Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 23.05.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Erber, MBA, Vesna Schuster, Mag. Scheele und Schmidt betreffend Evaluierung sowie Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung und deren Fördermodelle.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) sagte, die 24-Stunden-Betreuung sei eine Unterstützungsform für ältere Personen, die zu Hause lebten, aber Unterstützung bräuchten. Gering qualifiziertes Personal und fragwürdige Agenturen seien ein Problem. Die Menschen hätten sich Besseres verdient. Das Pflegegeld der Stufen 1 bis 3 müsse nachhaltig gesichert sein.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) meinte, die Erhöhung sei höchst überfällig. Der Hund liege im Detail, das Problem in der Antragsbegründung. Sie könne sich keine 24-Stunden-Betreuungsdienste für mehrere Personen vorstellen. Das sei auch für die Betreuungsperson unzumutbar.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) betonte, es gehe nicht um „Ausländer-Bashing“, sondern um unseriöse Agenturen. Die Hebung der Qualitätsstandards und eine neue Förderung zur Absicherung der Leistbarkeit sollten Hand in Hand gehen. Der Ausbildungsstandard vieler Pflegekräfte sei unzureichend, ihre Deutschkenntnisse seien mangelhaft. Eine Reform solle sich diesen Namen auch verdienen.

Abgeordnete Elvira S c h m i d t (SP) sah den gemeinsamen Antrag sehr positiv. Wichtige Punkte der Pflegemaßnahmen sollten die Errichtung von Pflegeservicestellen zur Unterstützung von Pflegenden, eine staatliche Pflegegarantie und ein jährlich valorisiertes Pflegegeld sein. Meistens seien Frauen von der Pflegesituation betroffen. Die Pflegekräfte dürften von ihrem Gehalt nicht nur gerade leben können.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) meldete sich nochmals zu Wort und nannte Anwendungsfälle betrügerischer Agenturen.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) sagte, im Bereich der 24-Stunden-Betreuung-sei in Niederösterreich sehr viel geschehen, das Modell sei hier erfunden worden. Zudem sei eine Pflegehotline eingerichtet worden. Das Pflegegeld sei seit 1993 nur zwei Mal geringfügig erhöht worden. Bis 2030 würden österreichweit 27.000 Menschen in der Pflege fehlen. Über die Finanzierung und neue Formen der Pflege müsste auf Bundesebene nachgedacht werden. Zusätzlich zur 24-Stunden-Betreuung sollte auch Pflege in Anspruch genommen werden können.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) meldete sich ebenfalls nochmals zu Wort. Das Wort Familienersatz sei fehl am Platz, wenn, dann sei es Frauenersatz. Der Hauptfokus müsse darauf liegen, dass die Menschen in ihren eigenen vier Wänden bleiben könnten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes (NÖ VNG).

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) eröffnete die Debatte: Der Antrag führe vor Augen, wie wichtig die EU sei. Es komme häufig vor, dass Niederösterreich gerügt werde. Wichtig sei, dass die Landesgerichtsbarkeit funktioniere.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) erinnerte an die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jänner 2018. Ziel der Novellierung sei die Anpassung an das Bundesvergabegesetz und die EU-Richtlinien.

Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) führte aus, das Problem liege in der zwingenden Vorschreibung einer Schlichtungsstelle. Hier bestehe Anpassungsbedarf.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) erklärte, die Rechtslage sei klar. Die Schlichtungsstellen würden gerade von kleineren und mittleren Unternehmen sehr geschätzt. Als freiwillige Einrichtungen blieben sie auch bestehen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

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