Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 01.07.2021

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021).

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) eröffnete die Debatte: Die Landesregierung mache einfach weiter wie bisher, es gebe keinen Mut zu einem großen Wurf. Angesichts der Herausforderungen handle es sich um eine Themenverfehlung, der Schuldenberg wachse weiter ins Unermessliche. Öffentlich Bedienstete hätten viele Vorteile. Dies werde von der Allgemeinheit bezahlt, die diese Privilegien nicht haben. Das sei kein Beamten-Bashing, sondern der Hinweis auf eine Ungerechtigkeit, die man sich nicht mehr leisten könne. Abschließend forderte sie in einem Antrag eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) bezog sich auf die Telearbeit und deren dienstrechtliche Grundlage. Es handle sich dabei um eine Kann-Bestimmung, die keine Verpflichtung darstelle. Die dienstrechtlichen Bestimmungen zu den Nebenbeschäftigungen machten klar, dass der Dienst Vorrang habe.

Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, wenn es um eine Dienstrechtsnovelle gehe, die auch den modernen Gegebenheiten und den letzten Monaten Rechnung trage, dann sei man in Niederösterreich und Österreich gewohnt, dass die Sozialpartner an einem Tisch sitzen, um die Anforderungen, die an Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt werden, in Gesetze zu gießen. Es freue ihn besonders, dass hier auch auf Krisensituationen eingegangen worden sei, etwa bei der Telearbeit. Seine Fraktion stimme hier freudig zu, Forderungen der Personalvertreter würden hier umgesetzt.

Abgeordneter Hermann Hauer (VP) meinte, die Novelle zeige klar und deutlich die verlässliche, partnerschaftliche Zusammenarbeit im Land Niederösterreich. In die Dienstrechtsnovelle seien auch Erfahrungswerte der Pandemie eingeflossen. Hier werde eine dienstrechtliche Grundlage für eine örtliche Flexibilisierung der Dienstverrichtung geschaffen. Das bedeute auch einen weiteren Attraktivitätszuwachs für den Landesdienst. Niederösterreich sei ein Land mit einem Landesdienst, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Das habe sich auch während der Pandemie gezeigt.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) wollte klarstellen, seiner Fraktion gehe es nicht darum, die Gesellschaft zu spalten, aber diese sei gespalten in den geschützten Sektor und den ungeschützten Sektor. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ungeschützten Sektor hätten nicht die Sicherheit des geschützten Sektors, dort bestehe ein größeres Risiko.

