Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 24.10.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO betreffend Landwirtschaft und Umweltschutz.

Klubobmann Ing. Martin Huber (fraktionslos) betonte, dass in der Landwirtschaft tätig zu sein, nicht nur ein schöner Beruf, sondern auch einer der wichtigsten Berufe sei. Man müsse wertschätzen, dass der Landwirt der erste Umweltschützer sei. Der Landwirt könne sich heute mit „seiner Händearbeit“ nicht mehr selbst ernähren, die Erlöse für seine Produkte würden nicht mehr zum Leben reichen. Man sei weit entfernt von Selbstversorgungsfähigkeit, Grundnahrungsmittel würden aus weit entfernten Ländern importiert. Der Landwirt sei es, der seinen Grund und Boden und seine Tiere hege und pflege. Es sei notwendig die Natur und Umwelt zu schützen. Verbote sollten nur dann gemacht werden, wenn man vorher für Alternativen sorge.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, Landwirtschaft und Umwelt passten gut zusammen und er bedankte sich bei den Landwirten, die ihre Rolle als Umweltschützer verstehen und Umweltschutz leben. Es brauche eine Öffnung zur Biologisierung und man müsse weg von der Flächenförderung. Ziel sei es, wie schon sein Vorredner gesagt habe, dass der Landwirt von seiner Produktion leben könne. Es sei ein Umdenken in der niederösterreichischen Landwirtschaftspolitik erforderlich – weg von der Industrialisierung hin zur Biologisierung. Dieses Umdenken könne er in diesem Antrag noch nicht in allen Details sehen.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) führte aus, dass das Verbot von Pestiziden und Glyphosat sowie allfällige Notfallszulassungen bereits im Hohen Haus debattiert worden seien. Es sei dennoch wichtig, diese Themen immer wieder zu thematisieren. Man habe ein gewaltiges Artensterben. Insekten etwa kämen massiv unter Druck. Man habe aber noch nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Auf der einen Seite müsse man „die Schrauben mittels Verordnungen anziehen“, auf der anderen Seite müsse man sich bewegen ein anderes Programm aufzulegen, also etwa Förderungen für Leistungen, die erbracht werden, zu machen. Es brauche ein neues System.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) hielt fest, dass eine sichere und hygienische Wasserversorgung ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit und Seuchenvermeidung sei. Zum Erhalt von sauberem Trinkwasser müsse Leitungswasser chemisch aufbereitet werden. In vielen Regionen habe das Leitungswasser an Natürlichkeit und Reinheit verloren. Das Trinkwasser in Österreich gelte als eines der saubersten, es würden jedoch nur die Grenzwerte von 40 verschiedenen Stoffen kontrolliert werden. Das Einhalten der Grenzwerte bedeute allerdings nicht, dass keine Schadstoffe mehr im Wasser drinnen seien. Diese seien noch vorhanden, nur eben in einer geringeren Menge. Ein Frühwarnsystem zur Kontrolle erachte man als sinnvoll. Die Abgeordnete stellte einen Antrag betreffend „NEIN zur Abfallbehandlungsanlage Theresienfeld“.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) führte aus, dass es ursprünglich zwei Anträge gegeben habe, die in einen §34-Antrag mündeten. Dieser gehe allerdings zu wenig weit, wodurch man die beiden ursprünglichen Anträge als Resolutionsanträge einbringe. Er sagte, notwendig seien ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit Nervengift, klare Vorgaben für die Anwendung von Pestiziden und klare Vorgaben zur Einschränkung des monokulturellen Anbaus. Sauberes Trinkwasser sei Voraussetzung für ein gesundes Leben. Trinkwasser soll nicht aufbereitet werden, sondern aus einer Quelle oder aus sauberem Grundwasser kommen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) meinte, die Wasserqualität im Marchfeld werde ständig besser. Die Landwirte würden sicher nicht mehr Dünger und Pestizide einbringen, als unbedingt notwendig sei. Der Bauer wolle sein Land erhalten und an seine Erben weitergeben. Landwirte seien Lebensmittelproduzenten und keine Landschaftspfleger.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) betonte, seine Fraktion werde dem vorliegenden Antrag die Zustimmung verweigern.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) brachte zwei Zusatzanträge gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen betreffend „Erhalt von sauberem Trinkwasser auch für zukünftige Generationen“ und „Einschränkung der Verwendung von Pestiziden“ ein.

