Sozialausschuss: Diskussion über Mangelberufsliste und Arbeitszeitflexibilisierung

Sämtliche Oppositionsanträge von ÖVP und FPÖ vertagt

Wien (PK) - Abseits der aktuellen Aussprache standen Oppositionsanträge im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Unter anderem ging es um die Mangelberufsliste, die Pläne der Regierung zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit und verpflichtende Mehrfachversicherungen von Personen, die sowohl selbständig als auch unselbständig beschäftigt sind. Die Liste Pilz schlägt unter anderem vor, die Einstellung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr durch einen Beschäftigungsbonus für Unternehmen zu fördern. Sämtliche Anträge wurden schließlich gegen die Stimmen der Opposition vertagt.

Diskutiert wurde im Ausschuss außerdem über den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2015/16, wobei die ÖVP und die NEOS die Debatte zum Anlass nahmen, um eine Durchforstung der zahlreichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu fordern. Laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein soll die Evaluierung nächstes Jahr in Angriff genommen werden. Bei der neuen Ombudsstelle des Arbeitsinspektorats sind ihr zufolge im vergangenen Jahr 13 Beschwerdefälle eingelangt, sie soll weiter bestehen bleiben.

Die Vertagung sämtlicher Oppositionsanträge wurde von ÖVP-Abgeordnetem Michael Hammer damit begründet, dass viele von ihnen in Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm stehen. Man solle abwarten, welche Vorschläge von der Regierung auf den Tisch gelegt werden und dann eingehend darüber diskutieren, meinte er. Bei der Opposition sorgte das allerdings für breiten Unmut: Gerade im Sozialausschuss sei es üblich gewesen, über Oppositionsanträge abzustimmen, hielt etwa Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) fest.

Fachkräftemangel: SPÖ für höhere Löhne, NEOS wollen Anwerbung ausländischer Köche erleichtern

Was den Fachkräftemangel in manchen Branchen betrifft, lagen dem Ausschuss ein Antrag der SPÖ und zwei Anträge der NEOS vor, wobei die beiden Parteien unterschiedlich an das Thema herangehen. So drängt die SPÖ darauf, einen Beruf künftig nur noch dann auf die Mangelberufsliste zu setzen und damit die Beschäftigung ausländischer FacharbeiterInnen aus Nicht-EU-Staaten zu ermöglichen, wenn die Unternehmen nachweisen, dass sie alles getan haben, um dem Mangel anderweitig zu begegnen. Genannt werden neben höheren Löhnen für offene Stellen etwa auch die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen, die Qualifizierung eigener MitarbeiterInnen sowie die Nutzung der EU-weiten Stellenvermittlung EURES (53/A(E)). SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch befürchtet außerdem "Lohndumping", sollte die Mangelberufsliste auf ungelernte Tätigkeiten ausgeweitet oder "regionalisiert" werden.

Die NEOS machen sich dem gegenüber dafür stark, entsprechend dem Wunsch der Tourismusbranche zumindest den Beruf Koch/Köchin auf die Mangelberufsliste zu setzen (73/A(E)). Zudem schlagen sie vor, AsylwerberInnen, die in einem Mangelberuf eine Lehrausbildung absolvieren, vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren (66/A(E)).

In der Debatte wandte sich die SPÖ vehement dagegen, die Mangelberufsliste zu regionalisieren. Derzeit komme ein Beruf dann auf die Liste, wenn es auf 100 offene Stellen weniger als 150 Arbeitssuchende in ganz Österreich gebe, skizzierte Abgeordneter Dietmar Keck. Stelle man auf einzelne Bundesländer ab, würde die Zahl der Mangelberufe von 27 auf 63 hinaufschnellen. Es sei nicht einzusehen, dass man Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern anwerben müsse, wenn ein Arbeitskräftepotential von 250 Mio. Menschen in der EU zur Verfügung stehe, hielt Ausschussobmann Muchitsch dazu fest. Zudem sollte man seiner Meinung nach zunächst an anderen Schrauben wie der Lehrlingsausbildung drehen, bevor man ausländische Arbeitskräfte anwerbe. Die SPÖ fürchtet, dass die Bereitschaft der Unternehmen, MitarbeiterInnen auszubilden und annehmbare Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu schaffen, sinken wird, wenn billige Arbeitskräfte einfach aus dem Ausland geholt werden können. Mit der "alten FPÖ" wäre es undenkbar gewesen, zusätzliche ausländische Arbeitskräfte nach Österreich zu holen, machte Muchitsch außerdem geltend.

