Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 22.11.2018

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Pfister u. a. betreffend Verbesserung und Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) sagte, dass die Regelung für den 12 Stunden-Tag im September dieses Jahres trotz massiver Widerstände beschlossen wurde. Bereits nach zwei Monaten zeige sich an praktischen Beispielen, wie es mit der Freiwilligkeit ausschaue. Diese Regelungen habe auch negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Der Druck steige besonders auf jene, die sich am wenigsten wehren könnten.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) bedauert es, dass die SP mit diesem Antrag Verunsicherung schaffen wolle. Behauptungen stünden im Raum ohne Konkretisierung. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer stünden hinter dieser gesetzlichen Regelung. Fakt sei auch, dass die Wahlfreiheit gesetzlich verankert ist. Ebenso bleibe die Gleitzeitregelung unverändert. Es handle sich um ein Gesetz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zufrieden stellen werde.

Abgeordneter René P f i s t e r (SP) entgegnete seinem Vorredner, dass dieser hier die Vorgaben seiner Parteizentrale zum Ausdruck gebracht habe. Das Arbeitszeitgesetz kenne diese Freiwilligkeit nicht, das werde auch von Rechtsexperten bestätigt. Eine Arbeitszeit jenseits von zehn Stunden erhöhe auch das Unfallrisiko für die Arbeitnehmer. Zudem bedeute diese Regelung für die Arbeitnehmer weniger Teilnahme am sozialen Leben in ihren Heimatgemeinden.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) sagte, dass jede Überstunde ausbezahlt werde. Er bedauert es, dass die SP NÖ „auf den Zug der Verunsicherung der Bundes-SP“ aufspringe. Diese Vorgangsweise sei „blamabel und taktlos“. Flexible Arbeitszeiten würden in der heutigen Berufswelt immer wichtiger und auch von den Arbeitnehmern anerkannt. Zudem sollte man einige negative Beispiele nicht verallgemeinern.

Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Rainer W i n d h o l z MSc (SP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Maier, Windholz, MSc, Dorner u. a. betreffend Ermöglichung eines attraktiven Angebots für Studierende zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) meinte, junge Menschen sollten kostengünstig öffentliche Verkehrsmittel benützen können. Für sie sei es nicht nachvollziehbar, dass zwischen Lehrlinge und Studierende unterschieden werde. Zudem vermisse sie im vorliegenden Antrag eine Kostenschätzung und einen Kostenrahmen. Der vorliegende Antrag sollte deshalb dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden.

Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) forderte ebenfalls eine Ausweitung des Top-Jugendtickets auf Studierende. Viele Studierende müssten Jobs annehmen oder aus ihrem Wohnort wegziehen. Die derzeitige Situation für Studierende könne man nicht akzeptieren.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) sieht zwischen für Studierende eine unter „Ungleichstellung“, die beseitigt werden müsste. In einem Zusatzantrag mit seinen Fraktionskollegen fordert er auch eine Freiheitfahrtmöglichkeit für Studierende und Schülerinnen und Schüler von nicht öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP) meinte, der vorliegende Antrag sei aus seiner Sicht ein Kompromiss. Erfreulich seien die gemeinsamen Anstrengungen für Studierende.

Abgeordneter Jürgen M a i e r (VP) sagte, dass es sich hier um ein bundesländerübergreifendes Anliegen handle und deshalb auch den Bund brauche. Das Land werde diese finanziellen Aufwendungen alleine nicht stemmen können. Man werde mit Nachdruck an einer Lösung arbeiten.

Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Dorner u.a. wurde abgelehnt. Der ursprüngliche Antrag (Ermöglichung eines attraktiven Angebotes für Studierende zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs) wurde einstimmig angenommen.

Schluss der Sitzung!

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