Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 18.05.2017

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Hans Stefan H i n t n e r (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe und Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Kaufmann, MAS und Waldhäusl betreffend Miterledigung von Ltg.-1420/A-3/399-2017.

Abgeordnete Amrita E n z i n g e r (G) eröffnete die Debatte: Bei der Mindestsicherung gehe es um das Notwendigste zum Leben. Das hänge jetzt vom guten Willen jedes Bundeslandes ab. Ein Resolutionsantrag fordert eine bundesweite Lösung für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, niemand in diesem Haus lasse Menschen verhungern. Es müsse Gerechtigkeit geben, das System der Grünen sei „verantwortungslos“. Eine wirkliche Änderung könne es nur geben, wenn es im Fall von Massenzuwanderung nur noch die Grundversorgung gebe.

Abgeordnete Christa V l a d y k a (SP) führte aus, Ziel sei ein Kostenausgleich zwischen den Bundesländern gewesen. Für Niederösterreich habe dies zur Folge gehabt, dass es mehr an andere Bundesländer gezahlt als umgekehrt Kostenersatz erhalten habe. Die SP habe schon auf die verschiedenen Problemstellungen in Zusammenhang mit den Änderungen der BMS bzw. der Sozialhilfe hingewiesen. Man werde den Antrag der Grünen unterstützen und auch der Vorlage die Zustimmung geben.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) sagte wer arbeitsfähig sei und Mindestsicherung beziehe, habe Leistungen für die Allgemeinheit und die Gemeinschaft zu erbringen, das werde in den Gemeinden schon richtig umgesetzt. Niederösterreich sei Vorreiter bei der Mindestsicherung. Man müsse darauf schauen, dass man das Geld der Zukunft nicht ausgebe und den Kindern noch Chancen geben könne. Man brauche wieder ausgeglichene Haushalte.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Enzinger u. a. blieb in der Minderheit.

Abgeordnete Margit G ö l l (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Rausch u. a. betreffend Verlängerung von Art. 15a B-VG Vereinbarungen im Bereich der Kinderbetreuung und der Bildung.

Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) hielt fest, dass es bei diesem Antrag in erster Linie um die Kinder gehe. Es gehe um den Ausbau und um die Erweiterung einer institutionellen Kinderbetreuung. Es sei wichtig, dass der Erhalt dieser Institutionen auf längere Sicht gewährleistet werden könne. Dafür sei Geld von Seiten des Bundes notwendig, das sei bisher Inhalt der 15a-Vereinbarung gewesen. Niederösterreich habe tolle Leistungen im Bereich der Kinderbetreuung erbracht, Investitionen seien notwendig. So wolle man etwa das Bologna-Ziel erreichen, dass der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen auf 33 Prozent erhöht werde. Die Grünen würden dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, dem Unterpunkt 3 des Antrags, der Vorstufe zum verpflichtenden Kindergartenjahr, werde man nicht zustimmen. Was sich hier abzeichne sei, dass man Schritt für Schritt die Kinder immer mehr und immer früher in die schützenden Hände von „Vater Staat“ geben wolle. Das wolle die FP nicht. Er stellte außerdem den Antrag betreffend Anerkennungsbeitrag von Eltern mit Kindern nichtdeutscher Muttersprache.

Abgeordnete Doris H a h n MEd (SP) hielt fest, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Man begrüße es, dass das Land Niederösterreich seiner Verantwortung nachkomme, um ein Angebot der Frühförderung zu gewährleisten und noch andere Angebote bereitzustellen. Die Maßnahmen, die man zum verpflichtenden Kindergartenjahr setze, würden greifen. Nachholbedarf oder Potential gebe es im Bereich der unter Zweijährigen. Nur wenn Eltern ihre Kinder gut betreut wüssten, könne man über einen Wiedereinstieg ins Berufsleben nachdenken und dann werde es auch positive Effekte am Arbeitsmarkt geben. Man brauche dringend noch ganztägige Schulplätze.

Abgeordnete Doris S c h m i d l (VP) führte aus, dass die niederösterreichischen Gemeinden durch die 15a-Vereinbarungen mit Unterstützung des Bundes und des Landes die Betreuungsquote aller Altersgruppen verbessern konnten. Trotzdem gelte es, den Ausbau von Betreuungsplätzen weiter zu forcieren. In Niederösterreich sei ein Kindergartenjahr verpflichtend. Sprachliche Frühförderung habe sowohl im Bund als auch in den Ländern einen hohen Stellenwert, weil Sprache und Bildung in engem Zusammenhang stünden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Abgeordneten Landbauer, Gabmann u.a. blieb in der Minderheit.

(Forts.)

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