Skandal um Abschiebung von Lehrlingen spitzt sich zu

Neue Entwicklungen, Start der Abschiebewelle, neues Rechtsgutachten von Prof. Nowak, Wirtschaftsinitiative & Unternehmensbefragung, immer mehr Widerstand

Wien (OTS) Die aktuelle Unternehmensbefragung von Ernest & Young kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: 59 Prozent der befragten Unternehmen sehen im Mangel an Mitarbeitern das größte Standortproblem, 56 Prozent sehen aus diesem Grund bereits sinkende Umsätze. 15.833 Lehrstellen sind derzeit offen und können nicht besetzt werden. Alleine in Oberösterreich sind es 2.555. In Mangelberufen sind es in Österreich 15.218, in Oberösterreich 4082. Beinahe täglich wird die Liste der Mangelberufe in Oberösterreich länger. Im Jahr 2012 hat die damalige Bundesregierung den Zugang zu Lehrstellen in Mangelberufen für junge Asylwerber/innen bis 25 ermöglicht. Seither steigt die Zahl dieser Lehrlinge kontinuierlich an: waren es 2014 lediglich 18, 2015 35 und 2016 142 so sind es in Oberösterreich mit heutigem Tag 373 Asylwerbende in Lehre.

Damit reduzieren die jungen Asylwerber/innen die offenen Lehrstellen in Mangelberufen um rund 15 Prozent. Vorteil für alle: für die Unternehmen wird durch Asylwerber/innen als Lehrlinge das größte Standortproblem reduziert, für die Asylwerber/innen bieten Lehrstellen eine großartige Integrationsmöglichkeit: sie erhalten eine Ausbildung, eine Lebensperspektive, verbessern ihre Deutschkenntnisse, lernen Freunde kennen und werden Teil dieser Gesellschaft. Über 80 Prozent dieser Lehrlinge kommen aus Afghanistan. Rund ein Drittel dieser Lehrlinge sind nach einem Negativbescheid in erster Instanz von Abschiebung bedroht, erste Abschiebungen drohen in den kommenden Wochen. Bei einer jungen Frau in Ausbildung zur Altenfachpflegerin wurde eine Abschiebung vorletzte Woche verwirklicht, in Salzburg wurde die Abschiebung eines Lehrlings Anfang dieser Woche vorerst durch Kirchenasyl verhindert. In den nächsten Wochen drohen Dutzende, im heurigen Jahr hunderte Abschiebungen von bestens integrierten Lehrlingen. Ein heute präsentiertes Rechtsgutachten von Prof Manfred Nowak et al. belegt nun, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung bei der Interessensabwägung das wirtschaftliche Wohl des Landes berücksichtigt werden muss und dieses geeignet sein kann, die Annahme des Bestehens eines gewichtigen öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung zu entkräften. Seit Jahresbeginn weist Integrationslandesrat Anschober auf diese drohende Entwicklung einer Massenabschiebung von bestens integrierten Lehrlingen hin, bis heute verweigert die Bundesregierung eine politische Lösung: „Ein katastrophales Regierungsversagen. Jetzt wird der politische Druck durch Beschlüsse von bisher 62 Kommunen mit 2,4 Millionen Einwohner/innen, 400 Wirtschaftsunternehmen und 52.000 Unterstützer/innen einer entsprechenden Petition weiter massiv gesteigert.“

Ernst & Young- Studie zu Fachkräftemangel: Unternehmensbefragung:
Mitarbeitermangel größtes Standortproblem
„Fachkräftemangel bremst Österreichs Mittelstand aus – mehr als jedes zweite Unternehmen beklagt Umsatzeinbußen“
Der Fachkräftemangel wird für den österreichischen Mittelstand immer bedrohlicher und dämpft das Wachstum massiv. Für die heimischen Unternehmen sind Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern aktuell das größte Risiko – und eines, das sich immer weiter verschärft: Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil jener Unternehmen, die den Fachkräftemangel als Gefahr für die Entwicklung des eigenen Betriebs sehen, von 48 auf 59 Prozent an.

Der Fachkräftemangel hat gerade bei Unternehmen in Oberösterreich drastisch zugenommen: 64 Prozent – und damit deutlich mehr als vor einem Jahr (46%) – sehen die schwierige Suche nach geeignetem Personal als derzeit größte Gefahr.

