SOS-Kinderdorf zur Abschaffung der Lehre für Asylsuchende: Zwang zum Nichtstun ist nie eine Lösung!

Stellvertretende Geschäftsführerin Elisabeth Hauser: „Hier werden grundlegende Kinderrechte verletzt“

Wien (OTS) „Die Ankündigung der Regierung, die Lehre für asylsuchende Jugendliche in Mangelberufen abzuschaffen, stellt eine klare Verletzung der Kinderrechte dar“, sagt Elisabeth Hauser, stellvertretende Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf. „Denn laut Kinderrechtskonvention hat jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht auf bestmögliche Bildung, Entwicklung und Entfaltung – völlig unabhängig von Herkunft und Asylstatus.“

„Ein Asylverfahren dauert mitunter Jahre. Junge Menschen währenddessen zum Nichtstun zu zwingen ist keine Lösung und für uns als Kinderhilfsorganisation nicht hinzunehmen“, sagt Hauser.

Dass die Regierung für jene Asylwerber, die sich derzeit in einer Lehre befinden eine humanitäre und wirtschaftsfreundliche Lösung finden will, begrüßt Hauser ausdrücklich. „Offen bleibt aber die Frage, was mit all jenen Kindern und Jugendlichen geschieht, die künftig vor Gewalt und Tod nach Österreich flüchten und nicht mehr schulpflichtig sind.“

Bereits jetzt haben geflüchtete Jugendliche keinen Anspruch auf eine Schulbildung nach Beendigung der Schulpflicht. Die einzige rechtlich abgesicherte Fortbildungsmöglichkeit war bisher eine Lehre in einem Mangelberuf. „Wenn sich diese Regierung auf den Rechtsstaat beruft um grundlegende Kinderrechte zu verletzen, ist das für SOS-Kinderdorf nicht zu akzeptieren“, so Hauser.

 Schlecht für die Wirtschaft

Auch der österreichischen Wirtschaft sei mit dieser Regelung nicht geholfen. „Es gibt ja den Bedarf nach Fachkräften. Dieser Bedarf ist so intensiv, dass unser gesamter wirtschaftlicher Erfolg durch den Mangel an Arbeitskräften am Spiel steht“, so Hauser. Asylwerbenden Jugendlichen eine Lehrausbildung zu ermöglichen sei deshalb, so Hauser, auch wirtschaftlich sinnvoll. „Wenn ein junger Mensch eine Lehre absolviert und dann als Fachkraft weiter beschäftigt wird ist das eine win-win-Situation.“

Wie eine Art Rot-Weiß-Rot-Karte künftig eingesetzt werden soll, ist derzeit völlig ungeklärt. Aktuell kann diese erst mit einem vorliegenden Arbeitsvertrag mit einem Mindesteinkommen von über 900,- Euro vom Ausland aus beantragt werden. „Wie soll ein Unternehmen engagierte junge Menschen in einem Drittstaat finden, die bereit sind nach Österreich zu gehen für die Höhe einer Lehrlingsentschädigung? Und nach dem Probemonat womöglich wieder zurück geschickt werden?“ , fragt Hauser. „Das durchschnittliche Kleinunternehmen hat vor Ort dazu sicher nicht die Möglichkeit. Rekrutierungen über das Internet sind realitätsfremd.“ 

Rückfragen & Kontakt:

SOS-Kinderdorf
Martina Stemmer
Pressesprecherin
+4367688144243
martina.stemmer@sos-kinderdorf.at



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