Abgeordneter Mag. Kurt Hackl (VP) meinte, die Wertschätzung für alle Berufsgruppen sei wichtig. Er wolle den Abgeordneten Hofer-Gruber um diese Wertschätzung bitten.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) meldete sich zu Wort, es sei Faktum, dass es einen geschützten und einen nicht geschützten Bereich, einen öffentlichen und einen privaten Bereich gebe. Faktum sei auch, dass der private Bereich den öffentlichen Bereich finanziere. Die Neos wünschten sich, dass man diese beiden Systeme arbeitnehmerrechtlich zusammenführe.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung der Abg. Collini wurde einstimmig angenommen. Der Gesetzesentwurf Art. 1 Z 23 (§ 48 NÖ LBG), wurde mit den Stimmen der FP, der VP, der Grünen und des Abg. Huber unter Ablehnung von SP und Neos mit Mehrheit angenommen. Der Rest des Gesetzesentwurfes wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Franz Mold (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hundsmüller u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) geändert werden.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) betonte, die Wahlen in Corona-Zeiten hätten viele Herausforderungen mit sich gebracht. Sie finde es erfreulich und begrüßenswert, wie rasch diese Learnings den Weg in eine gesetzliche Veränderung gefunden haben. Sie kritisierte die Praxis der nicht-amtlichen Stimmzettel, diese solle man abschaffen. Sie brachte einen Resolutionsantrag zur Abschaffung der nicht-amtlichen Stimmzettel ein.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser MSc (Grüne) sagte, sie habe gehofft, dass die persönlichen Stimmzettel abgeschafft würden. Leider habe sie sich getäuscht. Ihre Fraktion unterstütze diesbezüglich gerne den Antrag der Neos. In einer Gemeinde unter 1.000 Einwohnern seien bisher keine Unterstützungserklärungen notwendig gewesen, um dort kandidieren zu können. Zukünftig seien mindestens fünf Unterschriften notwendig. Dies sei alles andere als ein demokratiepolitischer Fortschritt.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) meinte, es sei ein bedeutender Unterschied, ob man als Wähler anonym die Stimme für einen Kandidaten abgeben könne, oder ob man sich mit einer Unterstützungserklärung öffentlich zu einer Partei bekennen müsse. Es bedürfe viel Mut, um in einer kleinen Gemeinde mit einer neuen Liste anzutreten. Er brachte einen Abänderungsantrag und einen Antrag auf getrennte Abstimmung ein.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) meinte, die Neuregelungen und Präzisierungen würden vor allem die Gestaltung, Ausstellung und Übermittlung der Wahlkarten betreffen. Das große demokratiepolitische Konzept würde noch ausstehen. Das Demokratiepaket der SP liege am Tisch und verlange eine klare Regelung des Zweitwohnsitzes und den Entfall des Grundsatzes Name vor Partei.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) betonte, das, was hier geändert werde, sei aus der Praxis gelernt. Jenen Damen und Herren, die sich freiwillig in den Dienst der Demokratie stellen, solle der Dienst erleichtert werden. Die Auszählung der persönlichen Stimmzettel sei das geringste Problem. Die Persönlichkeitswahl werde in den kleineren und größeren Kommunen wertgeschätzt. Das sei auch demokratiepolitisch ein sinnvolles Element. Die Novelle werde die Arbeit erleichtern.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) verlangte nach der Abstimmung die Abhaltung einer Präsidiale, um zu klären, welche Stimmen abgegeben wurden.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) sagte, dieses Haus solle nicht durch Unruhe desavouiert werden.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) ordnete eine namentliche Abstimmung an.

Der Abänderungsantrag des Abg. Dorner wurde abgelehnt mit Zustimmung FP, Abg. Ing. Huber und Ablehnung VP, SP, GRÜNE, NEOS.
Der Antrag auf getrennte Abstimmung des Abg. Dorner wurde einstimmig angenommen.
Der Gesetzesentwurf ohne Art. 2 Z 3 (§ 29 Abs. 2 lit. e NÖ GRWO 1994) wurde angenommen mit Zustimmung VP, SP, FP, NEOS, Abg. Ing. Huber und Ablehnung GRÜNE.
Die namentliche Abstimmung über den Gesetzesentwurf Art. 2 Z 3 (§ 29 Abs. 2 lit. e NÖ GRWO 1994) wurde angenommen mit Zustimmung von 45 Stimmen (VP, SP, NEOS) und Ablehnung von 10 Stimmen (FP, GRÜNE, Abg. Ing. Huber).
Der Resolutionsantrag der Abg. Mag. Collini betreffend Modernes Wahlrecht für Niederösterreich – endgültige Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel wurde abgelehnt mit Zustimmung GRÜNE, NEOS, Ablehnung VP, SP, FP, Abg. Ing. Huber.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) meldete sich zu Wort: Die ursprüngliche Abstimmung sei eindeutig gewesen, die Beurteilung des Abstimmungsverhaltens subjektiv, die namentliche Abstimmung daher ungültig.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) erwiderte, es sei nicht klar gewesen, welche Abgeordnete sich nicht im Raum befunden hätten. Die Zweifel seien jetzt ausgeräumt.