Abgeordneter Josef Edlinger (VP) hob hervor, dass die Themen Landwirtschaft und Umweltschutz zusammengehören würden. Alle Bauern seien interessiert, den Boden gesund, vital und fruchtbar zu erhalten. Die Bauern produzieren Lebensmittel in höchster Qualität. Sie machen Österreich dadurch versorgungssicher. Beim Kartoffelanbau habe der Drahtwurm 120.000 Tonnen Speisekartoffeln für die Lebensmittelproduktion unbrauchbar gemacht. Es müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine produzierende Landwirtschaft ermöglichen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP, FP und Martin Huber angenommen. Der Zusatzantrag betreffend „Abfallbehandlungsanlage Theresienfeld“ wurde einstimmig angenommen. Die zwei weiteren Zusatzanträge blieben in der Minderheit.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) sagte, dass es das NÖ Hundehaltegesetz seit dem Jahr 2010 als eigenständiges Gesetz gebe. Dieses Gesetz werde auf 160.000 Hunde angewendet. Ziel sei es, mehr Sicherheit beim Zusammenleben zwischen Hund und Mensch, aber auch zwischen Hunden zu ermöglichen. Im Jahr 2017 habe es 3.600 angezeigte Verletzungen durch Hundebisse gegeben.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) hielt fest, das eigentliche Problem bei der Hundehaltung sei nicht der Hund, sondern der Hundebesitzer. Die Motive für die Haltung eines Hundes seien sehr unterschiedlich. Hundeführerscheine etc. würden nur für eine „Scheinsicherheit“ sorgen, das Zauberwort heiße Eigenverantwortung.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) brachte einige Beispiele und meinte, dass immer und zu jeder Zeit mit einem Hund etwas passieren könne. Die Meldepflicht beim Umzug in eine andere Gemeinde hätte schon längst eine Selbstverständlichkeit sein sollen. Bei der Rasseliste bestehe ein Diskussionspotenzial. Die vorliegende Novelle sei ein wichtiger Schritt für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Tier.

Abgeordneter Rainer Windholz MSc (SP) sagte, dieses Thema müsse im Schulunterricht und in den Kindergärten behandelt werden. Beim Hundebesitzer liege eine hohe Eigenverantwortung. Die überwiegende Mehrheit der Expertinnen und Experten würden sich gegen die Rasseliste aussprechen. In anderen Ländern seinen Rasselisten wieder abgeschafft worden.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) führte aus, dass es nicht möglich sei, dieses Gesetz „so zu gießen“, dass es allen Bevölkerungsgruppen entgegenkomme. Er kenne kaum ein Thema, das in den Gemeinden so viele Emotionen wecke wie das Halten von Hunden. Der vorliegende Gesetzesentwurf regle jene Dinge, die für alle Rassen gleich seien. Es gebe etwa die Möglichkeit der Gemeinden Hundezonen zu definieren. Mit dem Gesetz komme es zu keiner Kriminalisierung von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Es solle ein positiver Weg des Miteinanders gegangen werden.

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) sagte, dass heute exakt vor einem Jahr der erste NÖ Hundesicherheitsgipfel hier im Landhaus stattgefunden habe. Es sei kein Zufall, dass man heute beschließe, dass man eine Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes vornehme. Das zeige, dass der Gesetzgeber aufgrund von Vorfällen, die nicht wegzuleugnen seien, nachgedacht habe, wie man die Dinge verbessern könne. Der Gesetzesentwurf sei kein Schnellschuss gewesen – er sei gemeinsam mit Experten und vielen Betroffenen in der Thematik diskutiert und verhandelt worden. Es gebe viele verschiedene Zugänge. Man habe versucht einen Ausgleich zu finden, das sei nicht einfach, aber möglich gewesen. Man werde nicht 100prozentig verhindern können, dass es zu keinen Vorfällen mehr komme. Aber wenn man die Anzahl an Verletzungen etc. mit dem Gesetz minimiere, dann habe man einen richtigen Schritt gesetzt.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

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