Nie fiel es den Unternehmen so schwer, geeignete Fachkräfte zu finden: Der Anteil der Unternehmen, die große Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften haben, hat sich österreichweit seit 2015 von 15 Prozent auf aktuell 30 Prozent erhöht. Weitere 49 Prozent geben an, dass ihnen die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern „eher schwer“ fällt. Unter den befragten Unternehmen in Oberösterreich haben 31 Prozent „große“, weitere 52 Prozent „eher große“ Probleme bei der Personalsuche. Nur in Vorarlberg (88% gesamt) ist der Fachkräftemangel momentan größer als in Oberösterreich, das mit Salzburg und Tirol auf dem zweiten Rang liegt (je 83%).
Jedes zweite oberösterreichische Unternehmen mit Umsatzeinbußen durch Fachkräftemangel.
Der leergefegte Arbeitsmarkt macht nicht nur den Personalabteilungen zu schaffen – er kostet die Unternehmen insgesamt viel Geld. Mehr als die Hälfte (56%) der österreichischen Mittelstandsunternehmen beklagt Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels. Jedes achte Unternehmen (13%) verliert durch den Fachkräftemangel mehr als fünf Prozent seines Jahresumsatzes. In Oberösterreich geben 55 Prozent der Unternehmen an, Umsatzeinbußen als Folge des Fachkräftemangels zu verbuchen, jedes siebte (14%) sogar in der Höhe von mehr als fünf Prozent.
Besonders gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels im österreichischen Handel: 17 Prozent der heimischen Händler büßen mehr als fünf Prozent Umsatz ein, weitere 42 Prozent bis zu fünf Prozent. Dabei würden die österreichischen Unternehmen am liebsten auf Rekordniveau neue Mitarbeiter einstellen: 35 Prozent planen, im ersten Halbjahr 2018 ihre Belegschaft aufzustocken – so viele wie noch nie seit Beginn der Befragung vor zehn Jahren. Lediglich vier Prozent gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiterzahl sinken wird. In Oberösterreich wollen 39 Prozent zusätzliche Stellen schaffen.

Das sind Ergebnisse der Studie „Fachkräftemangel im österreichischen Mittelstand“. Dafür wurden österreichweit 900 mittelständische Unternehmen mit 30 bis 2.000 Mitarbeitern befragt. In Oberösterreich nahmen 100 Unternehmen an der Umfrage Teil.

Volkswirtschaftlicher Schaden – Studie der JKU Prof. Dr. Friedrich Schneider
In einer neuen Studie haben Schneider et al. die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Abschiebungen während der Lehrausbildung abgeschätzt. Die betriebswirtschaftlichen und die volkswirtschaftlichen Kosten summieren sich auf 77.500 Euro pro Asylwerbenden/r, der/die seine/ihre Ausbildung zur Fachkraft nicht abschließen kann. Für alle 373 Asylwerbenden in Oberösterreich mit Beschäftigungsbewilligung für eine Lehrausbildung fallen direkte und erwartete, zukünftige „Gesamtkosten“ von 28 Mio. Euro an. Rechnet man noch die induzierten Produktionseffekte dazu, beträgt der „Schaden“ rd. 100.000 Euro pro Lehrling und in etwa 37 Mio. Euro für alle 373 Asylwerbenden mit Beschäftigungsbewilligung für eine Lehrausbildung – im Fall einer Abschiebung. Zusätzlich ersparen die oö. Lehrlinge Kosten in der Grundversorgung in der Höhe von 1,6 Mio. Euro jährlich.

TopRein – Zwei Lehrlinge akut von Abschiebung bedroht
TopRein besteht seit 44 Jahren und in den letzten zwei Jahrzehnten wurde immer wieder versucht, Lehrlinge auszubilden. Jedoch das Angebot an Bewerbern war mager und deren Qualität ebenso. Die Modernisierung des Lehrberufes „Reinigungstechniker“ im Jahr 2015 war für TopRein ein Grund für einen erneuten Versuch, wieder verstärkt in die Lehrlingsausbildung zu investieren, um den schon jetzt existierenden Fachkräftemangel zu reduzieren und Führungskräfte der Zukunft auszubilden.
Christian Mastny, Geschäftsführer von TopRein: „Durch einen Lions-Kollegen durfte ich die beiden Burschen, Qorban und Mustafa, kennenlernen, die 2015 aus Afghanistan nach Österreich geflüchtet waren. Er sprach nur in den besten Tönen von ihnen und betonte auch die sehr hohe Intelligenz. Sie waren mir auf Anhieb sympathisch und so machte ich Ihnen ein Lehrangebot. Ich sah sofort das Feuer in ihren Augen, diese einmalige Chance nutzen zu wollen.“
In weiteren Gesprächen kristallisierte sich heraus, dass die beiden durchaus in der Lage sind, eine Doppellehre (Reinigungstechniker und Bürokaufmann) zu beginnen. Mittlerweile haben Qorban und Mustafa die 1. Klasse Bürokaufmann erfolgreich und die des Reinigungstechnikers sogar mit Auszeichnung absolviert. Durch ihr sympathisches Auftreten und Engagement sind sie im gesamten Unternehmen bestens integriert. Auch in den Berufsschulen gelten sie als Vorzeigeschüler.
Sie lernen beinahe Tag und Nacht, um alles zu schaffen und niemanden zu enttäuschen.
Immer wieder aber ist die große Angst zu spüren, wieder nach Afghanistan zurück geschickt zu werden. Was ihnen dort blüht, ist allgemein bekannt. Die Negativbescheide in erster Instanz taten ihr Übriges dazu.
„Es ist keine Strategie von TopRein, Asylwerber als Lehrlinge aufzunehmen, sondern Menschen, die in unser Team passen, unsere traditionellen Werte annehmen und eine gemeinsame Zukunft gestalten wollen, sodass die Arbeitsplätze unserer 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert werden können“, führt Christian Mastny aus. Für Asylwerber gibt es kaum finanzielle Förderungen. Zusätzlicher finanzieller Aufwand kommt durch notwendige Sprachkurse und Anwalts-bzw. Gerichtskosten für das Asylverfahren auch auf.
„Qorban und Mustafa wohnen mit einem Freund in einer Dreier-WG, liegen also dem Steuerzahler nicht auf der Tasche, sondern zahlen Miete, wie jeder andere auch. Sie schaffen Wertschöpfung und engagieren sich für die Allgemeinheit. Österreich, was willst du mehr?“, so Christian Mastny abschließend.