Abgeordneter René Pfister (SP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Pfister, Erber, MBA u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz und das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 (NÖ VKUG 2000) geändert werden.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) eröffnete die Debatte: Der Antrag sei im Großen und Ganzen sehr gut. Viele Anpassungen seien längst überfällig, was aber gar nicht gehe, seien geschlechtsneutrale Ausdrücke. Gerechtigkeit sei keine Struktur der Sprache, gerecht oder ungerecht sei der Mensch. Ein Antrag fordert eine getrennte Abstimmung.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) bezeichnete die Änderungen als Anpassungen an die bundesgesetzliche Lage. Vieles werde jetzt gerechter, sie sehe kein Problem im Begriff „anderer Elternteil“.

Abgeordnete Doris Schmidl (VP) betonte, Niederösterreich sei ein Familienland. Die aktuellen Anpassungen trügen u. a. der Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Adoption Rechnung. Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, sei nicht einfach, aber in Niederösterreich gut umsetzbar.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde einstimmig unterstützt. Die getrennt abgestimmten Punkte fanden jeweils die Mehrheit von VP, SP und Neos, der Rest wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Göll betreffend geschlechtersensible Rechtschreibung mit Hausverstand.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) sagte, es müssten mehr Dinge verändert werden, als eine gendergerechte Sprache. Gendern sei nutzlos, beschädige die Sprache und spalte die Gesellschaft. Gendern sei zudem verfassungswidrig und habe keinen nachweisbaren Nutzen und sei ein unpraktikabler Irrweg. Sie bringe daher einen Abänderungsantrag ein; um unter anderem ausufernde gendersensible Sprache auszusparen.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte, die Neos hätten eine ganz klare Meinung zum Gendern: Worte schaffen Realität, Sprache schafft jene Welt, in der man leben wolle. Wenn man eine Gleichstellung von Mann und Frau haben möchte, könne man nicht „herumeiern“.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sagte, immer wenn die VP mit dem Hausverstand daherkomme, wisse man, dass die VP in sich gespalten sei. Am Ende komme so ein Antrag heraus, der „nicht Fisch, nicht Fleisch“ ist. Für ihn sei der Sinn der Antragsbegründung nicht nachvollziehbar, im Zweifel werde man dem Antrag daher nicht zustimmen.

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) sagte, gendern werde von einer politisch korrekten Minderheit angewandt. Man werde den VP-Antrag ablehnen und den geradlinigen Weg der FP weitergehen.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) meinte, gendern sei komplex und polarisiere. Alle sollten gleichberechtigt sein und man kämpfte seit Jahrzehnten für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Wenn man Toleranz und Offenheit als angestrebte Ziele verfolge, müsse man die Vielfalt der Sprache zulassen und aushalten.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) meinte, Sprache sei das wichtigste Medium in der menschlichen Kommunikation. Sprache spiegle gesellschaftliche Strukturen wider, daher müsse man Geschlechter auch sprachlich differenziert zum Ausdruck bringen. Man wolle ganz ausdrücklich die Berücksichtigung beider Geschlechter. Das Thema sei wichtig. Seine Fraktion bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Er verwies auch auf den Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren. Man wolle eine Sprache, die die Menschen zusammenbringt und nicht auseinanderdividiert.

Der Abänderungsantrag der Abgeordnete Vesna Schuster (FP) u. a. blieb mit den Stimmen der FP und des fraktionslosen Abgeordneten in der Minderheit. Der Antrag der Abgeordneten Margit Göll (VP) wurde mit den Stimmen der VP, der SP und der Neos mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Ing. Manfred Schulz (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Edlinger u.a. betreffend Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG).

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) betonte, jeder Schritt sei zu begrüßen, der mit einer Vereinfachung verbunden sei. Die Novelle sei ein Fortschritt, man werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) sagte, die Evaluierung des Pilotprojektes von 2018 und die Einarbeitung in das bestehende Gesetz sei zu begrüßen.

Abgeordneter Richard Hogl (VP) meinte, es gehe bei dieser Novelle darum, dass es immer wieder vorkommt, dass jemand Grundstücke tauschen wolle, das solle auf eine rechtliche Grundlage gesetzt werden. Das Gesetz sei ein wesentlicher Fortschritt.

