daher dringend an alle Abgeordneten und die Bundesregierung, den Entwurf in letzter Minute noch zu überdenken, damit Kinderarmut mit allen negativen Folgeerscheinungen (gesundheitliche Nachteile, Nachteile im Bildungsbereich, soziale Ausgrenzung, fehlende Teilhabemöglichkeiten usw.) nicht noch zusätzlich verschärft wird!

Rückfragen & Kontakt:

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt
Salzburger Kinder- und Jugendanwältin
0662-430 550 3230, 06648284242
andrea.holz-dahrenstaedt@alzburg.gv.at
www.kija.at

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