Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 28.06.2018

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Scheele, Ing. Huber u. a. betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖSHG).

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) kritisierte, dass es keine Diskussion über eine grundlegende Ausgestaltung der Pflege in einer laufend älter werdenden Gesellschaft gebe. Die Pflege im Heim koste dem Steuerzahler acht Mal so viel wie ein Zuschuss zur mobilen Pflege. Die Menschen wollten so lange es gehe zu Hause leben und zu Hause gepflegt werden. Hilfsbedürftige Menschen müssten Hilfe erhalten, das sei in unserem Sozialstaat so und das sei gut so. Gratis lasse sich gut verkaufen, die Kosten seien durch die Abschaffung des Pflegeregresses aber nicht weg, diese zahle nur jemand anderer, nämlich der Steuerzahler. Was es brauche sei ein Konzept wie die Abschaffung des Pflegeregresses langfristig finanzierbar sei.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) sagte, dass ihre Fraktion die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes begrüße. Es sei schlicht und einfach gerecht. Jene Familien, die ihre Angehörigen mit Hilfe einer 24-Stunden-Pflege und Hauskrankenpflege zuhause pflegen und betreuen seien finanziell benachteiligt, forderte sie, auch für diese Familien eine gerechte Lösung zu finden.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) hielt fest, dass mit der Abschaffung des Pflegeregresses der Zugriff auf das Vermögen von den stationären Einrichtungen aufgenommene Personen von deren Angehörigen, deren Erben und auch deren Geschenknehmern unzulässig und somit nicht mehr möglich sei. Heute würden nun endlich klare Bestimmungen für den Vollzug geschaffen werden. Damit blieben Menschen in stationären Einrichtungen ihre Vermögensleistungen erhalten. Das gleiche gelte auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und auch Pflegegeldbezieher. Er sprach von einer Gesetzesänderung, die den Namen sozial wirklich trage und daher werde man dem Antrag gerne die Zustimmung geben.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) betonte, dass man die Änderung brauche, weil die Abschaffung des Pflegeregresses von vielen als ungerecht und nicht umfassend empfunden worden sei. So seien die teilstationäre Betreuung oder die alternativen Wohnformen nicht berücksichtigt. Die Abgeordnete sprach von einem großen Freudentag – nicht nur, weil eine weitere Lücke geschlossen werde, sondern weil man ihrer Ansicht nach mit der Abschaffung des Pflegeregresses eine hundertprozentige Vermögenssteuer für jene, die nicht rechtzeitig ihr Vermögen übertragen hätten, abgeschafft habe.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) meinte, seine Fraktion sei für den Wegfall des Regresses für Behinderte. Jemand, der viele Abgaben gezahlt habe, der soll nicht zur Kasse gebeten werden. Heute werde sichergestellt, dass Personen, die beispielsweise psychisch beeinträchtigt seien, in einer Einrichtung auch nichts zahlen müssten.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) meinte, niemanden dürfe eine soziale Härte zugemutet werden. Ihre Fraktion sei daran interessiert, ein langfristiges Pflegekonzept zu erarbeiten.

Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Neos angenommen.

Die beiden folgenden Geschäftsstücke wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Hermann H a u e r , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) • Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG)

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) hielt fest, der Kern der vorliegenden Dienstpragmatik seien die Änderungen beim Landesschulrat und die Einführung einer Bildungsdirektion. Die Behördenstruktur werde geändert. Die Personalvertretung sei nicht nur ein Verhandlungspartner, sondern auch ein Kontrollorgan. Die Anpassungen der Gesetze seien zum Wohle der Bediensteten.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) meinte, bei der Änderung der Dienstpragmatik gehe es um die Umsetzung der Bildungsreform. Die Behördenführung übernehme der Bildungsdirektor bzw. die Bildungsdirektorin. Seine Fraktion bedanke sich bei allen Landesbediensteten für den Einsatz. Seine Fraktion werde den vorliegenden Gesetzesänderungen zustimmen.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) sagte, die dienstrechtliche Vereinbarung diene der Sicherung des Dienstbetriebes. Dienstgeber und Dienstnehmer könnten direkt „auf Augenhöhe“ miteinander verhandeln. Das niederösterreichische Dienstrecht sei „extrem innovativ“. Niederösterreich sei damit führend in ganz Österreich. Dabei werde auch das Instrument „Gesetz auf Zeit“ in Anspruch genommen. Seine Fraktion werde mit großer Begeisterung zustimmen.

Beide Anträge wurden mit Mehrheit gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

(Forts.)

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