Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 27.02.2020

St. Pölten (OTS/NLK) Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Karl Moser, VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2020).
  • Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO-Novelle 2020).

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) eröffnete die Debatte: Es gehe um Sonderauskünfte bei Sexualstraftätern. Im Sinne des präventiven Schutzes der Kinder und Jugendlichen sei es notwendig, ein einwandfreies Vorleben vorweisen zu können.

Abgeordneter René Pfister (SP) bezog sich auf die Anpassung an das Europäische Unionsrecht für Wiedereinsteiger nach Krankheit. Zudem werde das Disziplinarrecht versachlicht.

Abgeordneter Christian Gepp MSc (VP) schloss sich seinen Vorrednern an und berichtete zudem über Gemeindedienstprüfungen und Beamtenvorbehalte. Alle Rückmeldungen seien ohne Vorbehalte geblieben.

Die Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 wurde einstimmig angenommen, die Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 wurde gegen die Stimmen der Neos mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u. a. betreffend Erhebung von Daten zur statistischen Erfassung von Abweisungen an Frauenhäusern in Niederösterreich.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte als Erstrednerin:
Aufgrund der begrenzten Ressourcen könnte nicht allen Frauen, die Schutz suchten, geholfen werden. Gewalt sei für viele Frauen eine Realität, die umfassendes Handeln erfordere. Ein Resolutionsantrag fordert eine flächendeckende Einrichtung von Gewaltambulanzen mit geschultem Personal.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) verstand die Intention des Antrags nicht. Selbstverständlich würden in den Frauenhäusern Aufzeichnungen gemacht. Der Hintergrund des Antrages sei vermutlich ein anderer. In den Frauenhäusern würden gar keine Asylwerberinnen aufgenommen. Man brauche mehr Frauenhäuser und mehr Plätze.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) replizierte, es gebe keinen versteckten Code in dem Antrag. Es gebe tatsächlich kein statistisches Material über Abweisungen an Frauenhäusern. Es gehe nicht um „Befindlichkeitsstörungen“, sondern um schwer traumatisierte Frauen und Kinder. Eine Erhebung der Daten sei dringend notwendig, um die Ressourcen zu optimieren.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) sprach von unerlässlichen Einrichtungen. Zum Schutz der Frauen und Kinder dürfe der Weg der Anonymität nicht verlassen und müsse eine genügend große Anzahl an Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden. Bei den Daten sei bislang einzig die Anzahl der mitbetroffenen Kinder nicht erhoben worden. Bei den Ablehnungen sei noch für jede Frau eine passende andere Lösung gefunden worden. Für Asylwerberinnen gebe es ein Frauenhaus in Hollabrunn, zuständig dafür sei Landesrat Waldhäusl.

Abgeordnete Waltraud Ungersböck (VP) verwies in ihrer ersten Rede im Landtag auf die traurigen Zahlen der Statistik. Die Frauenmorde hätten sich in den letzten Jahren verdoppelt. Die Frauenhäuser seien eine wichtige Anlaufstelle, man wisse aber nicht wie viele Frauen abgewiesen würden. Die VP sei klar für eine Hilfestellung für in Not geratene Frauen. Nur gemeinsam könne man hier eine Verbesserung erreichen.

Der Antrag wurde ohne die Stimmen der SP und Grünen mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag fand keine ausreichende Unterstützung.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u. a. betreffend Lebendorganspende als Ehrenamt anerkennen. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) sagte, dass die Warteliste jener Personen die auf eine Organspende warten, sehr lang sei. Grundsätzlich werde zwischen einer Lebendorganspende von nahen Blutsverwandten und Fremdspenden unterschieden. Seit Beginn von Organspenden übersteige die Nachfrage das Angebot. Lebendorganspenden sollten als Ehrenamt anerkannt werden.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) kündigte an, den Ausschussantrag auf Ablehnung zu unterstützen. Mit einem derartigen Ansinnen der FP werde in einem wichtigen Bereich keine Verbesserung erreicht.

Abgeordneter Franz Mold (VP) erinnerte daran, dass Organspenden nicht auf Gewinn ausgerichtet sein dürften. Das sei im Gesetz aus dem Jahr 2012 klar geregelt. Organspenden könnten nur freiwillig und unentgeltlich erfolgen.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde (ohne die Stimmen der FP) mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u.a. betreffend Förderstopp für den Verein Globart. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) kritisierte, dass der Verein Globart seitens des Landes gefördert werde. Sie schilderte an Hand verschiedenster Persönlichkeiten, die mit dem Globartaward ausgezeichnet wurden, die von ihr kritisierten Vorgangsweisen. In ihren Handlungen sehe sie keine Vernetzung von Kunst und Wissenschaft, so wie es auch auf der Homepage des Vereines stehe. Für sie wäre es notwendig, die Richtlinien für Förderungen zu überdenken.

Für Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) habe seine Vorrednerin einmal mehr gezeigt, warum die FP mit Freidenkern, Künstlern und Intellektuellen ein Problem habe. Man müsse Förderungen immer wieder überprüfen, mit Globart habe er aber kein Problem.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) meldete sich abschließend mit einer Berichtigung zu Wort. Er habe nie gesagt, das die FP beurteilt, was Kunst sei, aber sie nehme sich die Freiheit, sehr wohl zu hinterfragen, wohin die Fördergelder gingen.

Der Antrag auf Ablehnung wurde mit Mehrheit ohne die Stimmen der FP und dem Fraktionslosen angenommen.
Schluss der Sitzung!

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