SOS Mitmensch: Religionsfreiheit schützt auch nichtreligiöse Menschen

Zwölf Fragen und Antworten zur Religionsfreiheit in Österreich

Wien (OTS) Religionsfreiheit ist als Grundrecht in der österreichischen Verfassung festgeschrieben. Doch die politischen Rufe nach Einschränkungen der Freiheit der individuellen Religionsausübung werden immer häufiger und lauter. Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch veröffentlicht daher ein Fragen-und-Antworten-Papier zum Thema Religionsfreiheit in Österreich. Das Papier wurde unter Einbeziehung von Stellungnahmen von Experten ausgearbeitet. 

Bedeutung von Religionsfreiheit

„Angesichts politischer Bestrebungen, die Freiheit der individuellen Religionsausübung einzuschränken, haben wir uns gefragt, welche Bedeutung Religionsfreiheit heute hat und was geschehen würde, wenn es die Religionsfreiheit nicht mehr gäbe“, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, die Hintergründe für das Fragen- und-Antworten-Papier.  

Am Beginn der Idee der Menschenrechte

Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger verweist in seiner Stellungnahme an SOS Mitmensch darauf, dass die Religionsfreiheit „am Beginn der Idee der Menschenrechte steht“. Öhlinger betont, dass mit der Religionsfreiheit „die grausamen Verfolgungen von Andersgläubigen in Europa endeten, die dem heutigen IS in nichts nachstanden.“  

Schutz für Menschen ohne religiöse Überzeugung

Religionsfreiheit sei Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sein Leben nach seinen innersten Überzeugungen gestalten dürfe, betont Öhlinger. „Nur ein Staat, der diesen Freiraum des Einzelnen akzeptiert – dazu gehört selbstverständlich auch das Recht, keine religiöse Überzeugung zu haben –, ermöglicht die freie geistig-seelische Entfaltung des Individuums“, so Öhlinger. Der renommierte Verfassungsjurist verweist zugleich darauf, dass die Religionsfreiheit nicht unumschränkt sei: „Religionsfreiheit setzt nicht nur Toleranz des Staates, sondern auch wechselseitige Toleranz der Menschen voraus. Darin findet die Religionsfreiheit ihre Grenzen. Ein Fundamentalismus, der andere Anschauungen nicht akzeptiert und respektiert, wird durch das Grundrecht aller Menschen auf Religionsfreiheit nicht mehr verfassungsrechtlich geschützt.“ 

Durchsetzung konfessioneller Toleranz

Der Historiker Karl Vocelka betont im Fragen-und Antworten-Papier von SOS Mitmensch, dass „Religionsfreiheit ein wesentlicher Teil der Menschenrechte ist, die sich seit dem 18. Jahrhundert entwickelten“. Die Aufnahme in der Verfassung sei in Österreich nicht zuletzt deshalb wichtig, weil vom beginnenden 17. bis zum 18. Jahrhundert, in der Zeit der Gegenreformation, keine konfessionelle Toleranz herrschte, die sich erst – beginnend mit Joseph II. – langsam durchsetzte, so Vocelka.  

Religionsfreiheit schafft Freiheit

„Wenn in einem Staat keine Religionsfreiheit garantiert wäre, würde ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte fehlen. Auch für Menschen wie mich, die keiner Konfession angehören und atheistisch sind, ist Religionsfreiheit damit ein wesentlicher Punkt unseres Verständnisses von Freiheit“, erklärt der Historiker. 

Mehr Bewusstsein für Grundrechte

SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak ruft zu mehr Bewusstsein und Sensibilität im Umgang mit den in Österreich verankerten Grundrechten und Grundfreiheiten auf. „Oft erkennen wir den Wert wichtiger Rechte und Freiheiten erst, wenn wir sie verloren haben. Doch dann ist es zu spät. Daher möchten wir mit unserem Fragen-und-Antworten-Papier Bewusstsein für ein Grundrecht erzeugen, das immer öfter angegriffen wird, die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt sowohl Mehrheiten als auch Minderheiten und trägt viel zu einem freien und friedlichen Miteinander bei“, betont Pollak. 

Das Fragen-und-Antworten-Papier zur Religionsfreiheit in Österreich finden Sie hier zum Herunterladen:

https://www2.sosmitmensch.at/religionsfreiheit-fragen-antworten

Rückfragen & Kontakt:

SOS Mitmensch, Zollergasse 15/2, 1070 Wien
Alexander Pollak
0664 512 09 25
apo@sosmitmensch.at
www.sosmitmensch.at



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