Auszeichnung für kreative und mediengerechte Gestaltung sowie Innovation im Wirtschaftsfilm – Einreichungen bis 25. Jänner 2019 möglich
Wien (OTS/BMDW) – Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schreibt den Staatspreis Wirtschaftsfilm aus und lädt die Filmschaffenden zur zahlreichen Teilnahme ein: „Der österreichische Film hat in den letzten Jahren an internationalem Renommee gewonnen. Professionelle Wirtschaftsfilme sind audiovisuelle Visitenkarten von Unternehmen und gerade im Bereich Social Media wichtig für eine erfolgreiche, zielgruppenadäquate Marktkommunikation. Ich lade alle Produzentinnen und Produzenten sowie deren Auftraggeberinnen und Auftraggeber ein, sich am Wettbewerb um den Staatspreis Wirtschaftsfilm 2019 zu beteiligen und freue mich auf zahlreiche spannende und innovative Einreichungen“, so Schramböck.
Einreichung zum Staatspreis Wirtschaftsfilm 2019
Teilnahmeberechtigt sind alle Produzentinnen und Produzenten ebenso wie Auftraggeberinnen und Auftraggeber eines Wirtschaftsfilms, der nicht älter als zwei Jahre ist. Der Wirtschaftsfilm muss von in Österreich gewerberechtlich befugten Filmproduzentinnen oder -produzenten hergestellt worden sein. Eine aus Wirtschaftsfachleuten und Medienexpertinnen und -experten zusammengesetzte Jury kann unter allen Einreichungen mehrere Nominierungen zum Staatspreis vergeben, unter denen der mit dem Staatspreis ausgezeichnete Film gewählt wird.
Zwei Sonderpreise werden 2019 erstmals im Rahmen des Staatspreises Wirtschaftsfilm vergeben: Ein Sonderpreis für das beste audiovisuelle Kommunikationskonzept im digitalen Raum sowie ein Sonderpreis für junge Filmproduzentinnen und -produzenten, die seit frühestens 01.01.2017 über eine Gewerbeberechtigung verfügen.
Die Einreichung zum Staatspreis Wirtschaftsfilm 2019 erfolgt mittels Onlineformular über die Website
https://staatspreis-wirtschaftsfilm.submit.to und ist bis zum 25.
Jänner 2019 möglich. Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2019 in Wien statt.
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