Alle Teile der Rettung sollen künftig vom Gesetz ausgenommen bleiben – demnach würde das gemeinnützige System weiter bestehen.
Wien (OTS) - Lange war diskutiert worden, welche Auswirkungen ein neues Vergaberecht auf das Rettungssystem in Österreich haben würde. In der zugrundeliegenden EU-Richtlinie war nämlich unklar geblieben, ob davon alle Teile des Rettungssystems betroffen sein würden – also die Notfallrettung mit oder ohne Notarzt, Sanitätseinsätze und Ambulanztransporte. Nun zeigen die Bemühungen, ein gemeinnütziges System im Sinne der Patienten zu erhalten, Wirkung: Im Anhang des neuen Vergabegesetzes ist vorgesehen, dass alle Komponenten des Rettungssystems ausgenommen sein werden.
Durch den Beschluss im Ministerrat vergangenen Dienstag ist der Weg des Vergaberechtspakets in den Verfassungsausschuss des Parlaments frei. Er soll noch vor dem Sommer zusammentreten. „Wir gehen davon aus, dass die Passagen des neuen Gesetzes, die die gemeinnützigen Rettungsdienste betreffen, unverändert bleiben“, sagt der Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes, Gerald Schöpfer. „Damit bleibt der Bevölkerung das qualitativ hochwertigste und volkswirtschaftlich günstigste Rettungssystem erhalten.“
„Wir freuen uns, dass die Anliegen der gemeinnützigen Rettungsdienste Österreichs im neuen Bundesvergabegesetz Berücksichtigung finden und bedanken uns beim Bundeskanzleramt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit“, so Schöpfer weiter. Bundeskanzler Christian Kern hatte schon im vergangenen Februar eine für die Rettungsdienste zufriedenstellende Lösung angekündigt. „Die Juristen des Bundeskanzleramtes haben das jetzt auch rechtlich klargestellt“, sagt Schöpfer.
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