Sozialausschuss – Königsberger-Ludwig: Heimopfergesetz – bis zur Beschlussfassung noch Adaptierungen im Sinne der Opfer notwendig

Staat übernimmt Verantwortung für schreckliche Gewalttaten

Wien (OTS/SK) Im heutigen Sozialausschuss hat ein öffentliches Hearing von ExpertInnen über das Gesetz zur Rentenleistung für Gewaltopfer in Heimen stattgefunden. „Es gibt einige Punkte, die bis zur Beschlussfassung im Nationalrat noch geändert und verbessert werden sollen. Denn MindestsicherungsbezieherInnen, die Heimopfer sind, dürfen keinesfalls schlechter gestellt werden, sondern sollen jedenfalls auch die 300 Euro in voller Höhe bekommen“, forderte SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig am Rande des heutigen Sozialausschusses. ****

Zweitens sollen von der Entschädigungsleistung nicht nur Opfer von Gewalt in Kinder- und Jugendheimen umfasst sein, sondern auch Opfer von Gewalt in Pflegefamilien. Und drittens sei es notwendig, dass es eine Beratungs- bzw. Clearingstelle gibt, wo den Opfern unbürokratisch und ohne Retraumatisierungsgefahr geholfen wird, definiert Königsberger-Ludwig die von den SPÖ-Abgeordneten und ExpertInnen als dringend notwendig erachteten Änderungen.

„Mit der monatlichen Rentenleistung von 300 Euro, die künftig Gewaltopfern österreichischer Heime zustehen, übernimmt der Staat Verantwortung für schreckliche Misshandlungen und Gewalttaten. Das ist eine längst überfällige Geste der Verantwortung“, begrüßt SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig den heutigen Gesetzesbeschluss im Ausschuss. (Schluss) sc/sl/mp

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