Widerspruch erntete die SPÖ nicht nur seitens der Koalitionsparteien, sondern auch von NEOS-Abgeordnetem Loacker. Er wandte sich gegen eine nationale Abschottung des Arbeitsmarkts und betonte, dass die heimischen Kollektivverträge auch für ausländische Arbeitskräfte gelten. Für ihn ist es überdies eine Tatsache, dass in Westösterreich in manchen Branchen händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, und zwar nicht nur im Bereich der Gastronomie. Loacker sprach sich in diesem Zusammenhang auch dafür aus, den Arbeitsmarkt für KroatInnen zu öffnen.

Seitens der ÖVP hielt Tanja Graf fest, es mache Sinn, regionale Lösungen zu suchen. Die Befürchtung, dass nach einer Ausweitung der Mangelberufsliste zigtausende ausländische Arbeitskräfte nach Österreich geholt werden, ist für sie angesichts der geringen Zahl von bisher ausgestellten Rot-Weiß-Rot-Karten nicht nachvollziehbar.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm machte jahre- und jahrzehntelange Versäumnisse und politische Fehlentscheidungen für die nunmehrige Situation am Arbeitsmarkt verantwortlich. Jahrelang habe man etwa die Ausbildung von Lehrlingen vernachlässigt und eine höhere Akademikerquote verlangt. Nun gebe es einen Fachkräftemangel und zahlreiche arbeitslose HochschulabsolventInnen. Der Problemstau werde nicht einfach zu lösen sein und einige Zeit dauern, glaubt Wurm. Die Feststellung seiner Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch, es wäre sinnvoller gewesen, die Lehrlingsausbildung in Unternehmen stärker zu fördern, als das Geld in überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBAS) zu stecken, veranlasste SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig dazu, vor der Wegrationalisierung dieser ihrer Meinung nach wichtigen Einrichtungen zu warnen.

Unterstützt wurde der SPÖ-Antrag zur Mangelberufsliste von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ). Wenn ein Unternehmen kein Personal für eine offene Stelle finde, müsse es sich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen überlegen, bekräftigte sie. Sie sieht in diesem Sinn auch die geltende Mangelberufsliste als problematisch, da diese dazu beitrage, Löhne zu drücken.

Skeptisch steht Holzinger-Vogtenhuber der Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen in Mangelberufen gegenüber. Es sei nicht zweckmäßig, über einen Mangelberuf Asylrecht zu erhalten, argumentierte sie.

Auch ÖVP-Abgeordneter Efgani Dönmez hält eine klare Unterscheidung zwischen Migration und Asyl für wichtig, um "Pull-Effekte" zu vermeiden. Er sprach sich in diesem Sinn dafür aus, über den Antrag der NEOS in einem breiteren Zusammenhang zu diskutieren. Laut Dönmez absolvieren derzeit 730 AsylwerberInnen österreichweit eine Lehre, 294 davon in Oberösterreich. Rund 50 Lehrlinge haben demnach bisher einen negativen Asylbescheid bekommen. Alle drei Anträge wurden schließlich vertagt.

