Rudorfer: MiFID II-Quantensprung im Wertpapierrecht

Weitere regulatorische Herausforderung für Branche – MiFID II-Praxistag von FMA und Bankensparte in der WKÖ

Wien (OTS)

„Mit Jänner 2018 startet für die Finanzmarktakteure die Anwendung von umfassenden Neuerungen im Wertpapierrecht durch die Umsetzung der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID II). Mit diesem MiFID II-Regelwerk und dessen österreichischer Umsetzung wird die Branche mit einer weiteren wesentlichen regulatorischen Herausforderung konfrontiert“, so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, Franz Rudorfer. 

„Fundierte Beratung und Information der Kunden sind für die österreichischen Banken – auch im Zusammenhang mit der in wenigen Wochen umzusetzenden europäischen Vorgabe – eine Selbstverständlichkeit. Sie enthält aber eine Vielzahl bürokratischer und vor allem auch nicht im Interesse der Kunden gelegener Anforderungen. Zählt man die Durchführungsstandards der Europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) mit, sind hier tausende Seiten komplexer Regulierung mit Leben zu erfüllen“, unterstreicht der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung.

Dass jedoch Anlegerschutz, Finanzmarktstabilität und machbare Umsetzbarkeit kein Widerspruch sein müssen, wird bei der Umsetzung des europäischen Regelwerkes auf nationaler Ebene am neuen Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) deutlich: „Eine gesetzliche Umsetzung ohne „Gold-Plating“ durch das Finanzministerium, begleitet von einem konstruktiven Austausch mit der Finanzmarktaufsicht (FMA), macht in einer ohnehin sehr knappen Umsetzungsfrist ein sprödes Regelwerk letztlich doch leb- und umsetzbar,“ hält Rudorfer fest.

So konnte durch die Anerkennung der Vor-Ort-Verfügbarkeit von qualifizierten Beratern als qualitätsverbessernde Maßnahme gesichert werden, dass Kunden insbesondere auch für kleinere Veranlagungen weiterhin flächendeckend mit Wertpapierdienstleistungen und persönlicher Anlageberatung auf hohem Niveau versorgt werden können. „Allein mit diesem pragmatischen Ansatz vom Finanzministerium bleibt für breite Bevölkerungskreise Vermögenserhalt und -vermehrung in einem von Negativzinsen geprägten schwierigen Veranlagungsambiente möglich“, unterstreicht Rudorfer. 

Wie groß der Informationsbedarf zu diesem Thema ist, zeigte der gemeinsam von FMA und der Bankensparte der WKÖ veranstaltete MiFID II-Praxistag, an dem rund 300 Besucher teilnahmen. Fragestellungen reichten von Details zur neu hinzugekommenen Zielmarktdefinition bis zu den erweiterten Organisationsvorschriften.

„Trotz dieses hohen Regulierungsberges haben die österreichischen Banken im Sinne ihrer Kunden den nächsten regulatorischen 8000er erfolgreich und zeitgerecht bezwungen“, hält Rudorfer abschließend fest. (PWK804/US)

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Dr. Franz Rudorfer
T: 05 90 900 – 3131
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