Regionalparlamente drängen auf stärkere Rolle bei Subsidiaritätskontrolle

Ausschuss der Regionen bekennt sich zu Subsidiaritätsprinzip, fordert mehr Ressourcen und BürgerInnennähe

Wien (PK) - Die Erfahrungen, welche Regionalparlamente mit der Subsidiaritätskontrolle der EU-Gesetzgebung bisher gesammelt haben, waren Thema eines weiteren Round Table heute Nachmittag in der Hofburg. Unter dem Titel "Subsidiaritätskontrolle in der Praxis" legten Vertreter von regionalen gesetzgebenden Körperschaften in Vorarlberg, Thüringen und Flandern den TeilnehmerInnen der 8. Subsidiaritätskonferenz des Europäischen Ausschusses der Regionen ihre Beobachtungen und Schlussfolgerungen dar.

Übereinstimmung herrschte dabei, dass angesichts der Komplexität der Materien die derzeitige Prüffrist von acht Wochen zu kurz angesetzt ist. Diese Erfahrungen wurden mit konkreten Erwartungen an die EU-Taskforce Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verknüpft, in der die Regionalparlamente, wie die Redner unterstrichen, in angemessener Weise vertreten sein sollten. Zudem brauche es mehr Ressourcen sowie mehr Bürgernähe, damit regionale Körperschaften eine sinnvolle Rolle in der EU-Gesetzgebung spielen können. Dabei wurde auch die immer wieder diskutierte "Rote Karte", um Vorhaben der EU-Kommission zu stoppen, wieder ins Spiel gebracht.

Regionalparlamente und Subsidiaritätskontrolle - komplexe Aufgabe in knappem Zeitrahmen

Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den nationalen Parlamenten im Rahmen der EU-Gesetzgebung - in Österreich also Nationalrat und Bundesrat - im so genannten Frühwarnmechanismus binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme vorzubringen, wenn diese einen Gesetzesentwurf der EU für subsidiaritätswidrig halten. Im Rahmen des Frühwarnmechanismus können die nationalen Parlamente auch die Regionalparlamente konsultieren, die damit bereits in einem frühen Stadium des EU-Gesetzgebungsprozesses beurteilen können, ob ein Vorschlag der EU-Kommission im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip steht.

Der Präsident des Vorarlberger Landtags Harald Sonderegger berichtete in diesem Zusammenhang von guten Erfahrungen mit dem eigens eingerichteten Europaausschuss des Vorarlberger Landtags. Die Frist von acht Woche sei für die Bewältigung der komplexen Aufgabe seiner Ansicht jedenfalls zu kurz, sie sollte auf zwölf Wochen ausgedehnt werden. Eine sinnvolle Prüfung der Auswirkung von EU-Gesetzgebung auf die Regionen sei zudem eine Frage von Ressourcen. Letztlich nehme auch die EU-Kommission die Rückmeldungen nur in sehr begrenztem Umfang auf, merkte Sonderegger kritisch an.

Ähnlich sah es auch der Abgeordnete der thüringischen Landtags Jörg Kubitzki. Der Landtag von Thüringen verfügt seit 2011 über einen Europaausschuss, der sich in seiner Prüfung von EU-Vorschlägen auch auf die jeweiligen Fachausschüsse stützen kann, die mitberatend tätig sind. Für Kubitzki darf sich die Subsidiaritätskontrolle nicht in einer formalen Zuständigkeitsprüfung erschöpfen. Um eventuelle politische Bedenken über die Auswirkung eines EU-Vorhabens zu äußern, stehen Thüringen das "Subsidiaritätsbedenken" zur Verfügung. Das sei etwa in Gesetzesvorhaben im Bereich der Daseinsvorsorge relevant. Wie Sonderegger sprach Kubitzki sich für die Verlängerung der Fristen für eine Subsidiaritätsprüfung aus.

Karl Vanlouve ist Vizepräsident des belgischen Senats und gehört dem flämischen Regionalparlament an. Er berichtete von den Erfahrungen mit der Subsidiariät vor dem Hintergrund der starken Stellung der Regionalparlamente in Belgien. Aufgrund der faktischen Gleichwertigkeit der Gesetzgebung von Bundesstaat und Teilstaaten kann eine Subsidiaritätsrüge auf beiden Ebenen mit dem gleichen Gewicht ausgesprochen werden. Die EU-Taskforce müsse seiner Meinung nach auch bereit sein, bisherige politische Tabus zu brechen, wenn es um Fragen der Zuständigkeit der EU und um eine stärkere Dezentralisierung geht, sagte Vanlouve.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem die Frage der Bürgernähe der EU-Gesetzgebung angesprochen. Fragen der Subsidiarität seien teilweise nur schwer den BürgerInnen vermittelbar, obwohl es oft um ihre unmittelbaren Interessen gehe. Während die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips als Kernelement der EU allgemein betont wurde, wiesen kritische Stimmen auch darauf hin, dass sie nicht in dem Sinne verstanden werden sollte, wonach letztlich alle Fragen auf regionaler Ebene am besten aufgehoben wären. Europa müsse auch auf der weltpolitischen Bühne einheitlich agieren können. (Fortsetzung Subsidiaritätskonferenz) sox

HINWEIS: Fotos stehen im Anschluss an die Subsidiaritätskonferenz auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/ARCHIV zur Verfügung.

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