Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 17.05.2018

St. Pölten (OTS/NLK) - Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.

Die ersten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979, des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, des NÖ Auskunftsgesetzes, des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner im Land Niederösterreich, des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes, des NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetzes, des NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetzes, der NÖ Landtagswahlordnung 1992, der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, des Gesetzes über den Schutz der NÖ Landessymbole, des NÖ Ehrungsgesetzes, des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes, des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes, des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, des NÖ Familiengesetzes, des NÖ Polizeistrafgesetzes, des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, des NÖ Katastrophenhilfegesetzes 2016, des NÖ Jugendgesetzes, des NÖ Statistikgesetzes 2007, des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, des NÖ Kindergartengesetzes 2006, des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, des NÖ Archivgesetzes, des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, des NÖ Landwirtschaftsgesetzes, des NÖ Landeskulturwachengesetzes, des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes 1978, des NÖ Weinbaugesetzes 2002, des NÖ Pflanzenschutzmittelgesetzes, des NÖ Gentechnik-Vorsorgegesetzes, des NÖ Umwelthaftungsgesetzes, des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008, des NÖ Jagdgesetzes 1974, der NÖ Jagdausschuß-Wahlordnung, des NÖ Fischereigesetzes 2001, des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds-und Siedlungsgesetzes, des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, des Gesetzes über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher, des NÖ Spielautomatengesetzes 2011, des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005, des NÖ Energieeffizienzgesetzes 2012, des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes 2013, des NÖ Gassicherheitsgesetzes 2002, des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005, des NÖ Straßengesetzes 1999, des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, der NÖ Landarbeitsordnung 1973, des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, des NÖ Grundversorgungsgesetzes, des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des NÖ Seniorengesetzes, des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, des NÖ Rettungsdienstgesetzes 2017, des NÖ Krankenanstaltengesetzes, des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2008 und des Gesetzes über die Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding (NÖ Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018).

Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend NÖ Datenschutzgesetz 2018 (NÖ DSG 2018).

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sagte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und in der Verfassung verankert. Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sei richtig und wichtig. Der Schutz nicht automatisierter und auf Personen bezogener Daten sei Landessache. In diesem Zusammenhang sei eine Entbürokratisierung notwendig. Seine Fraktion könne der Vorlage Ltg-98/A-1/10 nicht zustimmen, werde die Ablehnung aber nur verbal vortragen. Seine Fraktion wolle den „gläsernen“ Staat und nicht den „gläsernen“ Bürger.

Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) meinte, seine Fraktion werde den vorliegenden Gesetzesänderungen nicht zustimmen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssten „die Hoheit“ über ihre Daten haben. Dieser gute Grundgedanke sei aber „verwässert“ worden. Die Datenschutzbehörde müsse sich zuerst an die EU-Richtlinie halten. Der Grundgedanke sei gewesen, großen Konzernen wie Amazon und Facebook „auf die Füße zu steigen“. Private Krankenversicherungen dürften diese Daten nicht gebrauchen. In diesem Zusammenhang brachte er gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen einen Resolutionsantrag ein.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) hielt fest, die Datenschutz-Grundverordnung müsse einem Datenmissbrauch verhindern. Bei dieser Richtlinie habe man für die wichtigsten Probleme keine Lösungen gefunden. Datenmengen würden aufgebaut, die Bürokratie und Zettelwirtschaft werde durch diese EU-Vorgabe gesteigert. Mit der nun vorliegenden österreichischen Gesetzesvorlage werde dieser Prozess praktikabel umgesetzt.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, mit Daten sei mittlerweile ein reger Handel entstanden. Wichtig sei der Schutz von personenbezogenen Daten. Nach einigen Datenmissbrauchsskandalen könne das Vertrauen dadurch wieder hergestellt werden. Es dürften auch die Bürgerrechte der Menschen nicht verletzt werden. Das Vertrauen gegenüber Institutionen sei im Schwinden, es brauche einen offenen und ehrlichen Diskurs mit den Nichtregierungsinstitutionen.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) führte aus, in Österreich gebe es schon jetzt einen hohen Datenschutz. Seine Fraktion begrüße diese Neuerung, die Transparenz werde erhöht, die Betroffenen müssten über die Verwendung der Daten informiert werden. Die Globalisierung habe den Datentransfer in den letzten Jahren grundsätzlich verändert. Der Missbrauch von sensiblen Daten müsse verhindert werden, auch der Terrorismus bediene sich des Internets. Dem Datenschutz komme deshalb eine besondere Bedeutung zu.

Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) informierte über seinen Resolutionsantrag.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) sagte, mit Daten müsse sehr verantwortungsvoll umgegangen werden. Die Bürgerrechte würden im Zuge dieser Verordnung gewahrt bleiben. Kleinbetriebe und Mittelbetriebe dürften nicht mit einem großen Verwaltungsaufwand belastet werden. Die Datenschutzverordnung habe eine Ausnahme beim Volksbefragungsgesetz ermöglicht. Die Datenschutzbehörde des Bundes sei als Strafbehörde festgelegt worden. Seine Fraktion werde den Anträgen die Zustimmung geben.

Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

(Forts.)

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