Sima zu Verwaltungsstrafgesetz: Husch-Pfusch-Novelle auf Kosten der Lebensqualität | PID Presse

Beraten statt strafen: Schwarz-Blau stellt Lärm- Rauch- und Müll-Sündern, illegalen Kampfhundehaltern sowie illegalen Wettlokalen Freibrief aus

Wien (OTS) „Speed kills“ – gemäß dem Motto von Schwarz-Blau I peitscht die Bundesregierung aktuell die Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz durch und gefährdet damit bewusst die Lebensqualität der Menschen in ganz Österreich.

„Beraten statt strafen, so das zwingende Prinzip in der Novelle. Daher werden Müll- Rauch- Lärmsünder künftig beraten statt gestraft. Erst wenn jemand zum zweiten Mal beim gleichen Delikt innerhalb von drei Jahren erwischt wird, darf sofort gestraft werden“, warnt Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima erneut vor den fatalen Folgen der Novelle.

Die Husch-Pfusch-Novelle wird ohne Begutachtung und ohne Beachtung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt. „Wien wird mit dieser Novelle lauter, dreckiger und unsicherer werden. ÖVP und FPÖ brauchen sich bei diesen Themen künftig nicht mehr zu Wort melden, sie sind die alleinigen Verursacher zahlreicher künftiger Probleme in diesen Bereichen“, stellt Sima klar. „In Wien gab es bisher ganz klare Spielregeln mit klaren Sanktionen und der Erfolg gab uns Recht, denn die Verstöße etwa in Sachen Sauberkeit gingen dank Strafen durch die WasteWatcher massiv zurück, Wien zählt zu den saubersten Städten der Welt“, so Sima.

Nur beraten bei Illegalem Kampfhundebesitz oder Missachtung
des Alkoholverbots am Praterstern

Aber nicht nur in Sachen Sauberkeit droht eine massive Verschlechterung: Auch durchwachte Nächte aufgrund von Lärmhöllen, illegale Wettlokale und betrügerische Hütchenspieler werden dank schwarz-blauer Bundesregierung bald Alltag werden – und dies ohne Konsequenz für die Täter. Auch fallen Strafverfahren bei illegalem Kampfhundebesitz, Alkoholkonsum in der Verbotszone am Praterstern oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tierschutzgesetz unter die Regelung – alles Tatbestände, bei denen man mit Ermahnen ganz sicher nicht weit kommt. Die Novelle wird heute im Verfassungsausschuss im Parlament behandelt und auch von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim massiv kritisiert.

Rechtsordnung darf nicht auf den Kopf gestellt werden!

Künftig sollen nur noch „erhebliche“ und mit „Vorsatz begangene“ Übertretungen von Regeln schon beim ersten Mal bestraft werden. „Hier wird ganz massiv in die Länderrechte eingegriffen“, so Sima. Wien werde dies nicht tatenlos hinnehmen. „Ich appelliere erneut an die Mitglieder im Verfassungsausschuss, die Rechtsordnung in Österreich nicht völlig auf den Kopf zu stellen und heute noch Abänderungen vorzunehmen. Ermahnt werden kann als Option wie bisher auch künftig, dies darf aber keinesfalls verpflichtend sein, denn Gesetze und Spielregeln müssen kontrolliert und geahndet werden“, so Sima.

Hundekot auf Straße statt Gackerl im Sackerl

Die Auswirkungen der Novelle im täglichen Zusammenleben sind enorm, gerade was die Themen Sauberkeit, Hundekot und Lärmbelästigungen betrifft. So hat die Stadt Wien in den letzten Jahren große und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um Missstände in Sachen Hundekot, illegal abgelagertem Sperrmüll etc. durch strenge Kontrollen und Strafen bei Vergehen dauerhaft zu beseitigen. „Die WasteWatcher als Organe der öffentlichen Aufsicht haben seit Februar 2008 insgesamt 64.000 Amtshandlungen auf Grund des Reinhaltegesetzes durchgeführt. Wien zählt zu den saubersten Städten der Welt – eine Tatsache, die es ohne Durchgriffsrecht der Behörden nicht gäbe“, ist Sima überzeugt.

