Rendi-Wagner: „Volle Unterstützung für ÖGB-Forderung nach höherem Arbeitslosengeld“

„Arbeitslose Menschen brauchen jetzt bessere Absicherung!“ – Rendi-Wagner bekräftigt SPÖ-Forderung nach Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen

Wien (OTS/SK) Die SPÖ unterstützt die heute, Sonntag, von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in der ORF-„Pressestunde“ erhobene Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengelds. „Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren, allein vom 15. bis zum 26. März ist die Arbeitslosigkeit in Österreich um mehr als 170.000 Personen gestiegen. Und AMS-Chef Kopf hat davor gewarnt, dass Anfang April eine weitere Kündigungswelle droht“, betonte Rendi-Wagner. Für die SPÖ-Chefin ist daher klar: „Wir dürfen nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern. Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen sehr schwer ist, wieder Arbeit zu finden. Die von ÖGB-Präsident Katzian geforderte Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengelds ist ein wichtiger Beitrag, um die betroffenen Menschen zu unterstützen“, sagte Rendi-Wagner gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Rendi-Wagner bekräftigte weiters, dass es jetzt gelte, nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Beschäftigten, Arbeitslosen und ihren Familien zu helfen. „Wir dürfen niemanden zurücklassen, umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, die die Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern“, sagte Rendi-Wagner.

In diesem Zusammenhang bekräftigte die SPÖ-Vorsitzende auch die Forderung nach einem Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen, der mit einer Milliarde Euro dotiert sein soll. Zentrale Punkte sind hier u.a. nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Mieten und Krediten, eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld während der Krise sowie der leichtere Zugang zu Leistungen der Mindestsicherung. Geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen, die beispielsweise wegen zu geringer Vordienstzeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. solche, die seit Anfang März gekündigt wurden, sollen eine temporäre Einkommensersatzleistung für drei Monate bekommen. (Schluss) mb/sc

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