Neues Rechtsgutachten: Rechtliche Zulässigkeit von Abschiebungen asylwerbender Lehrlinge
In einem Rechtsgutachten von Mag. Adel-Naim Reyhani und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak wird die Beschäftigung von Asylsuchenden in Mangelberufen und die Zulässigkeit von Rückkehrentscheidungen geprüft:
Demnach greifen Rückkehrentscheidungen gegenüber Asylsuchende, die in Österreich in einem Mangelberuf tätig sind oder eine Lehre in einem Beruf mit Lehrlingsmangel absolvieren, regelmäßig in deren Recht auf Privat- und Familienleben nach Art 8 Abs 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ein. Derartige Eingriffe sind aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, um zumindest eines der in Art 8 Abs 2 EMRK formulierten legitime Ziele zu verfolgen. Um eine Rückkehrentscheidung zu rechtfertigen, muss eine Interessensabwägung erfolgen, in der die Interessen am Verbleib in Österreich den Interessen an der Aufenthaltsbeendigung gegenübergestellt werden. Eine solche Abwägung muss alle relevanten Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtbetrachtung berücksichtigen.
Wenn eine Person in einer beruflichen Tätigkeit beschäftigt ist, die dem wirtschaftlichen Wohl Österreichs dient, trägt dieser Faktor – genauso wie jede andere Beschäftigung auch – zunächst dazu bei, dass dem privaten Interesse am Verbleib in Österreich höheres Gewicht zukommt. Bei unbescholtenen Asylsuchenden, die über die Einreise zum Zwecke der Asylantragstellung hinaus die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen nicht verletzt haben, kommt für das Interesse, eine Aufenthaltsbeendigung im Sinne der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens vorzunehmen, in der Regel allerdings nur das wirtschaftliche Wohl des Landes als legitimes Ziel gem Art 8 Abs 2 EMRK in Frage.
Daher kann eine Tätigkeit, die ebendiesem wirtschaftlichen Wohl dient, zudem auch geeignet sein, die Annahme des Bestehens eines gewichtigen öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung in Frage zu stellen. Denn in einer solchen Konstellation wird die dem abstrakten Interesse an einem geordneten Fremdenwesen zugrundeliegende Annahme, wonach nicht vom Staat gesteuerte Zuwanderung das wirtschaftliche Wohl Österreichs negativ beeinträchtigt, von den besonderen Umständen des Sachverhalts im konkreten Anwendungsfall entkräftet.
Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung muss in derartigen Fällen bedacht werden, dass ein Eingriff in das Recht nach Art 8 Abs 1 EMRK nur mit einer über den allgemeinen Hinweis auf das Interesse am geordneten Fremdenwesens hinausreichenden Untermauerung der Notwendigkeit im Sinne des wirtschaftlichen Wohls des Landes nach Art 8 Abs 2 EMRK gerechtfertigt werden könnte.