Rauchverbot: Keine Handhabe bei Verstößen gegen den Nichtraucherschutz

Die neue Regelung geht auch massiv auf die Gesundheit, denn bei Verstößen gegen das Rauchverbot in Lokalen ist ebenfalls zuerst „Beraten statt Strafen“ angesagt. Wie dramatisch die Folgen sind, zeigen die Kontrollen die in den letzten Monaten von der Stadt Wien verstärkt durchgeführt wurden: Bei Schwerpunktkontrollen gab es bei rund Zweidrittel (62 %) aller überprüften Lokale Verstöße gegen den NichtraucherInnen-Schutz, wie ständig offen gelassene Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen etc. Die Leidtragenden sind die NichtraucherInnen unter den Gästen und das Personal.

Keine Chance gegen notorische Lärm-Höllen

Auch in Sachen Lärmschutz wird es künftig unlustig für AnrainerInnen: Bei Veranstaltungen im Freien und auch für Lokale gibt es strenge Lärmgrenzwerte und Sperrzeiten. Mit „Beraten statt Strafen“ sind bei Verstößen keine Strafen mehr möglich. Betroffene BewohnerInnen sind dem Lärm hilflos ausgeliefert. Unmittelbar gestraft wird nur, wer in den letzten drei Jahren zum selben Delikt schon einmal „beraten“ wurde oder eine Verwaltungsstrafe offen ist.

Fröhliche Urstände für illegale Wetten, illegales Glückspiel
und Hütchenspieler

Zur Eindämmung der Spielsucht und zum Schutz der Jugend vor den negativen Auswirkungen von Sportwetten wurde das Wiener Wettengesetz verschärft. Verstöße dagegen werden streng geahndet, auch mit Mindeststrafen in Höhe von € 2.200. „Beraten statt Strafen“ verschlechtert den Schutz von Jugendlichen und Spielsüchtigen enorm. Auch der Kampf gegen illegales Glückspiel ist von der neuen Regelung massiv betroffen. Dasselbe gilt für das betrügerische „Hütchenspiel“, das in Wien verboten und durch intensive, gemeinsame Kontrollen der Stadt und der Polizei von den Straßen verschwunden ist. Vor allem auch weil regelmäßig streng gestraft wurde. Jetzt muss man „Hütchenspieler“ beraten statt strafen, so etwas spricht sich in den Täterkreisen klarerweise rasch herum. Abschreckung Null – das Hütchenspiel wird sich wieder ungehindert in den Einkaufsstraßen ausbreiten.

Massiver Bürokratieaufwand – WasteWatcher mit Laptop

Zu guter Letzt führt das Vorhaben von Schwarz-Blau auch zu sinnloser Bürokratie und Steuergeldverschwendung. Das ist besonders absurd, da es schon bislang die Möglichkeit gab, aufzuklären statt zu strafen. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Aufsichtsorgans vor Ort. Wenn bislang von einer Anzeige oder Strafe abgesehen wurde, wird kein Schriftstück ausgehändigt, sondern vor Ort eine Ermahnung ausgesprochen. Bürokratieaufwand gleich Null! Nun muss schriftlich der Sachverhalt dargestellt und zum Beenden des Rechtsbruchs aufgefordert werden, mit entsprechender Fristsetzung. Bei jeder Kontrolle muss fortan geprüften werden, ob bereits ein früheres Vergehen vorliegt. „Das heißt im praktischen Alltag, dass der WasteWatcher, der einen Müllsünder erwischt, erst klären muss, ob dieser bereits ein Delikt begangen hat. Das ist mehr als absurd und in der Praxis nicht machbar“, so Sima. Unmittelbar gestraft wird laut Regierungsplänen nur, wer in den letzten drei Jahren zum selben Delikt schon einmal aktenkundig „beraten“ wurde oder eine Verwaltungsstrafe offen ist.

Fehlendes Verwaltungsstrafregister als Freibrief

Dies zu prüfen, wird allerdings unmöglich, da es in Österreich kein österreichweites Verwaltungsstrafregister gibt, wo derartige Vergehen registriert wären. „Wer auch immer sich etwas – auch in einem anderen Bundesland – zu Schulden kommen lässt, hat mangels entsprechender Dokumentationsmöglichkeiten der Behörde eigentlich nichts zu befürchten. Ein Freibrief.“, so Sima. Ein solches österreichweites Verwaltungsstrafregister müsste also erst erstellt werden. Das allein erhöht den Bürokratieaufwand weiter. Sima appelliert abschließend an die Mitglieder im Verfassungsausschuss, entsprechende Abänderungen im heutigen Ausschuss vorzunehmen.

Rückfragen & Kontakt:

Anita Voraberger
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Telefon: 01 4000-81353
E-Mail: anita.voraberger@wien.gv.at

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