SOS Mitmensch: Ein Landesrat darf keine Falschinformationen verbreiten!

§32 verbietet Schächtung ohne rasche Betäubung

Wien (OTS) - SOS Mitmensch fordert Landesrat Gottfried Waldhäusl auf, seine Falschinformations-Kampagne zum Thema Schächten umgehend einzustellen. Waldhäusl verbreitet derzeit über soziale Medien Horrormeldungen von minutenlangen Todeskämpfen von Tieren und stellt indirekt Juden und Muslime an den Pranger. Doch legales Schächten ist in Österreich streng geregelt. Es muss unmittelbar nach dem Schnitt die Betäubung erfolgen. Das sieht Paragraph §32 des Tierschutzgesetzes vor. Ein minutenlanger Todeskampf ist somit bei ordnungsgemäßer Schächtung in Österreich ausgeschlossen.

„Ein Landesrat, der gezielt Falschinformationen verbreitet, ist untragbar. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner muss endlich Konsequenzen ziehen und Waldhäusl abberufen, bevor er die Bevölkerung weiter in die Irre führt und weiteren Schaden anrichtet“, fordert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

Auszüge aus §32 des Tierschutzgesetzes: „Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass […] die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden, sofort nach dem Schnitt die Betäubung wirksam wird und die zur rituellen Schlachtung bestimmten Tiere erst dann in die dafür vorgesehene Position gebracht werden, wenn der Betäuber zur Vornahme der Betäubung bereit ist.“

Rückfragen & Kontakt:

SOS Mitmensch, Zollergasse 15/2, 1070 Wien
Alexander Pollak
0664 512 09 25
apo@sosmitmensch.at
www.sosmitmensch.at



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