Verjährung von Urlaubsanspruch: SPÖ urgiert EU-konforme Regelung

Mit einer Vertagung reagierten die Koalitionsparteien auch auf einen Antrag der SPÖ auf Änderung des Urlaubsgesetzes (27/A). In Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält es Abgeordneter Alois Stöger für notwendig, gesetzlich klarzustellen, dass der Anspruch auf Urlaub nicht nach zwei Jahren verjähren kann, wenn der Verbrauch durch den Arbeitgeber verweigert wurde oder es dem Arbeitnehmer aus anderen Gründen unmöglich war, den Urlaub zu konsumieren. Aus Sicht der Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP) und Gerald Loacker (NEOS) sind hingegen die bestehenden Regelungen in Österreich ausreichend und Fälle wie die vom EuGH entschiedenen gar nicht denkbar. Ausschussobmann und Antragsteller Josef Muchitsch (SPÖ) widersprach dieser Sicht und sagte, die Praxis zeige, dass es sehr wohl Fälle gibt, in denen Urlaub verfällt. Letztlich gehe es hier auch um Rechtssicherheit für die Unternehmen.

SPÖ will an geltender Höchstarbeitszeit nicht rütteln lassen

Basis für eine Arbeitszeit-Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der SPÖ (42/A(E)), der darauf abzielt, die geltenden Arbeitszeit-Regelungen beizubehalten und die erlaubte Höchstarbeitszeit nicht generell auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auszuweiten. Schon jetzt gebe es genug Möglichkeiten, ArbeitnehmerInnen bei Bedarf flexibel einzusetzen, argumentierten die Abgeordneten Josef Muchitsch, Markus Vogl und Dietmar Keck.

Seitens der ÖVP bemühten sich die Abgeordneten Tanja Graf und Karl Nehammer, Befürchtungen zu zerstreuen, wonach es den Regierungsparteien um eine generelle Anhebung der Wochenarbeitszeit und den Abbau von Überstundenzuschlägen geht. Vielmehr gehe es darum, dass Betrieben in einem begrenzten Ausmaß Vereinbarungen über die Flexibilisierung von Arbeitszeit ermöglicht werden. Das entspreche auch einem Wunsch vieler ArbeitnehmerInnen und habe das Ziel, die betriebliche Ebene bei der Flexibilisierung der Arbeit zu stärken. Selbstverständlich werde dafür das bestehende arbeitsrechtliche Regelwerk, wie etwa die Arbeitszeitrichtlinie der EU, den Rahmen bilden. Peter Wurm (FPÖ) fügte hinzu, auch die SPÖ habe im Vorjahr bereits eine Arbeitszeitflexibilisierung in ihr Programm aufgenommen. Gerald Loacker (NEOS) meinte in Richtung der SPÖ-Abgeordneten, diese argumentierten nicht an den Fakten orientiert. Zur Debatte stehe mit dem Vorstoß der Koalition nicht eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit, sondern die Möglichkeit, die Arbeitszeit anders zu verteilen.

Die Abgeordneten der SPÖ zeigten sich von den Argumenten nicht überzeugt. Gerade eine Änderung der Regelungen auf Betriebsebene würde den Druck auf ArbeitnehmerInnen zur Leistung von Mehrarbeit erhöhen, befürchten Vogl und Keck. Das werde besonders in Betrieben spürbar sein, in denen es keinen Betriebsrat gibt. Der SPÖ gehe es darum, sicherzustellen, dass es zu keiner Ausweitung der Regelarbeitszeit mit Verschlechterungen der Durchrechnungszeiträume zulasten der ArbeitnehmerInnen kommt. Wenn hierüber ohnehin Einigkeit bestehe, könne der Ausschuss dem Antrag auch zustimmen, meinte Antragsteller Muchitsch. Ungeachtet dieses Appells wurde der Antrag schließlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Krankenkassen: NEOS beharren auf Abschaffung der Mehrfachversicherung

