Sofortmaßnahmen, um Pflege daheim zu attraktivieren

Erhöhung des Pflegegeldes und der 24-Stunden-Förderung, steuerliche Verbesserungen

Wien (OTS) Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) schlägt „Sofortmaßnahmen“ vor, um Pflege daheim attraktiver zu machen. Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth erklärte heute, dass „zwar von einem ‚Ansturm‘ auf Pflegeheime derzeit überhaupt keine Rede sein kann, es aber durch die Abschaffung des Pflegeregresses (wenn man in einem Pflegeheim gepflegt wird) parallel dazu auch Verbesserungen bei der Betreuung zu Hause geben muss.“ 

Wohlmuth nannte drei Sofortmaßnahmen:
Erstens: Eine Anhebung des Pflegegeldes in ALLEN Pflegegeldstufen. Das Pflegegeld wurde zuletzt 2016 um 2 Prozent erhöht. In der Zwischenzeit erhöhten sich jedoch die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen um ein Vielfaches. Wohlmuth kritisierte, dass im ÖVP-FPÖ-Regierungs-Programm eine Anhebung des Pflegegeldes nur ab Stufe 4 enthalten ist. „Und wann genau das kommen soll, ist unklar. Und: 68 Prozent der Bezieher von Pflegegeld in den Stufen 1,2 und 3 bekommen offenbar überhaupt keine Erhöhung! So kann Pflege daheim nicht gelingen“, kritisierte der PVÖ-Generalsekretär. 

Zweitens: Bei der 24-Stunden-Betreuung fordert der Pensionistenverband eine Erhöhung des zuletzt 2008 (!) angehobenen Förderungsbetrages für Betreuungskräfte. Derzeit beträgt die finanzielle Unterstützung bei der 24-Stunden-Betreuung für zwei selbständige Betreuerinnen bzw. Betreuer 550,- Euro. Wohlmuth: „Nach 10 Jahren ist bei der 24-Stunden-Förderung eine deutliche Anhebung überfällig!“ 

Als dritten Punkt fordert der Pensionistenverband steuerliche Verbesserungen. Derzeit können Teile der Kosten für Pflege als „außergewöhnliche Belastungen“ beim Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr zum Abzug gebracht werden. PVÖ-Generalsekretär Andreas Wohlmuth: „Damit müssen die Betroffenen aber mitunter fast 1,5 Jahre auf die Rückerstattung des Geldes warten. Eine einfache Gesetzesänderung im Steuerrecht brächte hier eine spürbare finanzielle Verbesserung.

Daher fordert Pensionistenverband, dass „Außergewöhnliche Belastungen“ aus erkennbar länger dauerndem Pflegeaufwand in den § 63 Abs.4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon für das laufende Jahr ausgestellt werden können. PVÖ-Generalsekretär Wohlmuth: „Damit wäre gewährleistet, dass die Betroffenen bereits im laufenden Jahr ihre Aufwendungen und Zahlungen für Betreuung für Pflege und Betreuung zumindest teilweise bestreiten könnten.“ Diese Maßnahme ist für den Finanzminister kostenneutral, da es nur zu einer Vorziehung des Freibetrages kommt.

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Pensionistenverband Österreichs
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär
0664 48 36 138

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