Politische Lösung jederzeit möglich, falls politischer Wille vorhanden
Eine Lösungsoption wäre die Übernahme der deutschen 3plus2-Regelung:
mit dieser werden derzeit 7000 Lehrlinge in Sicherheit ausgebildet. Für 5 Jahre, plus eine Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren, wird eine Duldung ausgesprochen, anschließend das Verfahren fortgesetzt. Diese 2016 aufgrund derselben Probleme eingeführte Regelung hat sich in Deutschland absolut bewährt, im aktuellen Regierungsprogramm wird sie bekräftigt und auf weitere Ausbildungsbereiche (Pflege) ausgedehnt. Sie könnte jederzeit und kurzfristig auch in Österreich übernommen werden.
Eine weitere Lösungsoption wurde von der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Stellungnahme zum Fremdenrechtsänderungsgesetz aufgezeigt: Zusätzlich zur Schaffung eines Niederlassungstitel für Lehrlinge aus Drittstaaten sollte die dringend erforderliche aufenthaltsrechtliche Lösung für asylwerbende Lehrlinge geschaffen werden, die einen negativen Asylbescheid bekommen haben.
Und Oberösterreichs WKO-Präsidentin Doris Hummer verweist auf die Möglichkeit der Einführung eines Lehrlingsvisums vergleichbar mit einem Schüler- bzw Studentenvisum.

Widerstand gegen drohende Abschiebungen und für politische Lösung wird immer stärker – www.ausbildung-statt-abschiebung.at
Bereits 52.000 Menschen unterstützen eine Petition von Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober. Mehr als 400 Unternehmen unterstützen die Forderung nach Umsetzung der 3plus2-Regelung und damit eine politische Lösung. Bereits über 70 Kommunen mit 2,4 Millionen Einwohner/innen haben Resolutionen beschlossen, mit der sie die Bundesregierung auffordern, Abschiebungen von bestens integrierten Lehrlingen zu verhindern und die deutsche Regelung zu übernehmen. Und Dutzende weitere Beschlüsse sind in Vorbereitung. Auch das oö. Wirtschaftsparlament hat einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird: „Im Sinne der Ausbildungssicherheit für Lehrlinge und der ausbildenden Unternehmen eine Lösung im Bereich der aktuellen Fremdenrechtsnovelle zur Verhinderung der Abschiebung von Lehrlingen zu schaffen und damit die Fachkräftezukunft des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich zu verbessern. Nach Abschluss der Lehre sollte zudem eine Umstiegsmöglichkeit auf die Rotweißrotkarte vorgesehen werden.“ Im Vorarlberger Landtag wurde gestern mit den Stimmen von Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, dass „gut integrierten Asylwerbern in Ausbildung ein befristetes Bleiberecht ermöglicht werden muss“. Am Montag beginnt mit einem Antrag in der OÖ Landesregierung die nächste Etappe von Initiativen. Und immer mehr Prominente fordern einen Verzicht auf Abschiebungen von Lehrlingen und eine politische Lösung.

Netzwerk an prominenter Unterstützung für „Ausbildung statt Abschiebung“ wächst
Die Schauspielerin und Schauspieldozentin Susi Stach unterstützt die Initiative seit Beginn. Sie ist der Überzeugung, dass ein leicht zu erklärendes Modell geschaffen werden muss, das es abgelehnten Asylwerber/innen ermöglicht, ihre Lehre in Österreich zu beenden und diese auch arbeiten können.

Susi Stach: „Und dieses Modell ist ein anderer Aufenthaltstitel als Asyl. Es geht nicht darum Asyl auszusprechen, wenn kein ausreichender Asylgrund vorhanden ist, der Asylwerber aber in Ausbildung ist. Es geht darum, dass WIR in Österreich gut ausgebildete Fachkräfte brauchen! Nun haben wir junge Menschen, die bereits durch ihr Engagement in ihren Lehrberufen unter Beweis gestellt haben, dass sie genau diese Lücke perfekt ausfüllen würden.“
„Was hindert Österreich daran, diesen Menschen einen Aufenthaltstitel zu geben?
Die Hysterie über die „Flüchtlingswelle“ hat scheinbar dazu geführt, dass sich niemand mehr über Migration reden traut. Ich kenne kaum Österreicher, deren Vorfahren KEINE Migranten sind. Ohne Migration gäbe es Österreich, wie es heute ist, einfach nicht. Es muss doch möglich sein, ohne Polemik und Hetze über die Zukunft unseres Landes zu reden. Denn diese Zukunft wird es nur in einem Miteinander geben. Und durch Migration. Das ist ein Faktum. Was hindert uns daran wenigstens das deutsche Modell einzuführen und den Lehrbetrieben neben dem menschlichen auch den wirtschaftlichen Verlust zu ersparen?“

Rückfragen & Kontakt:

Büro Landesrat Rudi Anschober,
Werner Dedl
0664/ 60072-12084
Werner.dedl@ooe.gv.at
www.anschober.at
Promenade 37, 4021 Linz

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