Gleichfalls vertagt wurde ein Antrag der NEOS (67/A(E)), der auf die Abschaffung von Mehrfachversicherungen in der Krankenversicherung hinausläuft. Personen, die sowohl unselbständig als auch selbständig beschäftigt bzw. aus anderen Gründen mehrfach pflichtversichert sind, sollen die für sie zuständige Krankenkasse künftig selbst wählen dürfen, fordert Gerald Loacker. Von Mehrfachversicherungen seien Hunderttausende betroffen, das System verursache Kosten und sei unübersichtlich. Peter Wurm (FPÖ) konzedierte, der Antrag gehe in die richtige Richtung, die Regierung arbeite bereits an einer Reform der Sozialversicherungen. Er sprach sich, wie ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber, aus diesem Grund für die Vertagung der Beratungen aus. Klar ablehnend äußerte sich hingegen Markus Vogl (SPÖ), der nicht will, dass die Pflichtversicherung von ArbeitnehmerInnen aufgeweicht wird.

Liste Pilz für speziellen Beschäftigungsbonus für Unternehmen zugunsten von Freiwilligen Feuerwehren

Einen speziellen Beschäftigungsbonus für Unternehmen, die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren anstellen, schlägt die Liste Pilz vor. Ihnen sollen bestimmte Lohnnebenkosten erlassen werden, wenn sie den betreffenden MitarbeiterInnen Freistellungen für Übungen und Einsätze gewähren (84/A(E)). Damit will Daniela Holzinger-Vogtenhuber die Bedeutung freiwilliger Feuerwehren hervorstreichen und Forderungen des Bundesfeuerwehrverbandes aufnehmen. Der Antrag fand aber wenig Widerhall und wurde schließlich vertagt.

Norbert Sieber (ÖVP) hält es nicht für zielführend, eine Verpflichtung für Betriebe einzuführen, die dem Prinzip der Freiwilligkeit widersprechen würde. Für Dietmar Keck (SPÖ) und Michael Hammer (ÖVP)liegt das Problemfeld nicht bei kurzfristigen Einsätzen, sondern bei längeren Einsätzen im Katastrophenfall. Hier müsste eine arbeitsrechtliche Absicherung geschaffen werden. Steuerliche Anreize seien nicht der richtige Zugang, stimmten sie überein.

Gerechte Entlohnung für Pflichtpraktika

Ein weiteres Anliegen ist Holzinger-Vogtenhuber eine Verbesserung der Situation für SchülerInnen und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen (85/A(E)). Neben einer vollen sozialrechtlichen Absicherung und einer gerechten Entlohnung urgiert sie eine Pflicht für Unternehmen, PflichtpraktikantInnen aufzunehmen. Für Christoph Zarits (ÖVP) besteht jedoch kein Handlungsbedarf. Befürchtungen, dass eine "Generation Praktikum" als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse heranwachse, hätten sich nicht erfüllt. Praktika seien in der Regel kurzfristig und ein guter Einstieg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht der SPÖ-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Ulrike Königsberger-Ludwig bestehen jedoch sehr wohl noch Graubereiche, wo die vorgeschriebene genaue Abgrenzung von Praktika gegenüber regulären Arbeitsverhältnissen nicht erfolgt. FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer meinte daraufhin, die SPÖ und die von ihr gestellten Sozialminister hätten es seit 2011 verabsäumt, solche klaren Regelungen zu treffen. In Reaktion darauf betonte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ), als Sozialminister habe er sehr wohl in seinem Zuständigkeitsbereich darauf geachtet, dass Pflichtpraktika nur anerkannt werden, wenn sie als reguläre Arbeitsverhältnisse gestaltet werden. Er erwarte sich, dass die neue Bundesregierung diesen Weg weiterverfolgt.

Pflegeregress: Liste Pilz befürchtet Benachteiligung behinderter Menschen

Schließlich ist es der Liste Pilz wichtig, dass behinderte Menschen im Zuge der beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht benachteiligt werden (87/A(E)). Das Verbot des Vermögenszugriffs müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in ambulanten Einrichtungen betreut werden, auch wenn es sich dabei um keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt, fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Gleichzeitig urgiert sie eine Sicherstellung der Finanzierung der Einrichtungen.

Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) unterstützte diesen Vorstoß und forderte rasche Rechtssicherheit für die Betroffenen. Die ÖVP-Abgeordneten Ernst Gödl und Michael Hammer argumentierten, dass die Frage des Regresses für die angesprochenen Einrichtungen Ländersache sei. Wo es sich überwiegend um Pflegeleistungen handelt, gelte die Abschaffung des Regresses selbstverständlich bereits. Bei Einrichtungen, die überwiegend Betreuung anbiete, arbeiten die Länder daran, hier den Regress ebenfalls abzuschaffen, doch sei die Frage des Kostenersatzes noch zu klären.

Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück

Zur Diskussion im Ausschuss stand darüber hinaus der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2015 und 2016 (III-72 d.B.). Demnach ist die Zahl der Arbeitsunfälle von 2015 auf 2016 zwar wieder leicht gestiegen, nicht zuletzt wegen insgesamt höherer Beschäftigungszahlen, grundsätzlich geht der Trend aber bereits seit einigen Jahren in die entgegengesetzte Richtung. Auch die tödlichen Arbeitsunfälle (60) haben 2016 den niedrigsten Wert der vergangenen Jahre erreicht. Insgesamt wurden 2016 87.449 Arbeitsunfälle verzeichnet.

Die Arbeitsinspektionen haben laut Bericht 2016 45.850 Arbeitsstätten sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen besucht und dabei 68.162 Kontrollen durchgeführt. Dabei kam es fast bei jeder zweiten Kontrolle (45,2%) zur einen oder anderen Beanstandung. Zu den genannten Kontrollen kommen außerdem noch 1.180 Lenkerkontrollen.

Sorge bereitet Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die starke Zunahme von Berufserkrankungen. Vor allem gehe es um Beeinträchtigungen der Lungen- und Atemwege, wie sie im Ausschuss festhielt. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch verwies auf die Gefahr von krebserregenden Arbeitsstoffen, die seiner Meinung nach von den Betrieben unterschätzt wird.

Dass die ArbeitsinspektorInnen einen immer größeren Fokus auf Beratung statt Kontrolle legen, wie Hartinger-Klein und die SPÖ betonten, wollte Gerald Loacker (NEOS) so nicht gelten lassen. Schließlich sei das 2016 von der Arbeitsinspektion beantragte Strafausmaß so hoch wie noch nie gewesen, auch wenn die Strafen dann letztendlich niedriger ausfielen. Seiner Meinung nach gibt es außerdem insgesamt viel zu viele Vorgaben, die Unternehmen hätten gar keine Chance, alle 85 maßgeblichen Verordnungen und andere Regelungen im Detail zu kennen. Er erachtet in diesem Sinn eine Entbürokratisierung für unumgänglich.

Auch Tanja Graf (ÖVP) mahnte eine Durchforstung und Harmonisierung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen ein, auch wenn sie grundsätzlich begrüßte, dass die Beratungen zugenommen haben und die Strafen zurückgegangen sind. Mittlerweile gebe es 1.200 Vorschriften, die ein Unternehmer beachten müsse, kritisierte sie.

Wenig Verständnis für die ständige Kritik der Wirtschaft hat hingegen SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch. Er machte geltend, dass von 100 Übertretungen im Schnitt nur 1,14 in eine Anzeige münden. Das seien diejenigen, die uneinsichtig sind, sagte er. Um eine bestimmte Kontrolldichte sicherzustellen, erachtet Muchitsch eine Aufstockung des Personals für unbedingt erforderlich.

Sozialministerin Hartinger-Klein hielt zur Frage der Regelungsdichte fest, dass nicht alle Regelungen für alle Betriebe gelten. Sie will die Vorschriften dennoch systematisch auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen. Als Evaluierungsstart nannte sie das nächste Jahr.

Zu Beginn der Sitzung war ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger einstimmig zum ersten Obmannstellvertreter des Sozialausschusses gewählt worden. (Schluss Sozialausschuss) gs/sox

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