Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 29.04.2021

St. Pölten (OTS/NLK) Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordnete Michaela Hinterholzer (VP)) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes
• Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG) • Änderung des NÖ Weinbaugesetzes 2019 (NÖ WBG 2019).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) unterstrich, dass sich die NÖ Landesregierung und die VP frei nach Galileo Galilei „doch bewegt“, nämlich in die richtige Richtung. Die Liste, was man alles digitalisieren könne, sei lang. Jedes Ding, das da abgehakt werde, sei ein Erfolg. Er brachte zusätzlich den Resolutionsantrag betreffend „Digitaler Amtstafel für NÖ Städte und Gemeinden“ ein. Man stimme den drei Anträgen gerne zu.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) sagte, dass die geplanten Änderungen bei den Bezirksverwaltungsbehörden positiv begutachtet wurden. Man sehe die Gesetzesänderung als sinnvoll und wichtigen Schritt an und man werde den Gesetzesänderungen zustimmen.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) könne sich seinen Vorrednern nur anschließen. Er bedanke sich zudem bei der Neunkirchner Bezirkshauptmannschaft und der Bezirkshauptfrau und allen Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf die COVID-Pandemie. Es sei sehr gut gelungen und man sehe, was miteinander möglich ist.

Abgeordneter Karl Moser (VP) sagte, es sei ein wesentlicher Erfolg, dass die Digitalisierung durch die Pandemie sehr rasch vorangetrieben worden sei. Gerade dieser weitere Schritt der Digitalisierung passe gut zu den Digitalisierungsmaßnahmen des Landes NÖ. Die heutige Maßnahme sei keine große, aber von großer Bedeutung in der Weiterentwicklung des Landes. Auch er bedanke sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Bezirkshauptmannschaften für ihren Einsatz in der Pandemie.

Die Anträge betreffend „Änderung des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes“, „Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes“ und „Änderung des NÖ Weinbaugesetzes 2019“ wurden einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) referierte zu einem Bericht betreffend Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2018 – 2019 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) bedankte sich bei der Volksanwaltschaft für ihr Engagement. Es gebe ein großes Thema im Bereich der Mindestsicherung sowie Kinder- und Jugendhilfe. Innerhalb der letzten fünf Jahre habe sich die Zahl der Beschwerden verdoppelt.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, man finde in dem Bericht Kritik, die es schon jahrelang gebe und die von den Grünen im Landtag schon oft aufgezeigt wurden. Er zeige Mängel in den Kinder-und Jugendeinrichtungen auf. Sie frage sich, wie viele Berichte es noch brauche, bis etwas geschehe. Die Lage werde nicht einfacher, sondern angespannter. Sie brachte einen Resolutionsantrag betreffend „Ausbau der Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendlich“ ein.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) nannte die Kritik seiner Vorrednerin entbehrlich. Der Bericht zeige, dass die Volksanwaltschaft eine wichtige Institution zur Wahrung der Bürgerrechte und zum Aufzeigen der Defizite der Politik sei. Die Volksanwaltschaft stärke das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung. Bei der Pflege falle der Bundesregierung statt Pflegereform und Ausbildungsoffensive nur die Rot-Weiß-Rot-Karte ohne Nostrifizierung ein. Man brauche keine Welle „ausländischer Alibipflegekräfte“, die noch dazu Lohndumping betrieben.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) betonte, die Volksanwaltschaft sorge dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung aufrecht bleibe oder gestärkt werde. Als exemplarischen Fall führte er eine Ternitzer Wohnhausanlage aus den 1950er-Jahren an, deren Balkone renovierungsbedürftig gewesen seien, was die Mieter entzweit habe. Der Volksanwaltschaft sei es gelungen, zu vermitteln. Für ihre engagierte Arbeit sei der Volksanwaltschaft zu danken.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) führte aus, der Bericht spiegle die ganze Fülle und Bandbreite des Lebens. 166 aufgezeigte Missstände bedeuteten einen Rückgang von 11,7 Prozent, das sei ein gutes Ergebnis. Er schätze die Zahl der Verfahren in der Verwaltung auf mehrere Millionen, die Zahl der Missstände mache demnach die vierte Stelle hinter dem Komma aus.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Richard Hogl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) eröffnete die Debatte:
Das Buschenschankgesetz sei antiquiert. Das Gesetz gehöre weg, in die Gewerbeordnung transferiert und vereinfacht.

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) sprach von „schwachsinnigen Corona-Maßnahmen“ und bemängelte Rechtsunsicherheit. Ein Resolutionsantrag fordert Rechtssicherheit bezüglich der Verabreichung warmer Speisekartoffel zum Sturm.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) erinnerte an die Möglichkeit eines Ausfallsbonus. Die Marke „Top-Heuriger“ bedeute eine zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme. Seine Fraktion stimme der Fristverlängerung zu.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) sagte, die Maßnahmen dienten dem Schutz. Die Heurigenbetriebe seien in großem Ausmaß von den Folgen der Pandemie betroffen. Man könne den Weinbaubetrieben in Niederösterreich dankbar sein, dass sie neben dem Aufrechterhalten ihrer Betriebe auch die Landschaftspflege durchführten.

Der Antrag des Landwirtschaftsausschusses wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag der Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP), Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) u. a. betreffend Rechtssicherheit für die Betreiber von Buschenschanken blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Richard Hogl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Regionalität und Transparenz durch Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Lebensmitteln.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) hielt fest, die Herkunftsbezeichnung liege „im zeitgeistigen Trend“. Wenn man der Feinkostladen Europas werden wolle, werde man um verlässliche Herkunftsbezeichnungen nicht herumkommen.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer–Huber (Grüne) sagte, in der Wirtschaft finde man kaum einen Bereich, wo ein Unternehmen nicht mit Qualitätsmanagement arbeite, weil es in einer globalen Welt gar nicht anders gehe. Man habe spät, aber doch erkannt, dass die Lebensmittel ein hochsensibler Bereich seien. In großen Einrichtungen haben die Beschaffung so zu erfolgen, dass sie nicht nur aus Niederösterreich oder Österreich komme, sondern auch wirklich bio und in einer Top-Qualität. Sie brachte „zur Präzisierung“ einen Abänderungsantrag ein, der die Landesregierung auffordert, sich bei der Bundesregierung für die Umsetzung der nationalen Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie einzusetzen.

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) betonte, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Er forderte die VP und die Grünen auf, „mit ihren Regierungsvertretern in Wien“ zu sprechen.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) hielt fest, dass ihre Fraktion dem Antrag die Zustimmung geben werde. In Niederösterreich sei man ein Feinkostladen auf höchstem Niveau. Gerade in ihrer Region würden die Direktvermarkter immer mehr.

Abgeordneter Ing. Manfred Schulz (VP) meinte, die Pandemie habe deutlich gezeigt, wie wichtig eine regionale und flächendeckende Versorgung mit Lebensmitteln sei. Die Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Lebensmittel bringe Sicherheit und Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bäuerinnen und Bauern.

Der Abänderungsantrag der Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (GRÜNE) u. a. wurde nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag des Landwirtschaftsausschusses wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Franz Klingenbrunner
02742/9005-13314
presse@noel.gv.at
www.noe.gv.at/presse



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen