„Reisen für terroristische Zwecke“ wird neuer Straftatbestand

Justizausschuss beschließt Strafrechtsänderungsgesetz sowie Neuerungen für NotarInnen und Genossenschaften

Wien (PK) Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands „Reisen für terroristische Zwecke“ in das StGB setzt Österreich nun die Richtlinie der EU betreffend Terrorismusbekämpfung vollinhaltlich um. Ein entsprechendes Strafrechtsänderungsgesetz, das auch Anpassungen bei den Opferschutzbestimmungen enthält, wurde heute vom Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet. Während die Regierungsparteien die Implementierung der europarechtlichen Vorgaben als weitere wichtige Handhabe im Kampf gegen den Terrorismus begrüßten, sprachen die Oppositionsparteien von überschießender Umsetzung und argumentierten, der neue Tatbestand werde bereits von bestehenden Strafrechtsparagraphen abgedeckt.

Auf den Weg ins Nationalratsplenum schickten die Abgeordneten auch Änderungen im GmbH-Gesetz und in der Notariatsordnung – hier geht es um die Erleichterung der Errichtung von elektronischen Notariatsakten – sowie ein so genanntes Genossenschaftsspaltungsgesetz, durch das Genossenschaften die Möglichkeit der Spaltung erhalten.

Debattiert und zur Kenntnis genommen wurden auch Ressortberichte betreffend Opferschutz, Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen sowie Weisungen nach Beendigung des Verfahrens. Die Opposition wiederum brachte die Themen Postenbesetzung, Ehe für alle, Gerichtsgebühren, Urheberrechtsreform und Firmenbuch zu Sprache, konnte sich mit diesbezüglichen Entschließungsanträgen aber nicht durchsetzen.

Österreich setzt EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung um

„Wer in ein anderes Land reist, um eine terroristische Straftat zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die beabsichtigte Tat androht“. Mit diesem neuen § 278g StGB verschärft Österreich den Kampf gegen den Terrorismus und setzt damit gleichzeitig, wie Bundesminister Josef Moser betonte, eine entsprechende Richtlinie der EU vollinhaltlich in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Das Strafrechtsänderungsgesetz (252 d.B.) baut zudem einzelne Strafbestimmungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten aus und erweitert überdies die inländische Gerichtsbarkeit bei Terrordelikten. Die Novelle adaptiert aber auch die Opferschutzbestimmungen. So sollen in Zukunft Opfer terroristischer Straftaten einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie schaffe nun die Voraussetzungen dafür, dass Österreichs Justiz mit den Herausforderungen des Terrorismus entsprechend umgehen kann, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger überzeugt. Anders sahen dies die Oppositionsparteien, die die Novelle als überschießend ablehnten. Alfred Noll (PILZ) warf der Regierung vor, rechtstaatliches Porzellan zu zerschlagen, und sprach im Zusammenhang mit dem neuen § 278g StGB von einem willkürlichen Gesinnungstatbestand. Die Gerichte hätten eine Prognose über die Zukunft abzugeben, ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch sei nicht mehr möglich, führte er ins Treffen. Irmgard Griss (NEOS) kritisierte vor allem die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit und meinte, nun könne jemand in Österreich wegen einer Tat bestraft werden, die in seinem Herkunftsland nicht strafbar war. Ähnlich skeptisch äußerten sich auch die SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr und Johannes Jarolim, die keinerlei Notwendigkeit für den neuen Strafrechtsparagraphen sahen, zumal das Reisen für terroristische Zwecke bereits durch andere Tatbestände erfasst sei.

Edtstadler: Österreich europäischer Vorreiter beim Opferschutz

Nach dem Ausbau des Opferschutzes im Zuge des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2016 lag dem Ausschuss nun ein Bericht des Justizressorts (III-141 d.B.) über erste Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen vor, die vor allem die Stellung besonders schutzwürdiger Opfer stärken sollen. Das Papier unterstreicht die zentrale Bedeutung der Prozessbegleitung und hebt dabei vor allem auch die Rolle der 48 Opferschutzeinrichtungen, allen voran Weißer Ring und LEFÖ, hervor. Ein Bericht des Innenministeriums (III-156 d.B.) wiederum gibt in diesem Zusammenhang einen Überblick über die Maßnahmen zur Durchsetzung der neuen Opferschutzbestimmungen. Hoher Stellenwert wird hier der speziellen Aus- und Fortbildung der ExekutivbeamtInnen, aber auch der Zusammenarbeit mit dem Verein LEFO beigemessen, der vor allem Frauen unterstützt, die sich in Österreich in einem Arbeits- oder Lebensverhältnis befinden, das von Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch gekennzeichnet ist.

Österreich sei europaweit ein Vorreiter beim Opferschutz, unterstrich Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die vor allem die Möglichkeit der Wegweisung durch die Polizei als Erfolgsgeschichte wertete. Die Taskforce Strafrecht werde sich nun bei ihren Arbeiten unter anderem auch sehr intensiv mit dem Opferschutz befassen, kündigte sie an. Wichtig ist für Edtstadler überdies, dass der Zugang zur Unterstützung für Opfer möglichst niederschwellig gestaltet wird. Auch gelte es, im Sinne der Gewaltprävention das Augenmerk auf potentielle Gewalttäter zu richten. Einer Meinung mit ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker war sie in Bezug auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit NGOs, insbesondere den Opferschutzeinrichtungen LEFÖ und Weißer Ring.

Gewaltschutz erfordere entsprechende zivilgesellschaftliche Strukturen, betonte auch Petra Bayr (SPÖ), die in diesem Zusammenhang allerdings kritisch anmerkte, gerade bei Frauenhäusern und anderen Gewaltschutzeinrichtungen würde nun massiv gespart.

Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen und gelten damit als enderledigt.

Weiterhin maßvoller Umgang mit besonderen Ermittlungsmaßnahmen

Die besonderen Ermittlungsmaßnahmen – Stichwort Lausch- und Spähangriff sowie Rasterfahndung – waren Gegenstand eines weiteren Berichts des Justizministeriums (III-63 d.B.) , der ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Abgeordneten erfuhren daraus, dass sich die Zahl der Anwendungsfälle in den letzten Jahren auf einem äußerst niedrigen Niveau eingependelt hat. Das Ressort attestiert den Strafverfolgungsbehörden einen maßvollen Umgang mit den erweiterten Befugnissen und betont ausdrücklich, dass fundamentale Grundrechte weitgehend unangetastet geblieben seien. Daran habe auch die Verschiebung der Leitungsbefugnis des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft nichts geändert.

Bundesminister Josef Moser, der den Bericht im Ausschuss präsentierte, teilte mit, dass es noch keine Rasterfahndung gegeben habe. Die Lausch- und Spähangriffe wiederum seien immer erfolgreich gewesen und haben zu Verhaftungen geführt.

ÖVP-Mandatar Karl Mahrer leitete aus dem Bericht die Schlussfolgerung ab, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniere und die Form der optischen und akustischen Überwachung ein effizientes und notwendiges Instrumentarium darstelle.

Weisungen nach Verfahrensende: 59 Fälle in sechs Jahren

Einblick nahmen die Abgeordneten auch in einen Bericht des Justizressorts (III-75 d.B.) über die Erteilung von Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet worden war. Demnach ergingen im Zeitraum von 2009 bis 2014 59 Weisungen, wobei das Papier, das schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, eine detaillierte Aufzählung der einzelnen Verfahren enthält.

Justizminister Josef Moser unterstrich vor allem den Aspekt der Transparenz und meinte, es dürfe nie der Anschein entstehen, dass bei irgendeiner Weisung politischer Einfluss vorgenommen wurde.

Erleichterungen bei der Errichtung elektronischer Notariatsakte

Die Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Notar durch Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine eindeutige gesetzliche Determinierung von Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung sind die beiden Stoßrichtungen eines so genannten „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetzes (ENG)“ (253 d.B.) , das der Ausschuss mit breiter Mehrheit verabschiedete. Im Einzelnen werden dadurch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsaktes unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit geschaffen. Bezüglich der notariellen Unterschriftsbeglaubigung enthält das Gesetz Klarstellungen und Präzisierungen.

Volker Reifenberger (FPÖ) führte dazu aus, der Entwurf stelle einen weiteren Schritt dar, GmbH-Gründungen zu vereinfachen und zugleich das hohe Sicherheitsniveau der notariellen Tätigkeiten beizubehalten. Letzteres sei auch für den Wirtschaftsstandort Österreich wichtig. Jede Erleichterung der Formvorschriften sei begrüßenswert, so Alfred Noll (PILZ), ihm gehen die Maßnahmen aber zu wenig weit. Die historisch gewachsenen Notariatsvorschriften seien insgesamt zu überdenken, darüber hinaus stelle die Nicht-Ermöglichung der Gründungsabwicklung für AnwältInnen eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar. Auch eine One-Stop-Shop-Lösung werde hier noch immer nicht erreicht, kritisierte Noll. Auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim kann zwar den standesrechtlichen Druck der NotarInnen verstehen, sachlich sei eine Nicht-Ermöglichung für AnwältInnen allerdings nicht zwingend. Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) wies diesbezüglich auf verschiedene Aufgaben in den beiden Berufsbildern hin. Es gehe jetzt mit dieser Maßnahme um den nächsten Schritt auf dem Weg in die Digitalisierung.

Justizminister Josef Moser unterstrich grundsätzlich die Rolle Österreichs als Vorreiter in diesem Bereich. Hinsichtlich Aufgabendiskussion Notariat und Anwaltschaft gebe es schon intensive Gespräche, das Thema werde weiter zu diskutieren sein.

Genossenschaften erhalten die Möglichkeit der Spaltung

Die Umgründungsform der Spaltung wird in Zukunft auch Genossenschaften zustehen. Ein entsprechendes Bundesgesetz (254 d.B.) , das von den Abgeordneten mit breiter Mehrheit beschlossen wurde, gibt Genossenschaften nun nach dem Vorbild der Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen.

Alfred Noll (PILZ) kritisierte eine zu kurze Begutachtungsfrist, hält die Vorlage insgesamt aber für eine gute Sache, nachdem gemeinnützige Bauvereinigungen herausgenommen wurden. Letzteres will sich Ruth Becher seitens der SPÖ noch im Detail ansehen, die SPÖ stimmte dem Entwurf im Ausschuss vorerst nicht zu.

Vorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) betonte, den Einwänden aus den Stellungnahmen sei Rechnung getragen und etwa in Bezug auf den Schutz der Mitglieder und Gläubiger im Entwurf nachgezogen worden. Dem schloss sich Markus Tschank seitens der FPÖ an und lobte den dadurch eingezogenen Mechanismus, ausgleichend zu wirken.

Neue Beitritte zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen

Paraguay, Uruguay, El Salvador und Kolumbien sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen beigetreten, wie etwa Gertraud Salzmann seitens der ÖVP erläuterte. Eine vom Ausschuss einstimmig genehmigte ausdrückliche Annahmeerklärung (113 d.B.) stellt nun sicher, dass das Regelwerk zwischen Österreich und den vier lateinamerikanischen Staaten Wirksamkeit entfaltet.

Liste Pilz für neuen Straftatbestand „Parteipolitisch motivierte Diskriminierung“

Kritik an parteipolitisch motivierten Postenbesetzungen übte Alfred Noll (PILZ), wobei er von diskriminatorischer Ungleichbehandlung durch Parteibuchwirtschaft sprach und in einer Initiative (110/A) die Aufnahme eines Straftatbestandes der parteipolitisch motivierten Diskriminierung als neuen § 309a im Strafgesetzbuch forderte. Die Zugehörigkeit zu einer Parteiorganisation dürfe nicht dazu beitragen, ein Dienstverhältnis zu begründen, forderte Noll ein.

Solche Diskriminierungen können aus seiner Sicht nicht ausgeschlossen werden, sagte auch Johannes Jarolim (SPÖ), der den Überlegungen Nolls einiges abgewinnen kann. Seitens ÖVP, FPÖ und NEOS wurde der Antrag allerdings mit Mehrheit abgelehnt. Klaus Fürlinger (ÖVP) betonte, das Gleichbehandlungsgesetz verbiete bereits jede Diskriminierung. Umgekehrt dürfe eine Zugehörigkeit zu einer Partei bei entsprechender Qualifikation auch kein Hinderungsgrund für eine Jobbesetzung sein. Markus Tschank sieht seitens der FPÖ keinen Grund, gerade die Parteizugehörigkeit herauszugreifen, zumal eine Freiheitsstrafe hier aus seiner Sicht überschießend ist. Irmgard Griss (NEOS) sieht den Vorschlag problematisch, wobei sie auch vermutete, dass der derzeitige gesetzliche Rahmen gegen parteipolitische Bevorzugung nicht ausreichend greifen könnte.

Die betreffenden Tatbestände der Diskriminierung können schon jetzt geahndet werden, unterstrich Justizminister Moser, und verwies etwa auf das Gleichbehandlungsgesetz. Die unterschiedlichen bestehenden Instrumente für diesen Bereich seien aus seiner Sicht ausreichend.

SPÖ fordert Partnerschaft und Ehe für alle

Die SPÖ will dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Öffnung der Ehe für Gleichgeschlechtliche auch durch entsprechende Gesetzesänderungen Rechnung tragen. Eine Initiative (97/A) , die Johannes Jarolim (SPÖ) präsentierte, läuft darauf hinaus, dass heterosexuelle ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) plädierte für eine breitere Diskussion, weil es zu dem Thema auch ein sehr breites Meinungsspektrum gebe. Umgekehrt hält Irmgard Griss seitens der NEOS den Vorschlag zumindest für eine gute Zwischenlösung. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

NEOS wollen Gerichtsgebühren senken

Die Senkung der Gerichtsgebühren ist ein Anliegen der NEOS. Irmgard Griss schlug in diesem Sinn in ihrem Antrag (49/A(E) ) eine schrittweise Deckelung der Gebühren bis 2025 auf ein, wie sie sagte, im europäischen Schnitt übliches, sozial verträgliches und dem internationalen Wettbewerb des Wirtschaftsstandorts Österreich Rechnung tragendes Niveau vor. Richtwert sollte dabei die Deckung der Kosten der Zivilgerichtsbarkeit und der Außerstreitverfahren im Jahr 2020 sein. Peter Wittmann unterstützte den Antrag seitens der SPÖ, sein Fraktionskollege Klaus Uwe Feichtinger unterstrich die Forderung nach einem leistbaren Rechtszugang.

Auch dieser Antrag wurde von ÖVP und FPÖ vertagt. Friedrich Ofenauer bestätigte seitens der ÖVP, dass der Wille zur Gebührensenkung zwar vorhanden sei, umgekehrt sei aber auch darüber zu sprechen, wo die Einnahmen herkommen. Dem schloss sich Christian Ragger von der FPÖ an, zuerst müsse man die Zahlen gegenüberstellen.

Die Justiz benötige die Einnahmen jedenfalls, um ihre Aufgaben zu erfüllen, sagte Justizminister Moser. Deren Finanzierung dürfe nicht angetastet werden. Wie man mit den Vorhaben zur Reduktion von Gebühren umgehen werde, sei daher gesamt zu diskutieren.

Europäische Urheberrechtsreform: NEOS warnen vor Eingriffen in Meinungs- und Pressefreiheit

Massive Bedenken brachten die NEOS gegen den Richtlinienvorschlag der EU betreffend das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor. Stein des Anstoßes war dabei das Thema Verpflichtung der Plattformbetreiber, durch so genannte „Upload-Filter“ Inhalte bereits vor ihrer Veröffentlichung auf eine allfällige Urheberrechtsverletzung zu prüfen. Dies komme einer Zensur gleich und greife unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit ein, appellierte Irmgard Griss mit einem Antrag der NEOS (307/A(E)) an die Regierung, sich auf EU-Ebene gegen die Einführung dieser Inhaltserkennungstechniken auszusprechen.

Dem schloss sich Johannes Jarolim (SPÖ) an. So wichtig es sei, dass KünstlerInnen zu ihren Abgeltungen kommen, dürfe das nicht zu solchen Maßnahmen führen. Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde der Antrag allerdings vertagt. Gertraud Salzmann etwa betonte seitens der ÖVP, das Urheberrecht zu schützen sei ihr sehr wichtig. Auch hinsichtlich Ratsvorsitz vertrete sie die Position, Österreich habe sich an das vorliegende Ergebnis der Verhandlungen auf EU-Ebene zu halten.

NEOS verlangen kostenlose Basisinformationen aus dem Firmenbuch

In einem weiteren Entschließungsantrag (205/A(E)) plädieren die NEOS für einen kostenlosen Online-Zugang zu den Basisinformationen des Firmenbuchs. Irmgard Griss gab in diesem Zusammenhang zu bedenken , dass derzeit für Einzel-Abfragen nach wie vor Gebühren verrechnet werden, was den Zugang zum Firmenbuch erschwere. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) schloss sich den Forderungen an. Auch dieser Antrag wurde schließlich seitens ÖVP und FPÖ vertagt. So will etwa Volker Reifenberger (FPÖ) entsprechende Verhandlungen auf EU-Ebene abwarten. (Schluss Justizausschuss) hof/mbu

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