Schulterschluss beim Anrainerparken: Rechtsanwaltskammer Wien für Öffnung der Anrainerparkplätze während Geschäftszeiten

Es droht eine Abwanderung von Geschäftsleuten aus der Wiener Innenstadt

Wien (OTS) - Die Rechtsanwaltskammer Wien setzt sich in einem Schulterschluss mit anderen Berufsvertretun-gen für die Öffnung der Anrainerparkplätze zwischen 8:00 und 16:00 Uhr ein. Ansonsten drohe die Abwanderung von Geschäftsleuten aus der Wiener Innenstadt

Anlässlich der Bürgerbefragung zum Anrainerparken in der Inneren Stadt haben die Wiener Rechtsanwälte nun gemeinsam mit anderen Kammern Alarm geschlagen. Sollten die Anrainerparkplätze während der Geschäftszeiten nun doch nicht geöffnet werden, hätte dies gravierende Folgen für Unternehmer und deren Kunden.

„Da nur Bewohner, aber keine Unternehmer an der Abstimmung teilnehmen dürfen, ist das Ergebnis vorhersehbar“, zweifelt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Michael Enzinger an der Sinnhaftigkeit der Befragung und spricht sich damit für die Kampagne der Wirtschaftskammer Wien zur Öffnung der Anrainerparkplätze während der Geschäftszeiten aus. Untersuchungen haben ergeben, dass die Anrainerparkplätze, die 20 Prozent des Parkraums ausmachen, tagsüber nur spärlich genutzt werden. „Daher ist es nur logisch, diese Stellplätze von acht bis 16 Uhr an jene Menschen freizugeben, die mit ihrer Tätigkeit für eine Belebung der Inneren Stadt sorgen“, so Enzinger.

In einem Schulterschluss mit der Wiener Wirtschaftskammer, der Wiener Ärztekammer, der Apothekerkammer für Wien und der Landwirtschaftskammer fordert nun die Rechtsanwaltskammer die Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou zum Handeln auf. Grundsätzlich unterstütze man die Forderungen der Wiener Vizebürgermeisterin, gleichzeitig gehe die von ihr vorgeschlagene Parkkarten-Lösung aber nicht weit genug. Diese würde die Anrainerparkplätze nur für Wirtschaftstreibende mit dem Unternehmerparkpickerl öffnen, nicht aber für deren Mitarbeiter und Kunden – und auch nicht für freiberufliche Unternehmer wie etwa Anwälte.

„Das ist keine faire Lösung! Warum sollen Anwälte, deren Klienten und Mitarbeiter freie Parkplätze nicht benutzen dürfen?“, meinte Enzinger. Sollten die Anrainerparkplätze nach der Befragung tatsächlich nicht geöffnet werden, so wären viele Geschäftsleute gezwungen, sich nach alternativen Unternehmensstandorten umzusehen. „Gewerbetreibende, Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker wissen die Innere Stadt mit ihrem historischen Charme zu schätzen. Sollte das Parkplatz-Problem aber nicht bald gelöst werden, könnte das zu Abwanderungen führen“, erklärt Enzinger abschließend.

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