Der Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneter Josef Edlinger (VP) u. a. wurde mit Stimmen der VP, SP, der FP, der Neos und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Richard Hogl, VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes
• NÖ Landarbeitsorganisationsgesetz 2021 (NÖ LAOG 2021)

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) hielt fest, mit dem Bundesgesetz werde die bislang geltende niederösterreichische Landarbeitsordnung abgelöst und außer Kraft gesetzt, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) sagte, das neue Landarbeitergesetz trete mit dem heutigen Tag in Kraft, es gebe dadurch keine Verschlechterung für die Arbeitnehmer im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Seine Fraktion werde gerne zustimmen.

Abgeordneter Josef Balber (VP) meinte, in der Landwirtschaft müsse die Arbeit dann gemacht werden, wenn sie da sei, etwa bei der Ernte. Dem Gesetzesentwurf stehe nichts im Wege, seine Fraktion stimme gerne zu.

Die Anträge (Landarbeiterkammergesetz und Landarbeitsorganisationsgesetz) wurden einstimmig angenommen.

Es folgte ein Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rene Lobner (VP) u. a. betreffend Autobahnen- und Schnellstraßen-Projekte in NÖ: keine Verzögerungen in der Umsetzung.

Abgeordneter Rene Lobner (VP) begründete zunächst die Dringlichkeit. Im Anschluss verwies er darauf, dass es in der Ostregion große Aufregung gebe. Er stehe hier als Vertreter von zig-tausenden Menschen. In seinem Heimatbezirk in Deutsch-Wagram würden täglich 35.000 Pkws durch die Gemeinde fahren, die Lebensqualität leide massiv. Es gehe auch um die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Situation, man brauche die Infrastruktur wie einen Bissen Brot. Es gehe auch um die Verkehrssicherheit, die gefährdet sei. Ministerin Gewessler betreibe auf Kosten zig-tausender Menschen Parteipolitik. Sie vergesse auf die Bedürfnisse der Menschen in der Ostregion und verweigere den Dialog. Er forderte eine „vernünftige Lösung“ und eine Entlastung für die komplette Region, verwies er auf die enge Verflechtung zwischen Niederösterreich, Burgenland und Wien.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meinte, es handle sich hier um ein sehr schwieriges und emotionales Thema, weil es um die Verkehrsbelastung der Bevölkerung gehe. Dieser Antrag gründe sich auf die Ankündigung der Ministerin, die noch nicht in Bau befindlichen Projekte zu evaluieren. Die „Schiene“ werde in Zukunft eine wichtigere Rolle einnehmen.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) betonte, mit der Forderung nach einem raschen Baubeginn der S 8 sei vor kurzem die Ministerin zu einem Rechtsbruch aufgefordert worden. Dabei seien dort die rechtsstaatlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen gewesen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) führte aus, diese Projekte seien dringlich, die Bevölkerung warte schon lange auf die Straßen. Es gehe um den Lückenschluss um Wien. Mit der S 8 und dem Lobautunnel werde der Verkehr aus den Ortschaften verlegt. Der Schienenausbau werde stattfinden, aber man könne nicht in jedes Dorf und in jeden Ort ein Bahngleis legen.

Abgeordneter Gerhard Razborcan (SP) brachte einen Abänderungsantrag ein. Die Menschen hätten darauf vertraut, dass die Politik auch etwas umsetze. Es gehe aber nicht nur um das eine Projekt. Niederösterreich sei ein Flächenbundesland und es brauche einen vernünftigen öffentlichen Verkehr und es brauche auch Hochleistungsstraßen.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) bedankte sich bei den Abgeordneten Rene Lobner (VP) und Abgeordneten Dieter Dorner (FP). 20 Jahre sei die Situation von der Bevölkerung geduldig ertragen worden.

Der Abänderungsantrag wurde von VP, SP, FP und Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) mehrheitlich angenommen. Der Antrag in abgeänderter Form wurden von VP, SP, FP und Abgeordneten Huber mehrheitlich angenommen.

Schluss der Sitzung!

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
02742/9005-12172
presse@noel.gv.at
www.noe.gv.at/presse



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen